Genehmigungen

Vielfach hat auch eine Behörde ein Wörtchen mitzureden: Je nach Veranstaltungsart muss ggf. eine Genehmigung beantragt werden.


Beachten Sie, dass es in jeder Gemeine / jedem Bundesland verschiedene Voraussetzungen für eine Genehmigung geben kann, ebenso verschiedene Bezeichnungen oder Zuständigkeiten der Behörden.


Entgegen der üblichen Meinung darf sich der Veranstalter nicht (blind) auf eine erteilte Genehmigung verlassen. Er muss trotzdem bzw. zusätzlich prüfen, ob er mehr unternehmen muss, als ihm die Genehmigung vorschreibt. Die Genehmigung gibt normalerweise nur die Mindest-Bedingungen vor.


Beispiel

Der Veranstalter möchte ein Rockkonzert in einer Industriehalle für ca. 1.000 Besucher durchführen und beantragt diverse Genehmigungen, die ihm auch erteilt werden. U.a. heißt es dort, dass er 10 Security benötigt.


Nun könnte man sagen, dass nach der Faustformel [1 Security pro 100 Besucher] ausreichend Security anwesend wären, wenn der Veranstalter gemäß Genehmigungsauflage 10 Security beauftragt.


Der Veranstalter muss aber dennoch prüfen, ob in Bezug auf seine konkrete Veranstaltung mehr Personal erforderlich ist, bspw. wegen der Bewachung der Notausgänge, dunkle oder unübersichtliche Bereiche usw.


Vergleich

Wenn Sie über die VStättV die zulässige Besucherzahl errechnen, dann müssen Sie auch prüfen, ob die errechnete Zahl zur konkreten Veranstaltung passt oder ggf. nochmals reduziert werden muss, da dies die Gegebenheiten der konkreten Veranstaltung erfordern.

 

 

Hinweis

Soweit die Versammlungsstättenverordnung anwendbar ist (siehe hier), muss (auch) der Betreiber prüfen, ob er einen Sicherheitsdienst einrichtet:

  • Ab 5.000 Besucherplätzen grundsätzlich immer (siehe § 43 Absatz 2 MVStättV).
  • Bei weniger als 5.000 Besucherplätzen kommt es darauf an, ob die “Art der Veranstaltung” den Sicherheitsdienst erforderlich macht (siehe § 43 Absatz 1 MVStättV).

 

Der Betreiber muss sich also zwingend mit dem Fremdveranstalter abstimmen und Informationen bei diesem einholen.



Hier können Sie die Checkliste herunterladen: Checkliste Genehmigungen. Beachten Sie bitte, dass diese Liste nur juristisch relevante Themen enthält.

 


Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis, dort ab Randziffer 1400 – 1489.




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