Interviews

 

Auf dieser Seite finden Sie Interviews und Tipps mit Persönlichkeiten aus dem Umfeld der Veranstaltungsbranche. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!




Dr. Susanne Starke und Alexander Wrobel zum (fehlenden?) Sicherheitsdenken der Verantwortlichen

Veranstaltungen sind nicht nur lustig und fröhlich und dienen nicht nur der Werbung und dem Profit, sondern sie bergen auch ein Potential an Risiken. Um eine Veranstaltung „sicher“ zu machen, braucht man nicht nur Glück, sondern auch viel Erfahrung und Know-How – und den Willen und die Erkenntnis, sich auch um Sicherheit zu kümmern.

 

Warum tun sich so viele Veranstalter schwer damit, sich mit gewissen Sicherheitsstandards abzufinden? Warum fällt es so schwer, Sicherheit als wichtig und selbstverständlich zu akzeptieren? Wir wollen dabei nicht unterschlagen, dass es viele Veranstalter und Verantwortliche gibt, die das Thema Sicherheit sehr ernst nehmen und professionell damit umgehen.

 

Wir haben hierüber mit der Diplom-Psychologin Dr. Susanne Starke und dem Wirtschaftspsychologen Alexander Wrobel gesprochen.

 

Dr. Susanne Starke ist als freiberufliche Human Factors-Trainerin sowie in der Planspielentwicklung tätig. Sie studierte Psychologie in Bamberg und Nijmegen (NL) und promovierte zum Thema »Führungskultur in High Risk Environments«.
www.activating-trainings.de

 

 

 

 

Alexander Wrobel ist Veranstaltungskaufmann und Wirtschafts- psychologe. Mit seiner Agentur berät er Veranstalter in Planung und Konzeption und realisiert Corporate Events für Kunden. Social-Media-Beratung sowie Eventforschung und Publikationen stellen weitere Bereiche dar.
www.EventExperience.de

 

 

 

 

eventfaq: Frau Dr. Starke, warum tun wir uns so schwer mit der Sicherheit?

Dr. Starke: Menschen unterschätzen Risiken oft. Weil bislang nichts passiert ist, wird es auch in Zukunft glattgehen. Diese Tendenz ist einerseits nachvollziehbar – man spart sich so kognitive Ressourcen und muss nicht vor jeder Entscheidung lange nachdenken, sondern tut in vielen Fällen einfach das, was man immer getan hat und was bislang gut gelaufen ist.

 

eventfaq: Herr Wrobel, Sie beraten selbst auch Veranstalter bei der Konzeptionierung und Planung von Veranstaltungen – was hindert den Veranstalter oftmals praktisch daran, den Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden?

Wrobel: Durch Sicherheitsmaßnahmen unterschiedlichster Art sind Kosten (bauliche Anlagen, Personal, Sicherheitskonzepte etc.) verbunden, die letztendlich der Besucher tragen muss. Für den Besucher sind diese Maßnahmen auf der Veranstaltung oft nicht wahrnehmbar und somit nicht im Preis zu rechtfertigen. Nicht nur Kosten, sondern auch eine schnelle Erreichung des Break-even und eine Gewinnmaximierung können maßgeblich für sicherheitsrelevante Entscheidungen sein. Veranstalter schätzen hier Break-Even Point Betrachtung, Gewinnmaximierung, Preisattraktivität für den Besucher und Sicherheit miteinander ab und stehen hier im Zielkonflikt: Wie überall zählt auch hier das Geld, und wenn man noch ein paar Besucher mehr reinlassen kann, die Rettungswegbreiten dann nicht mehr reichen, aber eine Securitykraft gespart wurde, hat man alles richtig gemacht – so jedenfalls denken noch (zu) viele.

 

eventfaq: Frau Dr. Starke, warum spielt das Geld eine so große Rolle?

Dr. Starke: Menschen haben außerdem die Eigenschaft, oft kurzfristig und linear zu denken. Kurzfristig gedacht, kostet Sicherheit natürlich eine Stange Geld und die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis auftritt, ist in vielen Fällen sehr gering. Wenn es beispielsweise um den Abschluss einer Krankenversicherung geht, so ist es zum einen in Deutschland Pflicht, eine solche abzuschließen, zum anderen ist es auch leicht einzusehen, dass das Risiko irgendwann einmal krank zu werden, ziemlich hoch ist. Auch wenn man die Kosten von Ereignissen mit einer ziemlich geringen Eintrittswahrscheinlichkeit ernsthaft zu berechnen versuchen würde, müsste man zu dem Schluss kommen, dass es billiger ist, jetzt in Sicherheit zu investieren. Es ist aus meiner Sicht zwingend notwendig, sich bei der Planung jeder Veranstaltung mit dem Thema „worst case“ zu befassen – denn der kann nicht nur Menschenleben kosten, sondern außerdem den Ruf und die Existenz des Unternehmens ruinieren.

 

eventfaq: Herr Wrobel, für den „worst case“ gibt es ja bekanntlich ausreichend Rechtsvorschriften, um ihn zu verhindern?

Wrobel: Die Komplexität der Rechtsgebiete, die auf Veranstaltungen Einfluss nehmen, ist so groß, dass ein Veranstalter ohne Rechtsbeistand schnell die Aktualität und den Überblick verliert. Die Unwissenheit wird meist durch eine Nicht-Akzeptanz von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und den damit verbundenen Organen flankiert, da viele Praktiker sich auf ihre Erfahrung verlassen.

 

eventfaq: … Erfahrung ist ja schon mal nicht das Schlechteste…

Wrobel: Das stimmt, oftmals werden aber diejenigen, die die Einhaltung der Vorschriften überwachen sollen, belächelt bzw. kontrolliert gesteuert. Da heißt es manchmal: „Das machen wir schon immer so und wenn bei der Abnahme alles ok ist, lässt sich das ja anschließend wieder korrigieren“. Sicherheit stellt auch hohe Anforderung an eine funktionierende Kommunikation. In Anbetracht der Vielzahl an Beteiligten bei Veranstaltungen und der oben beschriebenen Nicht-Akzeptanz von Gesetzen und den daran beteiligten Organen wird die Kommunikation zum Balanceakt.

 

eventfaq: Selbst wenn derjenige, der vom Chef den Auftrag hat, die Veranstaltung zu planen, Wert auf Sicherheit legt – wenn sich der Chef dafür nicht interessiert, wird es heikel. Wie kann ich meinen desinteressierten Vorgesetzten dazu bewegen, das Thema auch ernst zu nehmen?

Dr. Starke: Ideal wäre es, wenn Sicherheit in der Organisation einen hohen Stellenwert hätte und bei jeder Veranstaltung explizit Sicherheitsaspekte diskutiert und eventuelle Sicherheitslücken eruiert und geschlossen würden. Das ist in der Realität leider selten der Fall und Sicherheit wird oft nur unter dem Aspekt „steigende Kosten“ betrachtet. Hilfreich ist es hier meiner Ansicht nach, wenn man den anderen nicht nur auf die Sicherheitslücke, sondern auch auf Konsequenzen, die sich daraus ergeben können, aufmerksam macht. Also, dass man bildhaft die Konsequenzen (für Gäste, für Künstler, für das Ansehen der eigenen Firma, die Sicherheit der Kollegen, …), die folgen können, schildert oder eventuell Fälle, in denen so etwas schon passiert ist oder auch gesetzliche Vorschriften, die hier zutreffen. Sinnvoll ist es bei größeren Problemen sicher auch, wenn mehrere Mitarbeiter gemeinsam über das betreffende Problem mit dem Chef/ der Chefin sprechen – so wird deutlich, dass es sich nicht nur um die Wahrnehmung einer einzelnen Person handelt, deren Bedenken man leichter ignorieren kann.

Wrobel: Sicherheit beinhaltet zudem eine Zeitkomponente, die der Veranstalter in der Planung und bei der Produktion einer Veranstaltung berücksichtigen muss. Die beste Planung nützt nichts, wenn sie am Tag der Veranstaltung nicht umgesetzt und kontrolliert wird, weil Zeitmangel durch Personalnot, andere Prioritäten, Geldmangel etc. droht. Gemäß dem Motto: Hauptsache die Bühne steht und die Technik funktioniert. Da sieht keiner mehr, dass die Rettungswege verstellt sind.

 

eventfaq: Frau Dr. Starke, Herr Wrobel, vielen Dank!

Falco Zanini zur Änderung der MBO und MVStättV

Die Musterbauordnung, und auch die Muster-Versammlungsstättenverordnung soll geändert werden. Offenbar beeindruckt durch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Verantwortliche der Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg 2010 soll u.a. eine wichtige Veranstaltungsart aus dem Bereich des Baurechts herausgenommen werden: Die Freiluftveranstaltungen mit einer Umzäunung.

 

Dafür soll die Formulierung der Anwendbarkeit der Verordnung in deren § 1 entsprechend verändert werden.

 

So manche Bundesländer haben bereits angekündigt, diese Änderung in der Musterbauordnung und der MVStättV in ihre Landesregelungen zu übernehmen.

