Lärmschutz
Der Schutz vor Lärm wird oftmals unterschätzt. Letztendlich kann eine Schädigung durch Lärm aber auch eine strafbare Körperverletzung sein; daher sollte dieses Thema nicht vernachlässigt werden.
Zu unterscheiden ist der Lärmschutz für Arbeitnehmer, für Besucher und für Nachbarn. Links in den FAQ finden Sie die jeweiligen Beiträge hierzu.
Lesen Sie dazu auch unsere News mit eventfaq-Kommentar, die Sie unter dem Stichwort “Lärmschutz” im News-Archiv finden.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis:
- Arbeitnehmerschutz: Ab Randziffer 2831,
- Besucherschutz: Ab Randziffer 2866,
- Nachbarschutz: Ab Randziffer 2882.

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