FAQ zum Gaststättenrecht


Hier haben wir ein paar Stichworte zusammengestellt mit kurzen Erklärungen. Sie finden die Erklärungen, wenn Sie auf das Stichwort klicken. Wenn Sie die Erklärung dann wieder entfernen wollen, klicken Sie einfach erneut auf das Stichwort. Die FAQ werden nach und nach erweitert.




Was hat das Gaststättenrecht mit Events zu tun?

Auch ein Veranstalter kann Gastwirt sein, und muss sich dann an das Gaststättengesetz usw. halten.

 

So ist Gastwirt, wer im stehenden Gewerbe

  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),

wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

oder

wer im Reisegewerbe

  • von einer für die Dauer der Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

 

Gewerblich handelt dabei, wer

  • eine erlaubte,
  • auf Dauer angelegte,
  • auf Gewinnerzielung ausgerichtete und
  • selbständige Tätigkeit

ausübt.


Ausführlich im Rechtshandbuch des Veranstaltungsrechts: Randziffer 2130.



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