 

Die Änderung hätte aus rein juristischer Sicht zur Folge, dass dann bei großen Veranstaltungen im Freien, die durch einen Zaun umgrenzt werden, künftig es keinen Betreiber mehr gibt, da die MVStättV nicht mehr anwendbar wäre. Diese regelt u.a., dass gerade bei großen Veranstaltungen aber ein Sicherheitskonzept zu erstellen ist.

 

Auf den ersten Blick könnte man meinen, dass man künftig bei solchen Veranstaltungen gar kein Sicherheitskonzept mehr braucht. Das ist falsch! Abgesehen davon, dass ein Sicherheitskonzept wichtig und sinnvoll ist, ist künftig eben der Veranstalter gefordert: Im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten muss er das Erforderliche und Zumutbare unternehmen, um Schaden bei seinen Besuchern zu verhindern. Erforderlich und Zumutbar wird dann eben sein, ein Sicherheitskonzept in Anlehnung an die MVStättV zu erstellen – und zwar auch bzw. gerade dann, wenn diese Verordnung gar nicht (mehr) anwendbar ist.

 

In der Theorie dürfte sich also eigentlich gar nicht viel ändern.

 

Wie sieht es aber in der Praxis aus? Wir haben dazu Falco Zanini gefragt, der mit über 30 Jahren Praxiserfahrung Veranstalter und Verantwortliche berät bzw. selbst auch als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik oder Sicherheitskoordinator Verantwortung übernimmt.

 

eventfaq: Herr Zanini, welche Auswirkungen wird diese Änderung auf die Besuchersicherheit haben können?

Zanini: Die geplante Änderung der MBO wird direkt -zunächst- keine Folgen haben. Dann allerdings ist mit der Rückkehr in die Steinzeit der Veranstaltungs-Sicherheit zu rechnen. Es werden nicht mehr die Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik gefordert werden, die komplexen Gefährdungen werden nicht mehr fachmännisch begutachtet, die Veranstalter werden wieder zu haarsträubend billigen und gefährlichen Auf- und Einbauten zurückkehren, Sicherheitskonzepte werden nicht mehr gefordert. Der Kommerz und der “politische Wille” werden wieder die oberste Priorität gewinnen. Mir graust vor der Vorstellung.

 

eventfaq: Nach dem schrecklichen Unglück auf der Loveparade in Duisburg ermittelt die Staatsanwaltschaft u.a. gegen Mitarbeiter der Baubehörde, denn die war ja die Genehmigungsbehörde für die Loveparade, nachdem man beschlossen hatte, einen Zaun drum herum aufzustellen und aus der Veranstaltungsfläche eine Versammlungsstätte wurde. Wäre die umzäunte Freiluftveranstaltung in Zukunft bei der Ordnungsbehörde nicht auch gut aufgehoben?

Zanini: Sicher nicht. Mit Umsetzung in die Länder-VStättVOen und -SBauVOen wird die Zuständigkeit auf die Ordnungsämter verlegt. Das für die Beurteilung des in einem Open-Air oder Stadtfest verborgenen Gefahrenpotenzial notwendige Wissen muss dort erst mühselig erarbeitet werden, wenn es überhaupt geleistet wird. Damit geht ein Riesenstück Kompetenz in der baulichen und allgemeinen Sicherheit verloren. Die Ordnungsämter klagen bereits heute über Personalmangel und haben je nach Größe der Kommune eine Vielzahl von anderen, bunt gemischten Aufgaben zu erledigen. Haben Sie schon mal gesehen, dass ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes die nicht durch die Bauaufsicht abgedeckten, sicherheitsrelevanten Regelungsbereiche einer Veranstaltung begutachtet? Ich nicht. Hier gilt es, noch Bedenken anzumelden. Ob politisch oder individuell.

 

Zur Homepage von Falco Zanini

Das Interview wurde geführt im September 2012.

SPD zu ihrem Gesetzentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes

Wer kennt es nicht: Tag und Nacht durcharbeiten, damit der Aufbau fertig wird, ein paar Minuten dösen, auf der Veranstaltung gut aussehen und hinterher geht’s zum Abbau.

 

Die Halle ist brechend voll, aber der Chef möchte auch noch die restlichen wartenden Gäste hineinlassen, es bringt ja alles Geld.

 

Wenn ein Arbeitnehmer heutzutage Missstände in seinem Unternehmen publik machen möchte, dann sieht er sich einem Dilemma ausgesetzt: Nach der deutschen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung wiegt das Geheimhaltungsinteresse des Unternehmens im Regelfall mehr als das Veröffentlichungsinteresse des einzelnen Mitarbeiters.

 

Im Juli 2011 hatte dann aber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Einzelfall ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben: Das Bundesarbeitsgericht hielt eine Kündigung einer Mitarbeiterin für wirksam, die Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber erstattet hatte, nachdem der zuvor auf ihre Hinweise nicht reagiert hatte. Lesen Sie den ganzen Beitrag hier. Der EGMR stärkte mit seinem Urteil die Rechte des Whistleblowers bzw. Hinweisgebers erheblich. Während in anderen Staaten hier bereits ein gesetzlicher Schutz besteht, muss in Deutschland der Arbeitnehmer die Kündigung fürchten.

 

Die SPD-Bundestagsfraktion hat vor diesem Hintergrund einen Gesetzentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt (siehe hier). Danach soll der Hinweis- geber vor Kündigungen und anderen Benachteiligungen geschützt werden.

 

Wir haben dazu Frau Anette Kramme, MdB und arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion gefragt, die den Gesetzentwurf mitverfasst hat.

 

eventfaq: Auf den meisten Veranstaltungen ist das Arbeitszeitgesetz faktisch außer Kraft gesetzt: Mit zu wenigen Mitarbeitern möchte der Arbeitgeber kostensparend den Event durchbringen. Würde das Hinweisgeberschutzgesetz hier dem Arbeitnehmer weiterhelfen?

Kramme: Zum Teil ja. Natürlich geht es auch darum, dass z.B. systematisches Lohndumping oder Überziehung von Arbeitszeiten künftig noch einfacher und ohne persönliche Risiken angezeigt werden kann. Das Problem ist aber, dass sich im Event-Bereich statt klassischer Arbeitsverhältnisse verstärkt temporäre Auftraggeber-/Auftragnehmer-Beziehungen finden. Deren Rahmenbedingungen – u.a. was Arbeitszeiten, Bezahlung, soziale Sicherung betrifft – unterliegen faktisch der alleinigen Disposition der Auftraggeber. Etliche Auftragnehmer neigen zur Selbstausbeutung und akzeptieren eigentlich untragbare Konditionen, um Aufträge nicht zu verlieren. Diese Art von Problem wird mit unserem Hinweisgeberschutzgesetz allein nicht gelöst. Da brauchen wir sozialrechtliche Ideen.

 

eventfaq: Nach Ihrem Gesetzentwurf liegt ein Missstand auch vor, wenn “eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen” droht (§ 3 Abs. 2). Wenn ein Veranstalter einen Rettungsweg abschließt, um Personal zu sparen – wäre das ein solcher Fall? Oder wenn der Veranstalter mit mehr Besuchern plant, als er eigentlich in die Versammlungsstätte einlassen dürfte?

Kramme: Ja, beide Fälle würden als relevante Gefahr eingeschätzt werden. Natürlich hat man intuitiv Sympathien für gut besuchte Veranstaltungen, wo vielleicht auch mal ein paar mehr Leute teilnehmen als versicherungsrechtlich vorgesehen. Aber Fälle wie die Duisburger Love Parade zeigen eben auch, dass zu viel Augenzudrücken tragisch enden kann.

 

eventfaq: In § 6 ist das Anzeigerecht geregelt. Nach Abs. 2 darf der Hinweisgeber sich unter gewissen Umständen an die “Öffentlichkeit oder Dritte” wenden. Müssen die Voraussetzungen § 6 Abs. 2 Nr. 1 (Gefahr für Leben) und § 6 Abs. 2 Nr. 2 (mangelhafte Reaktion der Behörde) kumulativ vorliegen, oder reicht ein Alternativ-Verhältnis aus?

Kramme: Es reicht eine der Varianten aus: Bei Gefahr für Leben darf man sofort in die Öffentlichkeit, und wenn bei anderen Missständen die informierte Behörde untätig bleibt, ebenfalls.

 

eventfaq: Wann ist mit der Umsetzung dieses Gesetzes zu rechnen?

Kramme: Die SPD ist in der Opposition, hat also leider keine eigene Mehrheit im Parlament. Insofern wird der Gesetzentwurf erst dann umgesetzt, wenn die schwarz-gelbe Bundesregierung ihren Widerstand aufgibt. Momentan sehen deren Vertreter leider gar keinen Regelungsbedarf. Wenn CDU/CSU und FDP bei ihrer Ablehnung bleiben, setzen wir das Gesetz hoffentlich in der nächsten Bundesregierung ab Herbst 2013 um.

Horst Fischer, Leiter des Fachgebiets FG45 des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstituts zum Thema: Steckvorrichtungen

Dreifachtischsteckdosen aus dem Baumarkt sind ein beliebtes Utensil auf Veranstaltungen: Kühlschränke, Licht und viele andere Abnehmer werden ange- stöpselt. Die Stiftung Warentest hat jüngst vor Mängeln bei Steckdosenleisten gewarnt.

