Voraussetzungen der Abgabepflicht für Unternehmen
Ein Unternehmen muss dann Künstlersozialabgaben bezahlen, wenn…
- es abgabepflichtig ist (siehe § 24 KSVG, siehe unseren Beitrag hier), und
- der beauftragte Künstler selbständig ist, und
- der Auftritt/die Tätigkeit in Deutschland erfolgt, und
- die Veranstaltung/die Nutzung öffentlich ist.
Beachten Sie
Es kommt nicht darauf an, ob der beauftragte Künstler seinerseits Mitglied der KSV ist! In diesen Fällen ist er es nämlich nicht:
- Er verdient weniger als 3.900 Euro im Jahr aus seiner selbständigen Tätigkeit.
- Er kommt aus dem Ausland.
Für die Abgabepflicht des Auftraggebers kommt es aber nur auf die oben genannten vier Voraussetzungen an!
Die Höhe der Abgaben betragen für 2010 und 2011 3,9 % der an die selbständigen Künstler und Publizisten bezahlten Gagen. Diese sind bis spätestens 30.03. des jeweiligen Folgejahres an die KSK zu melden (es sei denn, das Unternehmen gehört einer Ausgleichsvereinigung an, siehe hier).

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