Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialversicherung ist eine spezielle Versicherung für selbständige Künstler und Publizisten. Sie wird finanziert vom Bund, den selbständigen Künstlern/Publizisten und von den abgabepflichtigen Unternehmen.

Sie soll den selbständigen Künstler und Publizisten gleichstellen mit dem angestellten Arbeitnehmer: Der selbständige Künstler wird dadurch gesetzlich kranken-, renten-, und pflegeversichert. Die KSV ist dabei keine Versicherungsanstalt, sondern verwaltet lediglich die Einnahmen für die Künstler und ist eine Art Inkassostelle. Der Künstler kann sich seine Krankenversicherung frei wählen.

Gesetzliche Regelungen finden sich im Künstlersozialversicherungsgesetz, kurz: KSVG.

 

Lesen Sie dazu auch unsere News mit eventfaq-Kommentar, die Sie unter dem Stichwort “Künstlersozialversicherung” im News-Archiv finden.


Informationen zur KSV finden Sie links in den FAQ oder auf im offiziellen Internetauftritt www.kuenstlersozialkasse.de.


Eine ausführliche Darstellung zur KSV finden Sie auch in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis ab Randziffer 3061.





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