Feiertage

Feiertage bergen einige Besonderheiten, die in jedem Bundesland verschieden sein können und in den “Sonn- und Feiertagsgesetzen” der Bundesländer geregelt sind. Hier stellen wir zunächst kurz die Besonderheiten an Feiertagen dar; unten können Sie über die Deutschlandkarte das Sonn- und Feiertagsgesetz der einzelnen Länder aufrufen (siehe unten).

 

 Arbeitsrecht

An Sonntagen und Feiertagen herrscht grundsätzlich ein Arbeitsverbot (§ 9 Arbeitszeitgesetz), es gibt nur wenige Ausnahmen (siehe § 10 Arbeitszeitgesetz).

Soweit der Arbeitnehmer Feiertagszuschläge erhält, sind diese gemäß § 3 b Einkommensteuergesetz steuerfrei.

 

 Fahrverbote für LKW

Für den Auf- und Abbau von Veranstaltungen relevant sind auch die Fahrverbote für LKW über 7,5 t an Sonn- und Feiertagen (§ 30 Abs. 3 StVO). In der Sommerferienzeit gilt übrigens darüber hinaus die Ferienreiseverordnung (siehe unsere News vom 30.06.2010).

 

 Tanzverbote

In den Bundesländern gibt es nicht nur Feiertage mit den oben genannten Besonderheiten, sondern auch “Stille Tage” an denen ein Tanzverbot besteht (z.B. am Karfreitag).

 

Klicken Sie auf das gewünschte Bundesland, dort finden Sie einen Link zum Landesgesetz. Beachten Sie zudem etwaige kommunale oder städtische Sonderregelungen!

 

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