 

Wir sprechen mit Horst Fischer, dem Leiter des Fachgebiets FG45 (Haushaltssteckvorrichtungen und Leitungsroller) der VDE Prüf- und Zertifi-zierungsinstituts GmbH.


Der VDE prüft elektrotechnische Erzeugnisse und vergibt ein Prüfzeichen, wenn das Produkt den entsprechenden Normen und Gesetzen entspricht, wie z.B. das folgende Zeichen:


eventfaq: Die berühmte Dreifachtischsteckdose  aus dem Baumarkt für 1,99 Euro: Ist sie für den Einsatz bei Veranstaltungen geeignet?

Fischer: Ist das Produkt mit einem Prüfzeichen versehen, dürfte einem Einsatz nichts entgegenstehen. Zu beachten ist aber, dass diese Produkte bei der Verwendung auf Veranstaltungen erhöhten mechanischen und wetterbedingten Beanspruchungen ausgesetzt sind, und man häufig nicht so sorgsam wie im Haushalt damit umgeht. Bei häufigerem Einsatz sollten diese Produkte deshalb vor dem Einsatz auf ihre Sicherheit überprüft werden.


eventfaq: Worauf sollte man beim Einsatz von Steckvorrichtungen, insbesondere Mehrfachsteckdosen, bei Veranstaltungen achten?

Fischer: Die Mehrfachsteckdosen sollten vor Gebrauch auf Beschädigungen der Isolation (frei sichtbare Adern, beschädigter Leitungsmantel) und der Steckdosen (Schutzkontaktbügel nicht verbogen, und keine Schmorstellen an den Einführungs- öffnungen) überprüft werden.

Die Gesamtleistung der an die Mehrfachsteckdosen angeschlossenen Geräte sollte sich im Rahmen der auf der Tischsteckdose angegebenen maximalen Leistung befinden.


eventfaq: Im Außenbereich werden Mehrfachsteckdosen bzw. Steckvorrichtungen aus Bequemlichkeit gerne mal mit einer Plastikmülltüte umhüllt – zum Schutz vor Regen und Nässe. Ist das eine gute Idee?

Fischer: Dies ist nicht ratsam, da dadurch die Wärme nicht abgeleitet werden kann und es zu einer Überhitzung kommen kann! Letztendlich ist natürlich ein erforderliches Produktdesign zum Schutz vor Regen und Nässe nicht durch eine provisorische Maßnahme in Form einer Mülltüte zu ersetzen. Zu erwähnen ist der Warnhinweis „Nicht abgedeckt betreiben“, der sich auf dem Produkt in Schrift oder Piktogramm oder auf einem Beipackzettel befinden sollte!  Außerdem befindet sich noch eine Information auf oder beim Produkt, die auf den Einsatzort des Produktes hinweist! Dies können  Außenbereich- oder Innenbereich-Benutzung sein!


eventfaq: Woran kann ich erkennen, ob ich eine Leitung und eine Mehrfachsteckdose bei meiner Veranstaltung im Innenbereich bedenkenlos einsetzen kann? Worauf muss ich achten?

Fischer: Das Produkt sollte ein Prüfzeichen besitzen! Dazu zählt nicht das CE Zeichen, das lediglich eine Erklärung des Herstellers ist. Die Leitung und die Steckvorrichtung (Stecker und Steckdose) sollten keine Beschädigungen aufweisen.


eventfaq: Wie ist das im Außenbereich bei Open Air-Veranstaltungen? Kann ich Leitungen und Stecker von drin auch für draußen nutzen?

Fischer: Ganz klar Nein! Im Außenbereich sollten nur Steckvorrichtungen benutzt werden, die dafür geeignet sind! Auf den Steckvorrichtungen befinden sich IP Klassifizierungen wenn sie für den Außenbereich geeignet sind! Im Außenbereich sollten Steckvorrichtungen mit einer Schutzart von mindestens IP 44 zum Einsatz kommen. Folge können bei Nichtbeachten Stromschläge sein, da sich die Steck- vorrichtungen mit Wasser füllen können und somit eine Gefahr für den Benutzer darstellen können.


eventfaq: Was kann denn schlimmstenfalls passieren, wenn ich einen falschen oder schadhaften Stecker verwende?

Fischer: Die Verwendung eines falschen (Stecker von einem anderen System) oder sogar schadhaften Steckers kann zu einer Beschädigung der Steckdose führen. Ein schadhafter Stecker kann zudem zu Schmorstellen, Überhitzung, Brand und einer Gefahr für den Benutzer führen.


eventfaq: Wann bzw. in welchen Situationen sollte man einen Fachmann hinzuziehen?

Fischer: Bei größeren Veranstaltungen sollte man die Installation von einem Fachmann überprüfen lassen! Beim Ansprechen einer Sicherung sollte man ebenfalls einen Fachmann zu Rate ziehen, der den Fehler ausfindig machen und beseitigen kann!


eventfaq: Kurz zur Kabeltrommel: Muss ich sie bei Nutzung komplett abrollen?

Fischer: Wird eine Kabeltrommel aufgewickelt betrieben, so ist die maximale Leistung geringer, als auf der Trommel angegeben, da die Leitung sich in den aufgewickelten Zustand wegen fehlender Wärmeabgabe erwärmt. Folge kann ein Wärmestau, Überhitzung und Leitungsbrand sein. Auch die entstehende Induktivität ist nicht zu vernachlässigen, da dadurch Spannungsspitzen bei Ausschalten eines Gerätes an das Netz abgegeben werden können. Aus diesen Gründen sollten Kabeltrommeln immer vor der Benutzung komplett abgerollt werden.


eventfaq: Herr Fischer, wir danken für das Gespräch!


Weitere Informationen zum VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut finden Sie hier. Das Interview führten wir im September 2011.

Jens Groskopf, Inhaber von GROSKOPF Rescue Engineering Consulting zum Thema: Verantwortung für Unversehrtheit

Alle Beteiligte müssen Verantwortung übernehmen, damit ein Event sicher wird, so Jens Groskopf, beratender Rettungsingenieur aus Köln.

 

Das Unternehmen GROSKOPF Rescue Engineering Consulting unterstützt Veranstalter dabei die Unversehrtheit der Gäste sicherzu- stellen. Eventfaq sprach mit dem Gründer Jens Groskopf.

 

Seit 1996 ist er im aktiven Rettungsdienst und war im Rettungsdienst-Management tätig.
Im Jahr 2006 erwarb er nach dem Studiengang Rescue Engineering (heute Rettungsingenieur- wesen) an der FH Köln den Bachelor-Grad. In seiner Bachelor-Thesis befasste er sich mit der Optimierung von Prozessen im Rettungswesen durch den Einsatz von Kommunikationstechnik.

 

Er war u.a. Ausbildungsbeauftragter für Rettungsdienstpersonal und in sanitäts- dienstlichen Einsatzleitungen von Großveranstaltungen tätig.

 

eventfaq: Das Unglück der Loveparade ist im Moment wieder stärker in den Medien präsent; viele sprechen von der Sicherheit, die verbessert werden muss. Was ist „Sicherheit“?

Groskopf: Der Begriff "Sicherheit" ist für mich sehr abstrakt. Er wird für viele Sachverhalte verwendet, die miteinander wenig gemeinsam haben. Vergleichen Sie z.B. mal den Bereich Datensicherheit und Rechtssicherheit. In der Dienstleistung, die ich anbiete geht es ganz speziell um das unmittelbare Wohl der Menschen. Ich übernehme Verantwortung für die körperliche Unversehrtheit von Menschen innerhalb von Veranstaltungen.

 

eventfaq: Was bedeutet denn „Verantwortung für Unversehrtheit"?

Groskopf: Für mich ist wichtig, dass die körperliche Unversehrtheit unbedingt erhalten bleibt. Dabei ist natürlich in erster Linie wichtig, dass erst gar kein Schaden zustande kommt. Das heißt, dass Konzepte da sein müssen, die präventiven Charakter haben und so vor Schadensereignissen schützen. Ein wichtiges Augenmerk muss dabei auch das frühzeitige Erkennen von Abläufen sein, die evtl. zu Schäden führen könnten. Der zweite wichtige Aspekt in meiner Arbeit liegt aber auch darin, Konzepte zu haben, um gezielt zu reagieren, wenn es gefährlich wird. Und es müssen klare Prozesse definiert sein, die ablaufen, wenn doch ein Schaden eintritt. Denn bei allen Bemühungen; es wird keinen vollständigen Schutz vor Schadensereignissen geben. In meinen Augen muss deshalb jemanden da sein, der genau für den sehr umfassenden Aspekt der Unversehrtheit über alle Bereiche hinweg Verantwortung übernimmt.

 

eventfaq: Das klingt nach schöner Theorie. Jede beteiligte Institution hat doch ihren eigenen Zuständigkeitsbereich. Wie setzen Sie Ihre Vorstellungen in der Praxis um?

