Sicherheitskoordinator
Nimmt man den Begriff wörtlich, so hat der “SiKo” nichts mit dem Sicherheitsdienst zu tun. Vielmehr stammt der Begriff aus dem Arbeitsschutzrecht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmer von Beeinträchtigungen seiner Gesundheit zu schützen. Dazu muss er Maßnahmen treffen (siehe das Thema “Arbeitsschutz“).
Eine solche Maßnahme ist die Bestellung des SiKo´s. Er wird kommt ins Spiel, wenn…
- die Baustellenverordnung anwendbar ist (siehe § 1 BaustellVO) und
- auch mehrere Arbeitgeber mit mehreren Arbeitnehmer aufeinander treffen.
Der SiKo muss u.a. die verschiedenen Gewerke, die bspw. beim Aufbau oder Abbau einer Veranstaltung zeitgleich anwesend sind, untereinander “koordinieren”.
Hier gehts zum Text der Verordnung: Baustellenverordnung.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis, dort ab Randziffer 870 und 881.

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