Mietrecht

Hallen werden gemietet, Technik wird gemietet… das Mietrecht spielt eine große Rolle auch im Veranstaltungsbereich. Unter diesem Menüpunkt stellen wir die Besonderheiten des Mietrechts dar.

 

Das Mietrecht unterscheidet im BGB (ab § 535 BGB) zwischen Wohnraummiete und Sonstige Miete. Bei der Wohnraummiete gibt es viele Besonderheiten, die es bei der Gewerbemiete nicht gibt. Auch im Internet oder in der Literatur finden sich hauptsächlich Urteile oder Darstellungen zum Wohnraummietrecht, was man aber nicht einfach so auf die Gewerbemiete übertragen kann.

 

Lesen Sie dazu auch unsere News mit Kommentar, die Sie unter dem Stichwort “Mietrecht” im News-Archiv finden.

 

Ausführliche Informationen zum Mietvertrag finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis ab Randziffer 431.

 




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