Groskopf: Sie haben gerade den sehr charakteristischen Begriff "Zuständigkeitsbereich" benutzt. Darin steckt schon sehr viel an Problemen. Zuständigkeiten beschreiben immer eine Abgrenzung zu einem anderen Bereich. Es fällt leicht, gerade wenn es unangenehm wird, sich hinter seiner Zuständigkeit zu verstecken. Mir ist es wichtig von Verantwortung zu sprechen und auch verantwortlich zu handeln. Das kann allerdings nur gelingen, wenn eine klare Zielsetzung besteht, die alle Beteiligten mittragen. In regelmäßigen Treffen müssen die einzelnen Planungen und Maßnahmen uneingeschränkt in Bezug auf die Zielsetzung überprüft werden. Entscheidend ist auch, dass die Ziele klare Zustände für die Veranstaltung beschreiben; unabhängig von Aufgabengebieten der Bearbeitenden. Wenn alle Beteiligte diesen Zielen verpflichtet sind, lassen sich Überschneidungen und vor allem auch Lücken in Zuständigkeitsbereichen überwinden. Ich sehe mich, in Verpflichtung für das Gelingen der Veranstaltung, als Moderator und Koordinator der angesprochenen Sachverhalte.

 

eventfaq: Die Budgets der Veranstalter sind heute schon eng kalkuliert. Warum sollte dann ein Veranstalter noch Geld für Ihre Leistung ausgeben und sich nicht einfach selbst um das Thema kümmern?

Groskopf: Erst einmal möchte ich festhalten, dass sich jeder Veranstalter um das Thema Unversehrtheit kümmern muss. Die Verantwortung für die Gäste liegt unabweisbar in erster Linie beim Veranstalter. Die Frage bleibt natürlich, inwieweit das entsprechende Fachwissen und die Kapazitäten vorhanden sind, um die Aufgabe eigenhändig gut zu erfüllen. Doch genauso, wie ein Veranstalter nicht selbst kocht sondern einen Caterer beauftragt, kann er Unterstützung und das Fachwissen für den Schutz der Unversehrtheit bei Fachkräften einkaufen. Schauen Sie sich die Struktur einer Veranstaltung an, erkennen Sie drei Kernbereiche, die immer vorhanden sind und Beachtung finden müssen. Da ist selbstverständlich der Kernbereich der eigentlichen Show, ohne den es keinen Grund für die Veranstaltung gibt. Ebenso haben Sie die wichtigen Kernbereiche Öffentliche Ordnung und Unversehrtheit der Menschen. Für jeden Kernbereich muss es jemanden geben, der Verantwortung übernimmt und entsprechendes Fachwissen mitbringt. Sich dieses Wissen mühsam anzueignen und dennoch ein hohes Risiko von Fehlern einzugehen, ist in jedem Fall teurer als das Honorar von Beratern. Würde für jede Veranstaltung eine ehrliche Kalkulation aufgestellt, welche auch die Kosten für Risiken betriebswirtschaftlich einplant, wäre schnell klar, welcher finanzielle Nutzen sich durch eine Risiko-Verringerung beim Einsatz von Beratern ergibt.

 

eventfaq: Angesichts der hohen Anzahl täglicher Veranstaltungen mit vielen tausend Besuchern passiert – glücklicherweise – verhältnismäßig wenig, bzw. man bekommt ja auch nicht alles mit. Bis auf wenige Ausnahmen ist doch auf Veranstaltungen bisher nicht viel passiert. Außerdem hat dem Anschein nach bei den Genehmigungsbehörden auch ein Umdenken stattgefunden und die Auflagen sind vielerorts stark erhöht worden. Da stellt sich doch die Frage, ob sich dieser große Aufwand überhaupt lohnt?

Groskopf: Beim Lotto setze ich darauf, dass jede Zahl mit der gleichen Wahrscheinlichkeit kommt, unabhängig davon, ob sie das letzte Mal schon dran war. Geht es um die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schadensereignissen bei Veranstaltungen scheint für viele plötzlich etwas anderes zu gelten. Die Tatsache, dass bisher nichts passiert ist, verringert scheinbar die Schadenswahrscheinlichkeit. Dabei gibt es immer ein Risiko, welches sich nicht ausschließen lässt und mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit auftritt. Dazu kommen noch die Risiken, welche sich vermeiden lassen aber bisher unentdeckt geblieben sind. Eine vernünftige Aussage über die Wahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses ist daher nur mit einer ehrlichen und umfassenden Analyse des Risikos möglich.

 

Zum anderen bin ich mir nicht sicher, ob bei den Genehmigungsbehörden wirklich ein zielgerichtetes Umdenken stattgefunden hat. Ich kenne Geschichten, dass plötzlich in Vorbesprechungen von Großveranstaltungen acht Vertreter sitzen, wo früher gerade mal einer kam. Ich erkenne hier mehr eine große Unsicherheit. Diese wird dann noch aus dem Bauch heraus mit Entscheidungen über die Höhe der Auflagen bekämpft und dient in erster Linie zur persönlichen Absicherung. Ob diese Vorgaben dann wirklich zielführend sind und zur Veranstaltung passen, ist offen. Der Veranstalter ist weiterhin voll verantwortlich für seine Verkehrssicherungspflichten, worauf Sie ja selbst deutlich auf Ihrer Internet-Seite hinweisen. Mir ist wichtig, dass ein Veranstalter seine Verantwortung kennt, vernünftige Grundlagen hat, um Entscheidungen zu treffen und Hilfe für die Umsetzung bekommt, um seine Veranstaltung, nach seinen Vorstellungen einer guten Show, zu verwirklichen.

 

eventfaq: Wir danken für das Gespräch!

 

Weitere Informationen zu Herrn Groskopf: www.groskopf-consulting.de. Das Interview führten wir im Juli 2011.

Rüdiger Holecek, Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei zum Thema: Polizei auf Veranstaltungen

Ein Veranstalter muss auch auf die Veranstaltung verzichten können, wenn die Polizei ihn warnt, so Rüdiger Holecek, Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei GdP.

 

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vertritt die beruflichen, gesellschaftlichen, wirtschaft- lichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Interessen der Beschäftigten und ehemals Beschäftigten der Polizei. Sie erstrebt insbesondere Verbesserungen der allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen sowie des Beamten- und Arbeitsrechts.


Dabei beteiligt sie sich auch an gesellschaftlichen und politischen Diskus- sionen. Bedeutende Themen sind u.a.: Kriminalpolitik, Kriminalitätsursachen, Ver- kehrspolitik, Entwicklung des Strafrechts, Organisation und Aufgaben der Polizei und die polizeiliche Aus- und Fortbildung.


Die GdP steht als Berufsvertretung allen Polizeibeschäftigten zur Mitgliedschaft offen, sie organisiert rund 170.000 Mitglieder.


Wir sprachen mit Rüdiger Holecek, dem Pressesprecher der GdP.


eventfaq: Wie bekommt eine Gewerkschaft mit, was „an der Front“ passiert?

Holecek: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist eine ehrenamtliche Organisation. Mit Ausnahme des Bundesvorsitzenden, des Vorsitzenden des größten Landesbezirks und den Beschäftigten in den Geschäftsstellen sind alle Funktionsträger im Polizeidienst aktiv. Die GdP hat ihr Standbein im polizeilichen Alltag. Es ist nicht selten, dass man sich nach einer Vorstandssitzung wenige Tage später in einem Großeinsatz wiedersieht, in anderen Rollen.


eventfaq: Gerade bei Veranstaltungen, die nicht in Ballungszentren stattfinden, heißt es oft etwas spöttisch: „Wenn wir die Polizei wegen einer Schlägerei rufen, kommen die eh nicht, weil sie sich nicht hertrauen“. Wie gehen Sie, bzw. Ihre Kollegen damit um?

Holecek: Wenn die Polizei bei solchen Vorkommnissen nicht, wie es sich die Beteiligten wünschen, auf der Stelle erscheint, hat das nichts damit zu tun, dass sich die Beamten nicht „trauen“. Schuld sind der Personalabbau in den vergangenen Jahren und die Zentralisierung der Polizeiorganisation. Gerade in ländlichen Gebieten bedeutet das immer weitere Wege zum Einsatzort mit immer weniger zur Verfügung stehenden Einsatzkräften. Demgegenüber nimmt die Zahl der Veranstaltungen in Städten und Gemeinden mit wachsenden Besucherströmen gerade an Wochenenden stetig zu.


eventfaq: Derzeit sind Sicherheitskonzepte für Mega-Events in aller Munde. Bekanntlich gibt es aber eine tägliche Masse von Kleinveranstaltungen, die ja auch nicht gerade allesamt friedlich über die Bühne gehen. Wie erfährt die örtliche Polizei von einer kleineren Veranstaltung in der örtlichen Mehrzweckhalle, die ein auswärtiger Veranstalter durchführt?

Holecek: Die Polizei ist mit den kommunalen Behörden gut vernetzt. Allerdings ist die Gewährleistung der Sicherheit innerhalb geschlossener Räume, also Mehrzweckhallen oder auch Fußballstadien, Sache des Veranstalters und er besitzt auch im Rahmen des Hausrechts die Möglichkeit dazu. Er hat beispielsweise durch Ordnerdienste dafür zu sorgen, dass eine Veranstaltung friedlich bleibt. Die Polizei ist grundsätzlich für die Sicherheit im öffentlichen Raum zuständig. Natürlich alarmiert der Veranstalter auch die Polizei, wenn ihm die Situation zu entgleiten droht. Ebenso ist die Polizei zuständig, wenn es auf dem Anfahrts- oder Abfahrtsweg der Besucher Probleme gibt. So muss die Polizei leider Wochenende für Wochenende problematische Fußballfans quer durch das Land zu den Fußballspielen begleiten.


eventfaq: Aus Sicht des Streifenbeamten: Wie sieht die optimale Veranstaltung aus? Was kann der Veranstalter tun, um seine Veranstaltung sicherer zu machen, bzw. wie kann er die Polizeiarbeit unterstützen?

