Rechtsberatung Veranstaltungsrecht

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Rechtsberatung Veranstaltungsrecht

Einfach einen Anwalt fragen – online oder telefonisch

Ihre Rechtsberatung durch den Eventrecht-Spezialisten Thomas Waetke: Sie suchen eine Antwort auf Ihre rechtliche Frage rund um Ihre Veranstaltung? Füllen Sie einfach jetzt das Formular unten aus!

Sie erhalten von uns ein Angebot, aus dem Sie die Kosten ersehen können. Sie können dann entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen. Kostenpflichtig wird es für Sie also erst dann, wenn Sie unser Angebot auch annehmen. Die Beratung ist schriftlich und/oder telefonisch möglich (siehe dazu auch unten in unseren FAQs).

Viele Stolpersteine: Frag’ einen Anwalt im Veranstaltungsrecht

Wann immer bei der Planung und Organisation einer Veranstaltung rechtliche Unsicherheiten, Probleme oder Fragestellungen auftauchen, können Sie sich jederzeit an uns wenden und von unserer umfangreichen Expertise profitieren.

Ihr Eventrecht Spezialist ist Rechtsanwalt Thomas Waetke, der seit 2003 in diesem Beruf arbeitet und seit 2008 auch als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht tätig ist.

Thomas Waetke hat bei der Organisation und Durchführung unzähliger Veranstaltungen selbst mitgewirkt und so viel praktische Erfahrung in diesem Metier gesammelt.

In Kombination mit seinem umfangreichen Wissen im Eventrecht macht ihn dies zum perfekten Ansprechpartner für eine Beratung im Veranstaltungsrecht.

Egal ob als Veranstalter, Vermieter, Projektleiter, Veranstaltungsleiter o.ä.: Wann immer Sie eine rechtliche Frage zum Veranstaltungsrecht haben, hilft Thomas Waetke, der zusammen mit seinem Freund und Kollegen Timo Schutt auch der Kopf hinter EVENTFAQ ist, Ihnen gerne weiter.

STELLEN SIE IHRE FRAGE JETZT!

Hier bitte nur Rechtsfragen stellen. Wenn Sie AGB oder Verträge wünschen, dann bitte auf diese Unterseite gehen und das dortige Formular ausfüllen.

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Onlineberatung

  • Bitte beachten: Wir beraten ausschließlich B2B (Unternehmen, Vereine, Kommunen, Städte usw.), also keine Verbraucher.
  • (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort)
  • Beispiel: Sie haben einen Mietvertrag geschlossen mit einer Miete von 5.000 € und wollen wissen, ob Sie ihn kündigen können. Tragen Sie dann hier ein: "5000 Euro".
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Datenschutz: Erfahren Sie mehr in unseren Datenschutzhinweisen.

Das Veranstaltungsrecht – ein komplexes Themengebiet

Bei der Planung und Organisation einer Veranstaltung gibt es jede Menge zu tun. Selbst bei kleinen Events fällt im Vorfeld und am Veranstaltungstag viel Arbeit an, damit alles seinen gewünschten Lauf nimmt. Man muss einen Ablaufplan erstellen, die Location mieten, Einladungen verschicken, Aufbauarbeiten in die Wege leiten, fürs Catering sorgen, womöglich ein Streaming organisieren und vieles mehr. Auch rechtlich gibt es allerhand zu beachten, denn das Veranstaltungsrecht in Deutschland setzt sich aus unterschiedlichen Aspekten anderer Rechtsgebiete zusammen wie etwa dem Baurecht, der Versammlungsstättenverordnung, dem Urheberrecht oder dem Arbeitsrecht. Für Laien ist es beinahe unmöglich, dies zu überblicken, und man ist ja schon mit der Planung einer Veranstaltung sehr beschäftigt. Und hier hilft unsere Rechtsberatung!

