39/10 Online-Meldung bei der KSK | 25.05.2010

Unternehmer, die Künstlersozialabgaben zahlen müssen, können die Meldung hierzu auch elektronisch vornehmen. Die Künstlersozialkasse bietet hierzu ein Onlinemeldeverfahren an, für das man einen Kartenleser und eine Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Sigantur benötigt.

Informationen zum Onlineverfahren finden Sie auf der Seite der Künstlersozialkasse hier.

 

 eventfaq-Kommentar

Neben dem Onlinemeldeverfahren bietet der idvk seinen Mitgliedern die Teilnahme an der Ausgleichsvereinbarung an, mit deren Hilfe die idvk-Mitglieder erleichterte Bedingungen in Sachen KSK genießen. Der DRMV plant zurzeit den Abschluss einer solchen Ausgleichsvereinbarung für seine Mitglieder (siehe Meldung im Newsticker hier).

 

Ganz grob gesagt, muss derjenige Unternehmer, der …

  • einen selbständigen Künstler oder Publizisten
  • in Deutschland
  • für eine öffentlichen Veranstaltung oder Verwertung

… beauftragt, ggf. KSK-Abgaben bezahlen.

 

 Hinweis

Es kommt nicht darauf an, welche Nationalität der Künstler hat! Wenn also bei einem österreichischen Künstler die drei Voraussetzungen erfüllt werden, kommt die KSK in Betracht.

Dabei gibt es Unternehmen, die aufgrund ihres Unternehmenstyps Abgaben zahlen müssen, egal wie oft sie solche Aufträge erteilen (§ 24 Absatz 1 KSVG), z.B. Theater, Galerien, Museen, Konzertdirektionen usw.

Neben diesen Unternehmen gibt es zwei weitere Unternehmensarten, die unter gewissen Umständen KSK-Abgaben bezahlen müssen, siehe § 24 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3.

 

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in meinem Rechtshandbuch ab Randziffer 3061.





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