Holecek: Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den Ordnungsbehörden ist zwingend. Erwartete Besucher und räumliche Möglichkeiten müssen übereinstimmen. Die bauliche Sicherheit muss gewährleistet sein. An- und Abfahrtsmöglichkeiten müssen ausreichend vorhanden sein. Einlasskontrollen und Ordnerdienste müssen auf die Größe der Veranstaltung abgestimmt sein. Feuerwehr- und Rettungsdienste müssen jederzeit ungehindert freie Bahn haben. Die Kommunikation während der Veranstaltung muss gewährleistet sein. Das sind nur Beispiele eines ganzen Katalogs an Maßnahmen. Wichtig ist aber, dass der Veranstalter, egal ob Privatfirma oder Kommune, auf die Einschätzung der Polizei hört. Wenn die sagt: „Lasst die Finger davon, das ist eine Nummer zu groß für euch oder zu gefährlich“, dann muss auch mal auf ein Event verzichtet werden, so schmerzhaft das ist.


eventfaq: Welche Forderungen oder Wünsche hätten Sie an den Veranstalter oder den beauftragten Ordnungsdienst?

Holecek: Der Veranstalter hat viele Pflichten, denen er sich nicht entziehen kann. Was die Ordnungsdienste betrifft, so sollten sie ausreichen qualifiziert sein und überdies einen guten Leumund haben. Unqualifiziertes Personal womöglich noch zwielichtiger Herkunft oder mit einschlägiger krimineller Vergangenheit ist ein Sicherheitsrisiko.


eventfaq: Viele Verantwortliche bei Veranstaltungen stehen ab und an vor der Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn sie Sicherheitsmängel entdecken oder vermuten. Als Beispiel: Der Eventmanager stellt fest, dass der Ordnungsdienst zu viele Besucher einlässt, und spricht den Veranstalter darauf an, der sich aber nicht dafür interessiert. Was raten Sie dem Eventmanager? Sollte er die Polizei rufen?

Holecek: Sofort.


eventfaq: Haben Sie das Gefühl, dass die Zahl der Schlägereien und körperlichen Auseinandersetzungen aufgrund von Trunkenheit zunehmen?

Holecek: Eindeutig ja. Der Alkohol- und Drogenkonsum wird zu einem immer größeren Problem. Beliebt ist es ja, vermutlich aufgrund der Getränkepreise in und auf der Veranstaltung, sich bereits auf der Anreise anzudröhnen. Das gibt dann entweder schon Probleme in Bussen und Bahnen, auf der Straße oder beim Einlass. Alkohol und Drogen spielen nach den Erfahrungen der Polizei bei fast jeder Gewalttat eine Rolle.


eventfaq: In einem Leserbrief in Ihrer Zeitschrift „Deutsche Polizei“ (Ausgabe 3/11) beklagt sich ein Leser über 30-stündige Einsätze bei den Castor-Demonstrationen. Wie steht es da bei Einsätzen bei Großveranstaltungen wie Fußballspiele, Karnevalsumzüge, Open-Air-Konzerte usw.? Kann der eingesetzte Polizeibeamte zwischendurch mal eine Pause machen? Wann darf er mal auf die Toilette? Wann wird er abgelöst?

Holecek: Das hängt immer von der Einsatzlage ab. Bei den Castor-Einsätzen muss die Polizei ein sehr weiträumiges und dünn besiedeltes Gebiet sichern. Die Aktionen der Castor-Gegner sind nicht im Voraus zu berechnen. Da kann es schon passieren, dass die Beamtinnen und Beamten, wie es heißt „… kaum aus den Stiefeln kommen.“ Beim letzten Papst-Besuch in Köln, um ein anderes Beispiel zu nennen, spielte sich alles in einer Großstadt ab und die zigtausenden Besucher waren nicht nur friedlich, sondern auch ausgesprochen polizeifreundlich. Hotels, Gaststätten, Geschäfte in Köln ließen „ihre“ Polizisten natürlich auch mal die Toilette benutzen. Im Wendland hingegen verweigerte man ihnen das nicht nur, die Beamten wurden in manchen Geschäften nicht einmal bedient. Polizeiliche Großlagen sind nicht nur sicherheitspolitisch eine Meisterleistung, sondern auch eine logistische Herausforderung.


eventfaq: Nach dem Unglück auf der Loveparade wurden auch Vorwürfe gegen die Polizei laut. Welche Auswirkungen hat dieses Unglück auf die tägliche Polizeiarbeit der einzelnen Polizisten? Ist man vorsichtiger oder zurückhaltender geworden?

Holecek: Ich halte diese Vorwürfe für nicht gerechtfertigt. Vor allem nicht angesichts des beispiellosen Einsatzes der Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Alle, die im Vorfeld die Einwände und Bedenken der Polizei in den Wind geschlagen haben, standen nicht inmitten dieser Menschenmassen, in denen unsere Polizisten selbst Leib und Leben riskiert haben, um das Chaos zu bewältigen und Menschen zu retten. Wenn jetzt Entscheidungen kritisiert werden, die der einzelne Polizist nach bestem Wissen und Gewissen unter ungeheurem Druck und im Radius der für ihn zu übersehenden Lage getroffen hat, ist das eine Flucht aus der Gesamtverantwortung.


eventfaq: Sind Mega-Events mit hunderttausenden Zuschauern überhaupt „sicher“ bzw. „sicherbar“?

Holecek: Bei allen Vorsichtsmaßnahmen bleibt immer ein unkalkulierbares Restrisiko. Ich persönlich misstraue Menschenmassen. Wenn ich sie nicht beruflich aufsuchen müsste, würde ich ihnen immer aus dem Weg gehen.


eventfaq: Herr Holecek, wir danken für das Gespräch!


Zur Website der GdP. Das Interview führten wir im Juni 2011.

Carsten Klauer, Geschäftsführer der POWER-Gruppe zum Thema: Der Sicherheitsdienst

Das Sicherheitsgewerbe steht oft und schnell in der Kritik. Lohndumping, mangelnde Ausbildung usw. bringen den auftraggebenden Veranstalter schnell in die Bredouille, und letztlich auch in die Haftung. eventfaq befragt dazu Herrn Carsten Klauer der POWER-Gruppe.

 

Geschäftsleitung - Carsten Klauer„Überlassen Sie Sicherheit nicht dem Zufall“, das ist ein Motto der POWER-Gruppe.

Dafür stehen über 1.000 fest angestellte, hauptberufliche Mitarbeiter an 11 Nieder- lassungen in Deutschland und einer Niederlassung in Griechenland. Die POWER-Gruppe ist unter anderem im Personen-, Werk- und Objektschutz und Veranstaltungsschutz tätig und verfügt über ein Netzwerk von Fachleuten aus verschiedenen Bereichen.




Mit einem weiteren Tochterunternehmen (Zander & Mielke GmbH) sichert die Gruppe hochwertige Objekte mit entsprechender elektronischer Sicherheitstechnik ab.


Wir sprachen mit Carsten Klauer, einem der beiden Geschäftsführer des inhabergeführten Unternehmens mit Stammsitz in Hamburg.

 

eventfaq: Herr Klauer, wieso gerade Sicherheit? Es gibt doch auch weniger gefährliche Berufe?

Klauer: Es gibt sicherlich mehr gefährlichere als weniger gefährlichere Berufe im Vergleich zur Sicherheitsbranche. Der Grund hierfür ist, dass wir durch unsere konzeptionelle Vorarbeit und durch qualifizierte Auftragsdurchführung bereits ein gewisses Maß an Gefährdungspotential herausnehmen können.

 

eventfaq: Was zeichnet einen guten Sicherheitsdienst aus?

Klauer: Die Herangehensweise an die Aufgabe. Oder noch einen Schritt zuvor: Nimmt man einen bestimmten Auftrag überhaupt zu den Bedingungen an, oder ist die Auftragsdurchführung schon zuvor zum Scheitern verdammt, weil z.B. der Kräfteansatz zu knapp bemessen ist. Zur erfolgreichen Auftragsdurchführung zählt also in erster Linie die Erstellung einer Sicherheitskonzeption mit Analyse des Gefährdungspotentials, der Schwachstellen, der möglichen Gegenmaßnahmen und Erfassung/ Umgang des Restrisikos. Zur erfolgreichen Umsetzung des Auftrags ist dann eine qualifizierte Sicherheitsmannschaft mit entsprechender Organisation und Ausstattung erforderlich. Wenn trotz allem Fehler passieren, zeichnet sich ein qualifizierter Sicherheitsdienst durch den ehrlichen Umgang mit Fehlern und dem Einleiten von schadensminimierenden Maßnahmen aus.

 

Selbstverständlichkeiten sind dann noch Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, Einsatz eigener Mitarbeiter und höchstens zur Spitzenabdeckung Einsatz eines Subunternehmens mit gleichzeitigem Ausschluss des Einsatzes von Sub-Subunternehmen sowie Verpflichtung zur Einhaltung aller gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.

