Ambush Marketing
Beim so genannten Ambush Marketing nutzt ein Werbetreibender einen fremden Event aus, um im Zusammenhang mit diesem fremden (zumeist sehr großen und bekannten) Event selbst Werbung machen zu können.
Das bekannteste Beispiel sind die Olympische Spiele oder die Fußball-WM: Der “Ambusher” ist hier nicht Sponsor oder sonst Beteiligter, sondern nutzt nur den Hype um diese Großevents. So kann er bspw. seine Plakatwände im Einzugsbereich der Veranstaltungsstätten aufstellen, damit eine besonders große Zahl von potentiellen Besuchern seine Werbung bemerkt.
Grundsätzlich ist Ambush Marketing zulässig. Der Ambusher muss dabei aber…
- das Hausrecht des Veranstalters beachten; um sich gegen Ambusher in der eigenen Veranstaltungsstätte zu wehren, empfehlen sich entsprechende vertragliche Maßnahmen (“Hausordnung”);
- das Wettbewerbsrecht, Markenrecht usw. beachten. Er darf sich also nicht als Sponsor aufspielen, wenn er keiner ist.
Dem Veranstalter sei empfohlen, bei ambush-geeigneten Events sich sowohl in Sponsorverträgen als auch in Verträgen mit Künstlern/Sportlern schon im Vorfeld gegen etwaige Ambush-Aktionen zu wehren.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis, dort ab Randziffer 1334.

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