Überblick 16 Bundesländer
Es gibt eine Muster-Versammlungsstättenverordnung, die als Empfehlung für die einzelnen Bundesländer gilt. Die 16 Bundesländer haben diese dann in eigenes Landesrecht umgesetzt, teilweise aber mit Abweichungen von der Muster-VStättVO. 1751
Klicken Sie auf Ihr Bundesland, Sie finden dann dort einen Link zur Landes-Verordnung. Sie finden dort auch eine Verknüpfung zum Vergleich zwischen MVStättV und der Landes-Verordnung.
1702 1751

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