 

eventfaq: Woran kann ein Veranstalter, der einen Sicherheitsdienst beauftragen möchte, erkennen, ob es sich um einen „guten“ oder „schlechten“ Sicherheitsdienst handelt?

Klauer: Das beginnt schon mit der Überprüfung der gesetzlichen Grundlagen: Liegt eine Gewerbeerlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung vor? Sind die Sicherheitskräfte entsprechend unterrichtet oder verfügen über die vorgeschriebene Sachkunde?

Des Weiteren:

Durch das Einholen von unterschiedlichen Referenzen, die auch überprüft werden sollten. Durch die Überprüfung der Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Größenordnung: Der Einsatz von Subunternehmen sollte von vorn herein ausgeschlossen werden. Durch Prüfung von Verbandszugehörigkeiten (insbes. BDWS), Zertifikaten (z.B. nach DIN 77200). Als „Highlight“ in diesem Bereich: Verfügt der Sicherheitsdienst über einen Fachplaner für Veranstaltungsschutz nach VABEG? Ist er TÜV-zertifiziert?

 

Das Thema ließe sich noch endlos weiter vertiefen, das waren nur einige der wesentlichen Punkte.

 

eventfaq: Inwiefern spielt der Preis eine Rolle?

Klauer: Es entstehen Kosten für die Vorbereitung der Sicherheitsmaßnahmen, evtl. sogar schon für die Planung und Konzepterstellung nach VABEG. Dann kommen die Personalkosten hinzu in Form des Tariflohns und bei qualifizierten Kräften mit weiteren Zulagen und mit Lohnnebenkosten – multipliziert mit der Anzahl der Sicherheitskräfte und der Einsatzstunden. Schließlich müssen die Organisationskosten / Führungskräfte, die Pausenablöser und ggf. die Eingreifreserven, die Kosten für die Technik und Ausstattung kalkuliert werden. Hinzu kommen der Verwaltungsaufwand (Personalabteilung etc.) und der Gewinn. An welcher Stelle ggf. gespart werden kann, ist abhängig von der Art und dem Gefährdungspotential der Veranstaltung – aber auch von den darüber hinausgehenden besonderen Anforderungen des Auftraggebers. Das bestimmt letztendlich den Preis.

 

Wir haben die Erfahrungen gemacht, dass erfahrene Veranstalter bereit sind, auch einen höheren Preis zu akzeptieren, wenn er sich dann auch auf eine hoch qualifizierte Durchführung verlassen kann. Ein schlechter Sicherheitsdienst ist im Falle von Vorkommnissen immer der teurere.

 

eventfaq: Wann ist für Sie eine Veranstaltung „sicher“?

Klauer: Bei Vorlage eines qualifizierten Sicherheitskonzepts (VABEG) und einer entsprechenden Umsetzung gilt eine Veranstaltung m.E. als „sicher“.

 

eventfaq: Ihr Unternehmen betreut auch große Veranstaltungen mit hohen Besucherzahlen. Können solche Mega-Events überhaupt ausreichend sicher sein?

Klauer: Absolut ja, denn häufig gilt auch: Je größer die Veranstaltung, desto professioneller werden auch die Sicherheitsmaßnahmen erarbeitet und desto mehr Sicherheitsvorkehrungen im oben genannten Sinne sind getroffen und desto besser wird im Ernstfall reagiert. Das gilt vielleicht nicht unbedingt für Großveranstaltungen, die nur einmalig und von Amateuren oder Anfängern auf diesem Gebiet veranstaltet werden. Aber häufig fehlt bei kleinen Veranstaltungen die Erfahrung der Veranstalter, es wird an der Sicherheit gespart und auf die falschen Ratgeber gehört. Es steht dann eben die Veranstaltung an sich im Vordergrund und Sicherheitsaspekte finden eher keine oder zu geringe Beachtung. Auch wenn das Gefährdungspotential selbstverständlich deutlich geringer ist, so ist es eben nie zu vernachlässigen.

 

eventfaq: Wie gehen Ihre Mitarbeiter mit der Verantwortung um, die sie bei ihrer Arbeit tragen?

Klauer: Unsere Sicherheitskräfte sind sehr gut ausgebildet und qualifiziert. Sie sind sich ihrer Verantwortung bewusst und arbeiten entsprechend. Wenn sie auf problematische Situationen stoßen die sie sich nicht zutrauen, alleinverantwortlich zu lösen, so können sie auf Führungskräfte zurückgreifen um gemeinsam Lösungen zu finden. Und bei Großveranstaltungen oder solchen mit besonderem Gefährdungspotential verfügen wir über eine speziell trainierte Eingreifgruppe, die schnell zur Unterstützung gerufen werden kann. Es sind also nahezu immer Rückfallebenen geschaffen, die der hohen Verantwortung unserer Aufgabe insgesamt gerecht werden.

 

eventfaq: Kürzlich haben mindestens drei Türsteher einer Frankfurter Diskothek gemeinsam einen Gast so brutal zusammengeschlagen, dass das Opfer verstorben ist. Gerade im Diskothekenbereich kommt es immer wieder zu brutalen Übergriffen gegen die Türsteher, sondern auch von Türstehern gegen Gäste. Was läuft da falsch?

Klauer: In der Türsteherszene kenne ich mich nicht aus. Vielleicht liegt es an der mangelnden Ausbildung der Türsteher, haben wesentliche Themen wie „Deeskalation“ und „Festnahmetechniken“ bei der Ausbildung gefehlt? Ich weiß es nicht. Aber das Gefährdungspotential an sich ist doch sicherlich auch recht hoch in diesem Bereich – aber genau dafür ist eben Top-Professionalität gefordert.

 

eventfaq: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Klauer!

 

Hinweis von eventfaq: Informationen zu dem von Herrn Klauer angesprochenen System VABEG finden Sie hier. Das Interview führten wir im Mai 2011.

Helmut Gels, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbund e.V. zum Thema: Sicherheit auf Volksfesten

„Sicherheit auf Deutschen Volksfesten muss höchste Priorität haben“

 

Der Deutsche Schaustellerbund e.V. (DSB) mit Sitz in Berlin ist die Berufsspitzenorganisation für das Schaustellergewerbe und die Freizeitparks in Deutschland. Der DSB hat die Aufgabe, die rechtliche und wirtschaftliche Lage des Gewerbes zu sichern und zu verbessern. Dazu gehört in erster Linie die Erhaltung und Förderung der traditionellen Jahrmärkte, Kirmessen, Volksfeste und Weihnachtsmärkte.

 

Am 13. Januar 1950 von zwölf Schausteller- verbänden gegründet, zählt der DSB heute über 4.200 Vollmitgliedschaften aus 92 eigenständigen Schaustellervereinen. Der Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (VDFU), der die Freizeit- und Erlebnisparks vertritt, ist ebenfalls Mitglied, so dass insgesamt rund 90 Prozent aller hauptberuflichen Freizeit- und Vergnügungsexperten im DSB organisiert sind.

 

Wir sprachen im April 2011 mit Helmut Gels, dem Hauptgeschäftsführer des DSB e.V. (Foto: DSB).

 

eventfaq: Herr Gels, Sie stehen dem Deutschen Schaustellerverbund vor. Was unterscheidet den Schausteller vom Veranstalter eines Musikkonzertes?

Gels: Da gibt es elementare Unterschiede: Vielschichtigkeit der Veranstaltungen/Partner, es gibt einen anderen Anspruch und einen traditionellen, kulturellen und sozialen Hindergrund.

 

evenfaq: Welche Aspekte halten Sie für wichtig, damit eine Veranstaltung, egal ob Musikkonzert oder Volksfest, „sicher“ ist?

Gels: Wichtig für das „sichere“ Volksfest ist die Absprache und Abstimmung mit allen relevanten Sicherheitseinrichtungen, konkrete und konstruktive Vorplanung der Sicherheitslagen, Einbeziehung der Vertragspartner in das Konzept und der Durchführung von Anfang an.

Bei Volksfesten müssen insbesondere die entsprechenden Fahrgeschäfte in allen sicherheitsrelevanten Teilen auf dem neuesten Stand der Technik sein. Die permanenten Kontrollen und Nachweispflichten der Betreiber zur Sicherstellung der jeweiligen Sicherheitsanforderungen garantieren dem Nutzer ein Höchstmaß an Sicherheit.

 

eventfaq: Gesetzliche Vorschriften finden sich über eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen verstreut, zu manchen Bereichen gibt es keine Vorschriften. Braucht Deutschland ein „Veranstaltungsgesetz“ nach dem Vorbild Österreichs?

Gels: Das ist nicht notwendig. Wir haben das in Form von einschlägigen Bauvorschriften und gewerberechtlichen Vorgaben. Da ist alles pragmatisch ausreichend abschließend geregelt. Die Eigenverantwortlichkeit ist ein tragendes bewährtes Element in diesen Zusammenhang.

 

eventfaq: Bewachungsunternehmen, Immobilienmakler oder Pfandleiher benötigen nach der Gewerbeordnung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde für die Ausübung ihres Gewerbes. Veranstaltungen kann jeder ohne Ausbildung und ohne Prüfung durchführen. Was spricht dagegen, dass auch ein Veranstalter nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Veranstaltungen ausrichten darf?

