Künstlersozialversicherung

Versicherung für den selbständigen Künstler, in die ggf. der Künstler, aber auch der Veranstalter einzahlen muss, und zwar unabhängig davon, ob der Künstler aus Deutschland kommt und tatsächlich versicherungspflichtig ist.

 

Die KSV ist keine normale Versicherung, die freiwillifg abzuschließen ist; entweder ist der Künstler darin pflichtversichert (wenn er mehr als 3.950 € im Jahr verdient) und entweder ist der Veranstalter abgabepflichtig (siehe § 24 KSVG) oder nicht.

 

Weitere Infos hier auf eventfaq: Link

Ausführlich im Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis: Randziffer 3061.




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