Tarife der GEMA

Die GEMA hält für die Musiknutzer eine Vielzahl von Tarifen vor. der Musikverwerter sollte sich bei der Einordnung nicht nur auf den GEMA-Sachbearbeiter verlassen, sondern auch selbst prüfen, ob die Einordnung seiner Veranstaltung in den Tarif richtig ist.

 

Diese Aufgabe entfällt bei Pauschalverträgen mit der GEMA, die manche Verbände für ihre Mitglieder abgeschlossen haben.

 

  • Hier können Sie bei der GEMA Tarife nach Art der Musiknutzung suchen (z.B. als Konzertveranstalter, als Gaststätte, als Krankenhaus usw.): Link zur entsprechenden GEMA-Seite.
  • Hier können Sie bei der GEMA nach einem Tarif suchen: Link zur entsprechenden GEMA-Seite.



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