Gels: Faktisch benötigt jeder Veranstalter, der einen bestimmten privaten Rahmen übersteigt, eine öffentlich-rechtliche Genehmigung. Damit besteht zumindest mittelbar eine Erlaubnispflicht. Das ist  meiner Ansicht nach ausreichend geregelt. Je größer der Veranstaltungsrahmen desto höher auch die formalen Anforderungen.

 

eventfaq: Es gibt eine gesetzliche Pflicht für Schausteller, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen (siehe die Schaustellerhaftpflichtverordnung). Sind Ihre Mitglieder gegenüber einem Veranstalter von Musikkonzerten usw. nicht benachteiligt, weil der keine Versicherung abschließen muss (sondern freiwillig darf)?

Gels: Nein, ich sehe keine Benachteiligung für unsere Mitglieder. Bei der Führung ihrer Firma (egal ob Einzelfirma, GmbH oder AG) unterliegen sie als Unternehmer vielfältigen Haftungsrisiken.

Eine Haftpflichtversicherung setzt genau hier an und gibt ihnen selber, aber auch den Kunden damit ein hohes Maß an Sicherheit und optimalen Schutz. Auch das macht unter anderem den qualitativ hohen Wert der Veranstaltung aus.

 

eventfaq: Im letzten Jahr kam es zu der schrecklichen Katastrophe auf der Loveparade in Duisburg mit 21 Toten und über 500 Verletzten, die teilweise noch heute medizinisch behandelt werden. Was hat sich seitdem für Sie bzw. Ihre Mitglieder verändert?

Gels: Für unsere Mitglieder hat sich gar nichts verändert. Diese Veranstaltung ist mit Volksfest-veranstaltungen nicht vergleichbar. Volksfeste berücksichtigen schon seit Jahrzehnten ein Höchstmaß an Sicherheit. Wichtig ist, die Vorfälle zu hinterfragen und eventuell neue Erkenntnisse, die auch den eigenen Bereich tangieren können, aufzunehmen. Für das Schaustellergewerbe bzw. die Volksfeste sind keine Veränderungen erforderlich. Bloßer Aktionismus ist nicht angebracht und auch nicht hilfreich, im Gegenteil.

 

eventfaq: Wir zitieren eine Pressemeldung: „Der Deutsche Schaustellerbund warnt vor Übertreibungen in Sachen Sicherheit bei Weihnachtsmärkten und Volksfesten. „Dies ist ein Appell, nicht in Aktionismus zu verfallen“, sagte Schaustellerpräsident Albert Ritter“. Zugegeben, wir haben das Zitat aus dem Zusammenhang gerissen. Aber was kann man beim Thema Sicherheit denn übertreiben?

Gels: Dass vor lauter Sicherheit – insbesondere zum Zwecke der Absicherung der eigenen Verantwortlichkeit – der Veranstaltungszweck selbst nicht mehr erreicht werden kann.

Zum Beispiel durch Überreaktion, außer Acht lassen der Voraussetzungen und Gegebenheiten vor Ort, durch Sicherheitsanforderungen, die im Raum stehen, aber faktisch keine Bedeutung und Notwenigkeit aufweisen.

 

eventfaq: Ein paar schausteller-spezifische Fragen: Wer erarbeitet bei einem Volksfest eigentlich das Sicherheitskonzept?

Gels: Der Veranstalter mit allen Sicherheitsstellen und verantwortlichen Behörden.

 

eventfaq: Wer trägt die Kosten für die Erstellung und Umsetzung dieses Sicherheitskonzepts?

Gels: Die Schausteller über die Zulassungsgebühren (Kostenverlagerung)

 

eventfaq: Wie erfährt der einzelne Schausteller von den Sicherheitsmaßnahmen?

Gels: Aus Abstimmungsgesprächen mit Veranstaltern, da ein gutes und funktionierendes Sicherheitskonzept immer auch die unmittelbare Einbindung aller Beteiligten von Anfang an erfordert.

 

eventfaq: Wie gehen Sie als Verband mit einem Schausteller um, der sich nicht an das Sicherheitskonzept hält? Können Sie auf solche „Ausreißer“ Einfluss nehmen (auch wenn er kein Mitglied in Ihrem Verband ist)?

Gels: Sicherheit ist ein unabdingbarer Schwerpunkt der Veranstalter und aller Beteiligter und somit auch für uns. Sie ist nicht verhandelbar. Da gibt es auch keine Kompromisse. Im Zusammenspiel mit örtlichem Verband und Veranstalter haben wir als Dachverband sicherlich Einfluss. Sollte sich jemand nicht an das Sicherheitskonzept halten, heißt das Ausschluss von der Veranstaltung.

Die Einflussnahme auf Nicht-Mitglieder ist natürlich etwas schwieriger. Durch die gute Zusammenarbeit mit Veranstaltern lässt sich aber auch da etwas machen. Im Ergebnis gehe ich aber davon aus, dass sich schon aus Eigenschutz jeder an die Sicherheitsanforderungen halten wird.

 

eventfaq: Können Sie uns verraten, wie hoch der prozentuale Anteil der Kosten für den Bereich Sicherheit bei einem durchschnittlichen Volksfest ist?

Gels: Dafür brauche ich nähere Angaben. Die Kosten für den Bereich Sicherheit  werden immer höher und sind abhängig von der jeweiligen Veranstaltung (Größe, Struktur) und zusätzlichen konkreten Vorgaben vor Ort etc.

 

eventfaq: Wir zitieren Sie aus Ihrer eigenen Pressemitteilung: „Wir sammeln jedes Mal Erfahrungen und setzen die neuen Erkenntnisse gleich bei der nächsten Gelegenheit um.“ Wer erfährt diese Erkenntnisse? Werden diese auch an Polizeibehörden usw. weitergegeben?

Gels: Wir sind in den maßgeblichen Gremien wie z.B. im Arbeitskreis Fliegende Bauten, wo Problemfälle besprochen und eingebracht werden, beteiligt. Wir stehen auch im regelmäßigem Austausch mit den Veranstaltern nach Veranstaltungen. Die Erfahrungen, mit denen wir täglich konfrontiert werden, geben wir an entsprechende Verantwortliche weiter. Soweit die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit auch für die Polizeibehörden wichtig sein können, werden diese selbstverständlich einbezogen.

 

eventfaq: Wie können wir uns die Hintergründe einer „Kirmes“ vorstellen? Wer ist Veranstalter? Welche Rolle spielen die einzelnen Schausteller?

Gels: Der Veranstalter einer Kirmes sind oft Städte/Gemeinden oder Privatveranstalter. Das können neben städtischen privaten Gesellschaften auch die Schaustellerverbände aber auch sonstige Privatpersonen und Vereine sein.

Die Schausteller sind Beschicker und erfüllen die Veranstaltung mit Leben.

 

eventfaq: Sie als Privatperson, und nicht als Geschäftsführer – was erwarten Sie von dem Veranstalter, dessen Veranstaltung Sie besuchen?

Gels: Ich möchte mich in der Veranstaltung wiederfinden und mich entspannt und sorgenfrei auf die Veranstaltung einlassen können. Ich brauche hier ja nicht noch mal zu erwähnen, dass mir hierbei die Sicherheit auf Volksfesten auch als Privatperson sehr am Herzen liegt.

 

eventfaq: Können sich auch Auszubildende im Eventmanagement bei Schaustellern oder Ihrem Verband auf einen Arbeitsplatz oder Praktikumsplatz bewerben?

Gels: Wir entwickeln gerade die Voraussetzungen für eine Ausbildung im Eventmanagement bei Schaustellern. Für ein Praktikum im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Marketing haben wir gerade eine Vakanz.

 

eventfaq: Welche Wünsche oder Empfehlungen geben Sie den derzeitigen Studierenden und Schülern im Eventmanagement auf den Weg?

Gels: Studierende und Schüler im Eventmanagement sollten sich auch mit Vertretern des Gewerbes und entsprechenden Veranstaltungen vor der praktischen Ausbildung auseinandersetzen.

 

Wir bedanken uns für das Interview, Herr Gels!

 

Das Interview führten wir im April 2011.

Sven Schneider, Arbeitsschwerpunkt VA-Sicherheit & Arbeitsschutz

Er ist seit 1999 freier beratender Ingenieur mit Sitz in Köln (www.biss-abu.de). Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen insbesondere im betrieblichen Brandschutz, der allgemeinen Veranstaltungssicherheit und im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Mehr als zehn Jahre in der Vorbereitung und Genehmigungsplanung sowie der Durchführung (Brandschutz / Sicherheit) von zahllosen Veranstaltungen auf Seiten von Hallen- und Stadionbetreibern sowie das dauerhafte Wahrnehmen der Funktion des Brandschutz- beauftragten (VdS) und / oder des Sicherheitsingenieurs für Versammlungsstätten und sonstige Gebäude mit großer Nutzerzahl haben bei ihm eine tragfähige Erfahrungsdichte in diesem Gebiet entstehen lassen.

