Nichtraucherschutz Besucher

Der Nichtraucherschutz in Bezug auf Besucher in öffentlichen Räumen liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer, weshalb es auch eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen gibt (um genau zu sein: 16).

Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass der Gesetzestext in den Ländern immer gleich bleibt und wir hier in der Übersicht immer aktuell sind. Klicken Sie einfach auf Ihr Bundesland.

 

Zum Nichtraucherschutz von Arbeitnehmern hier klicken.

Zum Rauchverbot nach dem Versammlungsstättenrecht hier klicken.

1865 2172 2229

 09082010




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