5/10 Rolling Stones keine Arbeitnehmer | 18.01.2010

Die Mitglieder der Rolling Stones waren bei ihrer “Bridge to Babylon Tour” (1998/1999) für den amerikanischen Tourveranstalter keine Arbeitnehmer, sondern selbständig. Dies führt dazu, dass der deutsche Tourveranstalter für den Auftritt der Band in Deutschland Künstlersozialabgaben bezahlen muss. Dies hat jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.


 eventfaq-Kommentar

Richtigerweise hat das Gericht erst geprüft, ob die Bandmitglieder nicht doch Angestellte gewesen waren – denn die KSK ist nur für selbständige Künstler zu zahlen. Das Gericht hat nun in 2. Instanz festgestellt, dass die Künstler selbständig waren. Die Besonderheit: Die Künstler haben ihre Gage nicht vom deutschen Veranstalter, sondern vom amerikanischen Tourveranstalter (RS Tours Inc.) erhalten. Für solche Fälle schreibt aber das deutsche Künstlersozialversicherungsgesetz vor, dass dann der deutsche Veranstalter auf die an den Dritten bezahlte Gage die KSK-Abgaben zu zahlen hat.

 

Ausführliche Informationen zur KSK finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis ab Randziffer 3103.





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