Für die Kölner Sportstätten GmbH etwa, Betreibergesellschaft u.a. des RheinEnergieStadions, erfüllt Herr Schneider seit 2005 die Aufgaben eines Sicherheitsingenieurs und Brandschutzschutzbeauftragten sowie eines Sicherheitsbeauftragten für Bundesspiele (DFB) und für Veranstaltungen mit besonderer Sicherheitslage.

 

Das Interview führten wir im März 2011.

 

 

eventfaq: Sie beraten den Betreiber des RheinEnergieStadions in Köln in Punkto Sicherheit. Wie viele Besucher passen in das Stadion?

Schneider: Im RheinEnergieStadion werden Veranstaltungen der unterschiedlichsten Art und Ausprägung durchgeführt. Ebenso variabel sind die dann möglichen maximalen Zuschauerzahlen. Aber bei einem Bundesligaspiel des 1. FC Köln beispielsweise fasst das Stadion rund 50.000 Besucher.

 

eventfaq: Wie viele Veranstaltungen finden pro Jahr hier statt?

Schneider: An Großveranstaltungen sind neben den Bundesligaspielen des 1. FC Köln insbesondere DFB-Pokal- und Länderspiele (Männer und Frauen), Konzert- und Kulturveranstaltungen sowie eine große Zahl an Firmen-Incentives mit bis zu 3.500 Besuchern zu nennen. In der Summe werden im Schnitt etwa 200 Veranstaltungen pro Jahr im RheinEnergieStadion durchgeführt.

 

eventfaq: Wie reagieren Veranstalter, die das Stadion für einzelne Veranstaltungen mieten, auf Ihre Sicherheitsanforderungen?

Schneider: Ich darf sagen, dass alle Veranstalter das RheinEnergieStadion als Veranstaltungsort besonders schätzen. Dazu trägt auch bei, dass hier ein professionelles Umsetzen aller brandschutztechnischer oder sicherheitsrelevanter Bedingungen vorzufinden ist. Ein Erläutern des „Warum-und-Wieso“ zu einer bestimmten Sicherheitsanforderung, verbunden mit einem Anbieten geeigneter Lösungen für das „Dennoch-Erreichen“ eines bestimmten Wunsches seitens des Veranstalters zerstreute bisher stets eine eventuell zunächst vorhandene Skepsis. Wir verstehen uns immer als Partner des Veranstalters und unterstützen diesen im uns möglichen Rahmen intensiv.

 

eventfaq: Was macht Ihrer Meinung nach eine Veranstaltung „sicher“?

Schneider: Das ist eine Frage, auf die ich Ihnen nicht in aller Kürze antworten kann. Aber abgesehen von der Bedeutung der Erfüllung der - Ihnen wie Ihren Lesern sicherlich bekannten - gängigen Regelungen und Normen, zählt für mich insbesondere die Vorbereitung, der anhaltend offene Austausch über aller eine Veranstaltung beeinflussenden Punkte und ein deutliches Maß an Vertrauen in den Willen und die Leistung aller Beteiligter ganz eindeutig dazu, eine Veranstaltung „sicher“ ablaufen zu lassen. Das RheinEnergieStadion liefert baulich wie technisch alle Voraussetzungen für das sehr gute und vor allem sichere Gelingen einer Veranstaltung. Und das Miteinander der Ausführenden rundet einen Event dann ab.

 

eventfaq: Sind Sie auf alle denkbaren dramatischen Szenarien vorbereitet? Erdbeben, Attentat, Amoklauf, Bombendrohung, Explosion…?

Schneider: Ja. Der Durchführung von Veranstaltungen im RheinEnergieStadion liegt seit 2004 ein mit allen für Ordnung und Sicherheit zuständigen Stellen abgestimmtes, „lebendes“ Sicherheitskonzept zugrunde. Darin sind alle relevanten Situationen erfasst und mit entsprechenden Ablaufschemata hinterlegt.

 

eventfaq: Woher wissen Sie, dass das ausgetüftelte Sicherheitskonzept auch wirklich funktioniert? Man denke hier auch an die vielen beteiligten Menschen, die zum richtigen Zeitpunkt das Richtige tun müssen.

Schneider: Für jedes Konzept ist entscheidend, dass es „täglich“ gelebt wird. Dies stellen wir sicher. Etwa indem regelmäßige Schulungen der Ordnungsdienstkräfte - als der Teil der aktiven Personen, die eine vom so genannten Krisenstab etwaig angeordnete Evakuierung von Teilen des Stadions umsetzen werden - stattfinden.

Zudem wird im Vorfeld jeder Veranstaltung geprüft, ob aufgrund geänderter Randbedingungen auch Anpassungen am grundsätzlichen Sicherheitskonzept vorzunehmen sind, d.h. es erfolgt stets eine Einzelfall-Gefahreneinschätzung u.a. mit den schon erwähnten zuständigen Stellen. Die Ergebnisse daraus fließen dann in die Schulung der Beteiligten ein. Vor jeder einzelnen Veranstaltung. Und auch wenn die Abläufe für eine große Versammlungsstätte wie das RheinEnergieStadion für den Außenstehenden kompliziert erscheinen mögen, so handelt es sich jedoch für den Eingeweihten, d.h. für jeden einzelnen aktiv Beteiligten, um sehr bewusste und unbedingt klare, deutliche und leicht umsetzbare Schritte.

 

eventfaq: Beim Flug sind Start und Landung die kritischen Phasen. Können Sie uns die typischen kritischen Phasen oder Punkte einer Veranstaltung im Stadion benennen?

Schneider: Für mich persönlich kann mit einer ordentlichen Vorbereitung einer Veranstaltung und einer damit einhergehenden Analyse potentieller Entwicklungen im Verlauf derselben sehr vielen Situationen gut begegnet bzw. im Idealfall das Auftreten ebensolcher aktiv vermieden werden. Es gibt z.B. so genannte „Sicherheitsspiele“ in der Bundesliga, bei denen dann Ein- und Auslassphasen der Gäste-Fans besonders relevant sind. Oder Kulturveranstaltungen, in deren Verlauf sich (i.d.R. politische) Nachrichten verbreiten können und sich dann eine Bewegungsdynamik ergibt. Das sind sicherlich beides Zeiten mit genauer Beobachtung der Lage.

Eine generelle Aussage darüber, an welchem Punkt einer Veranstaltung eine besondere Aufmerksamkeit notwendig wird, will ich nach über zehn Jahren in diesem Bereich so pauschal nicht tätigen. Dafür ist jede Veranstaltung zu eigen. Präsenz und die Fähigkeit auf Entwicklungen angemessen und korrekt zu reagieren ist in der gesamten Veranstaltungszeit m.E. unabdingbar.

 

eventfaq: Wo liegen Unterschiede zwischen der Sicherheit in einem Stadion zur Sicherheit bei einer Veranstaltung in der City?

Schneider: Ich denke der wesentliche Unterschied liegt bei Veranstaltungen außerhalb „ordentlicher“ Versammlungsstätten in der nicht zur Verfügung stehenden Infrastruktur (baulich / technisch / organisatorisch) und erprobter Abläufe. Diese sind mit einem nicht geringen Aufwand entweder herzustellen oder aber entsprechend zu kompensieren. An sich, mit Blick auf die „Sicherheit“, sind Veranstaltungen „in der Stadt“ meiner Erfahrung nach mit einem entsprechenden Sicherheitskonzept jedoch ebenso gut und unkritisch ausführbar wie in einem „festen Haus“.

 

eventfaq: Welche Erwartungen haben Besucher an die Sicherheit?

Schneider: Nun, dass kann ich Ihnen so einfach nicht beantworten. Ich denke, dass ist vielschichtig und auch stets in Abhängigkeit zur jeweiligen Veranstaltung unterschiedlich. Allerdings nehme ich meinen eigenen Anspruch als Maßstab und bin überzeugt, dass sich dieser mit den Erwartungen der meisten Besucher grundsätzlich deckt. Ich erwarte stets ein konsequentes Ausschließen von gefährlichen Situationen, die volle Funktionsfähigkeit aller baulichen und technischen Einrichtungen, ein Nachdenken über jeden einzelnen Veranstaltungsablauf, eine klare Kommunikation, hohe Präsenz, sowie Freundlichkeit und Professionalität. Dann fühle ich mich sicher.

 

eventfaq: Wenn Sie ein fremdes Stadion oder eine Veranstaltungshalle besuchen… Genießen Sie das Spiel bzw. die Aufführung? Schauen Sie auf den Rettungswegeplan? Gucken Sie, wo der nächst erreichbare Notausgang ist?

Schneider: Das ist sicherlich eine typische „Berufskrankheit“. So wie vielleicht ein Bauleiter etwa eine schief gemauerte Wand direkt erkennt, so sehe ich mir in der Tat stets und gern die umgesetzten oder noch optimierungsfähigen Punkte in anderen Häusern an. Sofern ich keine Verantwortung in den besuchten Hallen trage, so genieße ich Konzertveranstaltungen oder, oder meist sehr. In einem bisher einzigen Fall habe ich allerdings aus einem sehr dringenden Gefühl der Unsicherheit heraus einen Veranstaltungsort verlassen.

 

eventfaq: Herr Schneider, wir bedanken uns für das Gespräch!

 

Weitere Informationen zu unserem Interview-Partner: www.biss-abu.de



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