Schneeräumen im Winter

Das Schneeräumen und Streuen im Winter gehört mit zu den Verkehrs- sicherungspflichten eines Grundstückseigentümers bzw. Mieter; im Eventbereich kann dies auch den Veranstalter treffen. Abgesehen davon, dass es für den Besucher immer angenehmer ist, sicheren und trockenen Fußes in die Location zu gelangen, ist der Veranstalter oftmals auch verpflichtet, hier tätig zu werden.

Als Faustformel kann man sich merken: Je mehr der Parkplatz bzw. Weg zur Veranstaltungsstätte gehört und je mehr die Besucher auf diesen Platz/Weg angewiesen sind, desto eher muss geräumt und gestreut werden.


Folgende Punkte sollten dabei bedacht werden:

  • Ausreichend Personal und Werkzeug einplanen. Wenn es sich bei dem Personal um Arbeitnehmer handelt, ist das Thema Arbeitsschutz zu beachten: Arbeitszeit, Unterkühlung vermeiden, erkennbare Kleidung (damit der dunkel bekleidete Schneeräumer nicht von einem Auto überfahren wird) usw.
  • Rechtzeitig vor den erwarteten Besuchern beginnen; auch während der Veranstaltung und vor allem am Ende, wenn die Besucher wieder nach Hause wollen.
  • Die Nässe von außen wird natürlich auch hineingetragen; das kann zu rutschigen Böden führen.
  • Vor Notausgangstüren, die direkt ins Freie führen, ist stets zu räumen, damit die Türen auch ohne Probleme geöffnet werden können.


By the way: Achten Sie auch darauf, dass Sie und Ihre Mitarbeiter den Schnee/das Eis vom Dach Ihres Fahrzeuges holen; bei der Fahrt herunterfallende Eisplatten gehen sonst auf Ihr Konto!




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