5/09 Lautstärkelimit bei mp3? | 14.12.2009

Die EU erwägt möglicherweise, bei Musikabspielgeräten (z.B. eben beim mp3-Player) eine maximale Lautstärke von 85 dB vorzuschreiben. Der Grund hierfür sind erschreckend hohe Zahlen von hörgeschädigten Menschen. Anfang 2010 soll hierüber entschieden werden.


 eventfaq-Kommentar

In Deutschland gibt es Schutz vor Lärm bereits für Arbeitnehmer (Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung). Besucher werden durch die DIN 15905-Teil geschützt – allerdings ist eine DIN-Norm nicht zwingend anzuwenden. Ganz im Gegenteil die Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer: Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit; wird durch den Verstoß die Gesundheit eines Arbeitnehmers gefährdet, ist das sogar eine Straftat. Erfahrungsgemäß wird der Lärmschutz noch nicht allzu ernst genommen. Die Erwägungen der EU mit Blick auf mp3 zielen zwar zunächst auf den Privatnutzungsbereich ab; es ist aber zu erwarten, dass irgendwann auch Überlegungen für eine Lärmschutzverordung für Besucher in Diskotheken usw. angestellt werden.

 

Siehe zum Lärmschutz die FAQ links.

 

Ausführliche Informationen zum Lärmschutz finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungsrapxis ab Randziffer 2831.





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