Versicherungsrecht

Das Thema ist mindestens so wichtig, wie es sich anhört. Eine Veranstaltung zu 100% perfekt zu organisieren, dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein. An Sicherheit zu sparen, ist aber auch nicht der wahre Weg. Vielfach unterschätzen Veranstalter und andere Beteiligte, dass sie auch persönlich haften können, und sei es nur strafrechtlich.


Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Mandanten das Thema Sicherheit unterschätzen: Teilweise liegt dies an fehlendem Wissen, teilweise auch an fehlendem Geld: Wenn erstmal der Künstler teuer eingekauft ist, bleibt meist nicht mehr allzuviel übrig. Und: Sicherheit sieht man nicht.


Unter Sicherheit verstehe ich dabei nicht (nur) den Security am Einlass, sondern auch das gesamte Sicherheitskonzept, vertragliche Absicherungen, organisatorische Maßnahmen und letztendlich eine geeignete Versicherung.


In diesem Kapitel “Risikomanagement” beschäftigen sich die FAQ mit solchen Themen. Wie gewohnt finden Sie die FAQ links; auch diese werden wir nach und nach ergänzen. Hier können Sie die Checkliste herunterladen: Checkliste Versicherungen. Beachten Sie bitte, dass diese Liste nur juristische relevante Themen enthält.

 

Lesen Sie dazu auch unsere News mit eventfaq-Kommentar, die Sie unter dem Stichwort “Versicherungsrecht” im News-Archiv finden.



Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis:

  • Versicherungen: Randziffern 1500 – 1590.
  • Haftung: Randziffern 1600 – 1653.
  • Störungen im Vertrag: Randziffern 600 – 662.



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