AGB-Check

Rechtsanwalt Thomas Waetke checkt Ihre AGB und Verträge
AGB-Check

AGB und Verträge sind ein wichtiges Fundament einer erfolgreichen Veranstaltung. Fehler sind hier oft unnötig und Risiken können durch eine gute Vertragsgestaltung erheblich reduziert werden.

Sind Ihre Verträge und AGB wirksam?

Nutzen Sie unseren unverbindlichen AGB-Check. Wir checken Ihre AGB oder Ihren Vertrag (z.B. Mietvertrag, Teilnahmebedingungen, Aussteller-AGB, Referentenvertrag, Hausordnung usw.) für Sie und schicken Ihnen eine kurze Analyse über etwaige unwirksame Klauseln.
Für Sie völlig unverbindlich und für 0,- EUR.

Wenn Sie Fragen zu einem Vertrag oder zu einer Klausel haben, nutzen Sie bitte unsere Rechtsberatung.

Guter Service, wir hatten innerhalb 3 Tagen den Check unserer Geschäftsbedingungen erhalten. Danke!

UND SO GEHT´S

JETZT DEN AGB-CHECK STARTEN!

Füllen Sie einfach das Formular aus, laden Ihren Vertrag bzw. Ihre AGB hoch und klicken auf „Absenden“.

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AGB-Check

  • Ziehen Sie Dateien hier her oder
    Akzeptierte Datentypen: pdf, doc, docx, Max. Dateigröße: 4 MB, Max. Dateien: 2.
      (Dateiformate nur .doc, .docx oder .pdf, insgesamt maximal 4 MB)
    • Bitte beachten: Den Check können ausschließlich B2B (Unternehmen, Vereine, Kommunen, Städte usw.) nutzen, also nicht Verbraucher.
    • Sie erklären mit der Absendung gleichzeitig Ihre Einwilligung, dass Timo Schutt und Thomas Waetke (insbesondere mit ihren drei Firmen EVENTFAQ, Schutt Waetke Rechtsanwälte, und MeinDatenschutzPartner) Ihnen Werbung (Informationen über Veranstaltungen, Gesetzesänderungen, rechtlichen Anpassungsbedarf, Angebote u.ä.) zum IT-Recht, Eventrecht und Datenschutzrecht per E-Mail, telefonisch oder auf einem anderen elektronischen Weg übermitteln dürfen. Diese Einwilligung können Sie jederzeit formlos widerrufen. Alle Informationen zu dieser Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

    Bitte beachten Sie, dass wir durch die Analyse im Rahmen unseres kostenfreien AGB-Checks keine Gewähr und Verantwortung für die Richtigkeit der Klauseln bzw. Vollständigkeit der AGB übernehmen.

    FAQs

    Den kostenfreien AGB-Check bieten wir, damit Unternehmen ganz generell prüfen lassen können, ob ihre AGB oder ihr Vertrag ganz grundsätzlich in Ordnung ist oder Mängel aufweist.

    Unser kostenfreier AGB-Check ist auch nicht dafür gedacht, wenn ein Unternehmen von seinem Vertragspartner einen Vertrag übermittelt bekommen hat und diesen (fremden) Vertrag unterschreiben soll.

    Bei einem bevorstehenden Vertragsschluss bzw. für die Prüfung fremder Verträge und für eine konkrete Auseinandersetzung mit einem Vertragspartner ist unser AGB-Check nicht gedacht – nutzen Sie dann bitte unsere Onlineberatung.

    Das macht unser Spezialist für Veranstaltungsrecht, Rechtsanwalt Thomas Waetke.

    Wir werden die AGB nicht Satz für Satz prüfen und kommentieren, sondern uns auf die wichtigsten Klauseln konzentrieren. Daher ist dieser kostenfreie Check nicht maximal detailliert und ausführlich – aber ausreichend, zumindest grobe Fehler zu erkennen.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen des AGB-Checks nur auf Fehler hinweisen – aber nicht auf Unvollständigkeiten: Denn das würde den Rahmen des kostenfreien Checks sprengen. D.h. wir werden nicht auflisten, was alles fehlt bzw. mögliche Inhalte sein könnten. Denn dies hängt wiederum von vielen Details des Unternehmens ab (was ist gewollt, was ist nicht gewollt).

    Er kostet 0 Euro.

    Ihre Daten nutzen einerseits zu Abwicklung des Checks, andererseits auch zu Werbezwecken im Gegenzug für die Serviceleistung. Dazu erteilen Sie die Einwilligung, d.h. die Einwilligung ist verknüpft mit der Durchführung des AGB-Checks. Mehr dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

    Verträge und AGB, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen stehen: z.B. Mietvertrag, Agenturvertrag, Fotografenvertrag, Hausordnung, Ausstellerbedingungen, Sponsorenvertrag usw.

    Nicht zulässig ist die Inanspruchnahme des AGB-Checks, wenn es bereits Streit mit einem Vertragspartner gibt.

    Der Einreichende muss zudem derjenige sein, der die AGB bzw. den Vertrag üblicherweise auch verwendet – d.h. es ist nicht zulässig, die AGB/den Vertrag eines Vertragspartners einzureichen.

    Die Korrektur erfolgt nicht im Rahmen des AGB-Check, d.h. wir machen nur auf mögliche Fehler oder Probleme aufmerksam, aber wir korrigieren den Fehler nicht bzw. machen keine konkreten Formulierungsvorschläge.

    Ich bitte um Verständnis, dass die Korrektur keine kostenfreie Leistung eines Anwalts sein kann: Denn damit verdienen wir als Anwalt unser Geld, und natürlich ist der AGB-Check insoweit ein Mittel zur Werbung.

    Gerne unterbreiten wir Ihnen aber ein Angebot für die Korrektur bzw. Neuerstellung.

    Sie haben Fragen dazu? Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an info@eventfaq.de!

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