DMC

Begriff aus dem Lexikon
DMC

DMC = Destination Management Company.

Dieser Begriff ist vor allem in der MICE-Branche verbreitet und beschreibt den Dienstleister vor Ort, den der deutsche Auftraggeber bzw. die deutsche MICE-Agentur beauftragt, um vor Ort die Veranstaltung ganz oder teilweise durchzuführen bzw. den Kunden zu betreuen.

Typischerweise beauftragt ein Unternehmen eine Agentur, die ein Event in Deutschland oder im Ausland planen und durchführen soll. Die Agentur ist dabei oft ein sog. Generalunternehmer gegenüber dem Kunden: Das bedeutet, dass sie sich verpflichtet, alles zu leisten bzw. zu liefern – ggf. unter Zuhilfenahme von Subunternehmern. Ein solcher Subunternehmer ist dann bspw. der Vorort-Dienstleister.

Haftungsrechtlich handelt es sich bei der DMC um einen Erfüllungsgehilfen: Die Agentur haftet für Fehler ihres Erfüllungsehilfen (siehe § 278 BGB).

Vertragsgestaltung

Bei der Vertragsgestaltung zwischen Agentur und DMC gibt es einige Besonderheiten zu beachten, z.B.:

  • Was passiert, wenn der Hauptkunde Einfluss auf die DMC nehmen will?
  • Kann ein Konkurrenzschutz vereinbart werden, so dass der Hauptkunde nicht künftig an der Agentur vorbei direkt mit der DMC einen Vertrag schließt?
  • Was passiert bei einer Kündigung durch den Hauptkunden?
  • Was passiert, wenn die Veranstaltung aufgrund Höherer Gewalt ausfällt – aber die Leistung des örtlichen Dienstleisters nicht von der Höheren Gewalt betroffen ist?
  • bestenfalls eine sog. Freistellungspflicht vereinbaren.
  • Welches Recht wird vereinbart?
  • Welcher Gerichtsstand wird vereinbart?
  • Was ist die Vertragssprache? (insbesondere, wenn es mehrere Sprachversionen gibt)
  • usw.

Aufpassen muss die Agentur, die den örtlichen Dienstleister beauftragt, wenn sie von diesem noch Provisionen erhält: Denn wenn die Agentur mit ihrem Kunden einen sog. Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen hat, muss sie grundsätzlich Rabatte und Provisionen offenlegen bzw. an den Kunden weitergeben.

Anders als die hier beschriebene DMC handelt es sich einer DMO (auch CVB) oftmals um eine kommunale Einrichtung zur Vermarktung der örtlichen Leistungsträger im Bereich Kongresse, Tagungen aber auch Tourismus.

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