FAQ zum Versicherungsrecht
Hier haben wir ein paar Stichworte zusammengestellt mit kurzen Erklärungen. Sie finden die Erklärungen, wenn Sie auf das Stichwort klicken. Wenn Sie die Erklärung dann wieder entfernen wollen, klicken Sie einfach erneut auf das Stichwort. Nach und nach erweitern wir die FAQ.
Muss die 19% Versicherungsteuer in der Kalkulation beachtet werden?
Ja.
Die Versicherungsteuer hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun: So ist bspw. die Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht umsatzsteuer-, sondern versicherungsteuerbelastet. Auch die Versicherungsteuer liegt bei 19 %, ist aber im Gegensatz zur Umsatzsteuer nicht vorsteuerabzugsfähig. Daher ist bei der Versicherung immer inklusive der 19-%-igen Versicherungsteuer zu kalkulieren!
Grundsätzlich ja, es kommt aber auf den Einzelfall an.
Zunächst die beiden Extremfälle:
- Das eine Extrem: Wenn Sie den Schaden "nur" leicht fahrlässig verursacht haben, zahlt die Versicherung.
- Das andere Extrem: Wenn Sie vorsätzlich gehandelt haben, zahlt die Versicherung nicht.
Dazwischen liegt die grobe Fahrlässigkeit: Je "gröber" Sie fahrlässig gehandelt haben, desto mehr verringter sich die Versicherungsleistung. Wenn Sie also so grob fahrlässig gehandelt haben, dass es fast schon vorsätzlich war, dann bekommen Sie also nur noch wenige Prozent der eigentlichen Versicherungsleistung. Wenn Sie dagegen nur ein kleines bisschen grob fahrlässig gehandelt haben (aber fast schon leicht fahrlässig), dann wird die Versicherung annähernd die gesamte vereinbarte Versicherungsleistung auszahlen.
Ausführlich im Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis: Randziffer 1518.

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