Befristeter Arbeitsvertrag

Ein Arbeitnehmer kann auch auf eine bestimmte Zeit befristet eingestellt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob er in Vollzeit oder in Teilzeit arbeitet. Auch ein Minijob kann befristet werden.


Der Arbeitgeber muss hierbei sehr gut aufpassen: Die Befristungsvereinbarung selbst muss nämlich in Schriftform erfolgen (also die Unterschriften von Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Original auf einem Exemplar), und zwar vor Arbeitsantritt.


Es gibt zwei Möglichkeiten der Befristung:

  • Mit Sachgrund (z.B. Projektarbeit; dann kann die Befristung zeitlich beliebig erfolgen).
  • Ohne Sachgrund (dann darf der Arbeitnehmer nur für maximal 2 Jahre befristet angestellt werden, und die Befristung innerhalb dieser 2 Jahre nur höchstens 3 Mal verlängert werden).


Gesetzliche Regelungen finden sich in § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz.

 

 

 

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis, dort ab Randziffer 735.




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