6/10 Preisgeld ist steuerpflichtig | 18.01.2010

Der Gewinner von “Big-Brother” auf RTL II muss sein dort gewonnenes Preisgeld versteuern. Da der Gewinner sich nicht “nur einfach so” filmen lässt, sondern sich zu verschiedenen Gegenleistungen verpflichtet hatte (z.B. die Teilnahme an Interviews), besteht ein Gegenseitigkeitsverhältnis, dessen Einnahmen der Einkommenssteuer unterliegen.





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