Rauchen in der Versammlungsstätte

In einer Versammlungsstätte ist das Rauchen oftmals nur aufgrund des landesspezifischen Nichtraucherschutzgesetzes verboten.

Die Versammlungsstättenverordnung verbietet dagegen nicht das Rauchen der Besucher, sondern nur das Rauchen auf der Bühne (§ 35 MVStättV), sofern das Rauchen nicht in der Art der Darbietung begründet ist. Damit sind aber nicht die Besucher gemeint.

 

Das Rauchverbot nach der VStättVO dient nicht dem Gesundheitsschutz, sondern der Brandverhütung.

 

Zum Nichtraucherschutz bzw. Schutz vor Passivrauchen = Schutz der Besucher hier klicken.

 

Zum Raucherschutz im Arbeitsrecht hier klicken.

 




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