FAQs

Bei der Planung und Organisation einer Veranstaltung können unzählige Fragen und Problemstellungen auftauchen, die ganz oder teilweise auch rechtlicher Natur sind. Nachfolgend einige Fragestellungen und Problematiken, bei den wir Ihnen gerne jederzeit weiterhelfen:

  • Muss man eine Genehmigung für eine Veranstaltung beantragen und wenn ja, wo?
  • Ist es auch möglich, eine Veranstaltung ohne Genehmigung durchzuführen?
  • Kann eine Veranstaltung verboten werden? Kann die Genehmigung unter gewissen Umständen verweigert werden? Wie kann ich mich absichern, damit die Veranstaltung auf jeden Fall wie geplant stattfinden kann?
  • Bin ich als Veranstalter dazu verpflichtet, die Polizei auf das Gelände zu lassen?
  • Gibt es Fälle, bei denen die Besucher eines abgesagten Events ihre Kosten nicht zurückerstattet bekommen?
  • Bin ich als Veranstalter im Falle einer Absage eines Events bzw. einer Messe dazu verpflichtet, diese(s) zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen?
  • Was ist, wenn die Veranstaltung von der Corona-Verordnung untersagt wird? Kann ich mich dann auch gegenüber einem Caterer oder Vermieter auf „höhere Gewalt“ berufen, wenn lediglich die Veranstaltung von der Verordnung betroffen ist, nicht jedoch die Leistungen von Caterer/Vermieter?
  • Wie ist die Rechtslage, wenn man aus Sorge, zum Beispiel wegen einer sich verschärfenden Pandemie-Lage, eine Veranstaltung absagt, die dann aber doch stattfinden dürfte?
  • Darf ich ohne Gefahr einer Abmahnung Fotos von den Besuchern einer Veranstaltung machen?
  • Was muss ich beim Streaming einer Veranstaltung beachten?
  • Wie gestalte ich das Sicherheits- und Hygienekonzept der Veranstaltung so, dass es nicht beanstandbar ist?

Wie viel ein Anwalt online veranschlagt, ist vom Einzelfall und Geschäftsaufwand abhängig. Zwar mag die Frage einfach und kurz sein, die Antwort ist es allerdings selten – und schon gar nicht das Fachwissen, überhaupt eine Antwort geben zu können.

Die “Frag einen Anwalt”-Kosten lassen sich also nicht auf die Schnelle pauschal benennen. Im Normalfall bieten wir Ihnen eine Kombination aus den gesetzlichen Gebühren und dem Zeitaufwand an. Soweit es passt und wir den Aufwand vorab kalkulieren können, machen wir ein Pauschalangebot. Sie können entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten oder nicht. Mit unserem Kalkulator können Sie interessehalber die Gebühren errechnen, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) anfallen können. Der Faktor für die Geschäftsgebühr liegt zwischen 0,3 und 2,5 und ist abhängig vom Schwierigkeitsgrad, Aufwand, Risiko… (die Kriterien finden sich in § 14 Abs. 1 RVG).

Jetzt berechnen:

Wie wir unsere Vergütung berechnen, und welche Kosten voraussichtlich entstehen können, erfahren Sie hier.

Sie können aus folgenden Zahlungsmitteln wählen:

  • Kauf auf Rechnung (= Sie müssen an uns überweisen). Diese Zahlungsart wird direkt über uns abgewickelt.
  • Bezahlung über PayPal-Plus per Paypal, Lastschrift oder Kreditkarte. Diese Zahlungsart wird über die Fa. PayPal mit Sitz in Luxemburg abgewickelt. Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen (dort unter B.3.f).

Wir erheben keine Gebühren abhängig vom Zahlungsmittel.

Das sagen unsere Kunden:

Ich habe eine Frage bei “Frag-den-Anwalt” gestellt und schnell eine Antwort erhalten die mir weitergeholfen hat. Die Abwicklung war einfach und unkompliziert. Ein guter Service, den ich gerne wieder in Anspruch nehmen möchte. Vielen Dank!

@Frag-den-Anwalt: Danke für die schnelle Beratung!

Vielen Dank. Die Onlineberatung ist nicht nur eine einfache Idee, ohne großen Aufwand eine Beratung zu bekommen. Es funktioniert auch, und ich empfad es als nicht zu teuer. Kurz: Bei Bedarf jederzeit gerne wieder.

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