Wissensfragen

Hier können Sie selbst Ihre Kenntnisse zum Eventrecht testen. Nach Antwort der letzten Frage wird Ihnen die Auflösung des Quiz angezeigt. Ihre Antworten sind dabei fett dargestellt. Bei falschen Antworten gibt es ein x, die richtigen Antworten sind mit einem versehen.

 

Sie finden hier in unregelmäßigen Abständen einen neuen Test mit jeweils 3-5 Fragen zu x-beliebigen Themen aus dem Eventrecht. “Leider” (hier spreche ich als Dozent) sind die Antworten verhältnismäßig einfach, da ja zumindest die richtige Antwort schon mit vorgegeben ist :-(  

Gerne hätte ich Sie mehr gefordert, aber das gibt das System nicht her :evil:

 

Viel Spaß!

 

 Fragen vom 06.12.2011:

Sie mieten einen Raum in München, in dem regelmäßig Veranstaltungen stattfinden. In den Raum passen ca. 500 Besucher. Sie wollen in diesen Raum für Ihre Veranstaltung aber ohnehin nur 110 Besucher einlassen. Ist die MVStättV trotzdem anwendbar?



Nach der MVStättV muss der Veranstalter dafür sorgen, dass die Rettungswege ständig freibleiben, also auch außerhalb von Veranstaltungen.



Welche dieser Aussagen ist korrekt?





Wie hoch ist der Umsatzsteuersatz bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung?




Veranstalter und Künstler wollen einen Vertrag schließen. Dazu schickt der Künstler seinen Standardvertrag an den Veranstalter. Dort findet sich u.a. folgende Klausel: "Der Künstler kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er am selben Termin wie die Veranstaltung einen TV- oder Radioauftritt angeboten bekommt. Der Künstler muss dann aber dem Veranstalter einen geeigneten Ersatztermin anbieten." Stellen Sie sich vor, dass Sie der Veranstalter sind: Was tun Sie?









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