Pflichten des Versicherungsnehmers
Es reicht nicht aus, einfach einen Versicherungsvertrag zu unterschreiben, den Beitrag zu bezahlen, und sich dann zurückzulehnen. Den Versicherungsnehmer treffen vielmehr eine Vielzahl von Pflichten. Wenn er sich nicht daran hält, risikiert er den Verlust seines Versicherungsschutzes!
Der Versicherungsnehmer muss…
- gestellte Fragen der Versicherung richtig beantworten.
- mögliche Schäden unverzüglich melden. Machen Sie das auch, wenn Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind!
- einen entstandenen Schaden so gering wie möglich halten (was in der Praxis oftmals gar nicht so einfach ist).
- natürlich überhaupt die Versicherungsprämie bezahlen.
Wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Schaden verursacht, dann entfällt der Versicherungsschutz. Beachten Sie, dass Vorsatz schon bei “Das wird schon gutgehen” gegeben ist.
Achten Sie bei Abschluss eines Versicherungsvertrages insbesondere darauf, dass die Versicherung auch zu Ihrer Veranstaltung “passt”.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis, dort Randziffern 1500 – 1522.

Loading...