20/10 Gastwirt wegen Wetttrinkens verurteilt | 29.03.2010
Ein Berliner Gastwirt muss für 3 Jahre und 5 Monate ins Gefängnis, nachdem ein jugendlicher Besucher seiner Gaststätte nach einem Wetttrinken verstorben ist. Der Gastwirt, der im Jahr 2007 selbst-ernannter Gegner des Jugendlichen war, wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und jugendschutzgesetzwidrigen Ausschanks von Brandwein an Jugendliche verurteilt; dieses Urteil des Landgerichts Berlin hat nun der Bundesgerichtshof als letzte Instanz bestätigt.
eventfaq-Kommentar
Das Urteil ist nur konsequent. In diesem Fall gab es sogar noch die Besonderheit, dass der Gastwirt Beteiligter des Wetttrinkens war und anstelle des vereinbarten Tequilas teilweise nur Wasser getrunken hatte, um den Jugendlichen zu täuschen.
Gastwirte unterschätzen gerne ihre Verantwortung. Beispiele:
- Genehmigungsverfahren gegenüber der Behörde
- Aushang von Preisen
- Vereichung von Gefässen
- Kein Alkoholausschank an erkennbar Betrunkene (egal ob erwachsen oder jugendlich!)
- Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, bspw. zeitliche Begrenzung (§ 4 JSchG), Alkoholvergabe (§ 9 JSchG) oder Rauchverbot (§ 10 JSchG).
Auch Veranstalter wissen oftmals gar nicht, dass sie auch “Gastwirt” im Sinne des Gaststättenrechts sind. Und selbst wenn nicht würden die Verkehrssicherungs- pflichten den vernünftig denkenden Nicht-Gastwirt daran hindern, solche Taten zu begehen.
Wann ist man Gastwirt? Kurz gesagt: Sobald man gewerblich Getränke (egal ob alkoholisch oder nichtalkoholisch) und/oder zubereitete Speisen vertreibt (§ 1 GaststättenG). Gewerblich handelt, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit auf Dauer angelegt, auf eigene Rechnung und mit Gewinnerzielungsabsicht durchführt.

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