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	<title>eventfaq.de - Das Portal für Eventmanagement und Veranstalter</title>
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		<title>209/12 Knallköpfe zünden Knallkörper in Festzelt</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/20912-knallkoepfe-zuenden-knallkoerper-in-festzelt/</link>
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		<pubDate>Thu, 17 May 2012 21:31:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einer Veranstaltung in einem Festzelt in Durach (Bayern) haben Unbekannte drei Knallkörper an verschiedenen Stellen im Zelt hintereinander gezündet. Durch den ersten Knall kam es zu Tumulten, als mehrere Personen fluchtartig das Zelt verlassen wollten. Drei Personen wurden durch die Knallkörper verletzt. Da der Polizei über mehrere Notrufe eine Massenschlägerei gemeldet wurde, rückte sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei einer Veranstaltung in einem Festzelt in Durach (Bayern) haben Unbekannte drei Knallkörper an verschiedenen Stellen im Zelt hintereinander gezündet. Durch den ersten Knall kam es zu Tumulten, als mehrere Personen fluchtartig das Zelt verlassen wollten. Drei Personen wurden durch die Knallkörper verletzt. Da der Polizei über mehrere Notrufe eine Massenschlägerei gemeldet wurde, rückte sie mit einem Großaufgebot an.</p>
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		<title>208/12 Eisenach: Verletzte bei Tuning-Treffen</title>
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		<pubDate>Thu, 17 May 2012 21:30:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf einem Flugplatzgelände in Eisenach (Thüringen) sind 11 Personen verletzt worden, die sich auf der Ladefläche eines Pickups befanden, als dieser auf der Fahrt zum Campingplatz für das Tuning-Treffen German-Race-Wars aus ungeklärter Ursache umkippte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Auf einem Flugplatzgelände in Eisenach (Thüringen) sind 11 Personen verletzt worden, die sich auf der Ladefläche eines Pickups befanden, als dieser auf der Fahrt zum Campingplatz für das Tuning-Treffen German-Race-Wars aus ungeklärter Ursache umkippte.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>207/12 Maifeier: Verletzte durch Bengalos</title>
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		<pubDate>Thu, 17 May 2012 07:43:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf einer Maifeier in einem Festzelt in Troisdorf (NRW) sind in der Nacht auf Donnerstag 24 Menschen durch giftige Dämpfe verletzt worden, als drei Männer Bengalische Feuer entzündeten. Das Zelt war binnen kürzester Zeit verraucht, es soll zu einem panikartigen Gedränge unter den 500 Gästen gekommen sein. Zwei Verletzte müssen weiterhin im Krankenhaus stationär behandelt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Auf einer Maifeier in einem Festzelt in Troisdorf (NRW) sind in der Nacht auf Donnerstag 24 Menschen durch giftige Dämpfe verletzt worden, als drei Männer Bengalische Feuer entzündeten. Das Zelt war binnen kürzester Zeit verraucht, es soll zu einem panikartigen Gedränge unter den 500 Gästen gekommen sein. Zwei Verletzte müssen weiterhin im Krankenhaus stationär behandelt werden. Die Rettungskräfte wurden teilweise von anderen erheblich alkoholisierten Gästen bei ihrer Arbeit gestört.</p>
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		<title>206/12 Schwere Krawalle nach KSC-Abstieg</title>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 14:08:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem verlorenen Relegationsspiel des Karlsruher SC gegen Regensburg kam es zu schweren Krawallen, die bis in die frühen Morgenstunden andauerten. Dabei wurden 79 Personen verletzt, darunter 18 Polizeibeamte.   Unmittelbar nach dem Schlusspfiff, der den Abstieg des KSC in die 3. Liga bedeutete, stürmten Anhänger des KSC den Platz im Karlsruher Wildparkstadion, konnten aber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nach dem verlorenen Relegationsspiel des Karlsruher SC gegen Regensburg kam es zu schweren Krawallen, die bis in die frühen Morgenstunden andauerten. Dabei wurden 79 Personen verletzt, darunter 18 Polizeibeamte.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17200"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Unmittelbar nach dem Schlusspfiff, der den Abstieg des KSC in die 3. Liga bedeutete, stürmten Anhänger des KSC den Platz im Karlsruher Wildparkstadion, konnten aber von der Polizei wieder in die Fanblocks zurückgedrängt werden. Vor dem Stadion kam es dann zwischen mehreren hundert zum Teil vermummten Anhängern und der Polizei zu Ausschreitungen. Auch Fans aus Regensburg wurden angegriffen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Als Karlsruher weiß ich nicht, was schlimmer ist: Der Abstieg unseres KSC in die 3. Liga oder immer wieder diese Doofdödel, die noch immer nicht den Unterschied zwischen einem weißen Polizeihelm und einem Fußball kapiert haben. <img src='http://www.eventfaq.de/wp-includes/images/smilies/icon_cry.gif' alt=':cry:' class='wp-smiley' /> </p>
]]></content:encoded>
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		<title>205/12 Schwerer Unfall bei Kirmes-Aufbau</title>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 13:38:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Aufbauarbeiten auf der kleinen Kirmes an den Rheinwiesen in Düsseldorf ist ein Arbeiter lebensgefährlich verletzt worden, als beim Abladen eines Kassenhäuschens für ein Fahrgeschäft das Häuschen plötzlich umkippte und auf den Arbeiter fiel. Er wurde mit schwersten Verletzungen mit dem Rettungshubschrauber in eine Unfallklinik geflogen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei Aufbauarbeiten auf der kleinen Kirmes an den Rheinwiesen in Düsseldorf ist ein Arbeiter lebensgefährlich verletzt worden, als beim Abladen eines Kassenhäuschens für ein Fahrgeschäft das Häuschen plötzlich umkippte und auf den Arbeiter fiel. Er wurde mit schwersten Verletzungen mit dem Rettungshubschrauber in eine Unfallklinik geflogen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>204/12 Konzertabsage nach Ärger mit Bodyguards</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/20412-konzertabsage-nach-aerger-mit-bodyguards/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 17:40:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach Problemen mit den Bodyguards von Bushido hat der Konzertveranstalter OWL-Konzerte die beiden letzten Konzerte in Erfurt und Flensburg abgesagt.   Nach einem Konzert soll es zu einer Auseinandersetzung mit Bushidos Sicherheitsleuten gekommen sein, die der Veranstalter als „schwerwiegenden Vorfall“ bezeichnet hatte, bei dem angeblich die Mitarbeiter des Veranstalters „erheblich“ gefährdet worden seien. Daher seien [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nach Problemen mit den Bodyguards von Bushido hat der Konzertveranstalter OWL-Konzerte die beiden letzten Konzerte in Erfurt und Flensburg abgesagt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17191"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Nach einem Konzert soll es zu einer Auseinandersetzung mit Bushidos Sicherheitsleuten gekommen sein, die der Veranstalter als „schwerwiegenden Vorfall“ bezeichnet hatte, bei dem angeblich die Mitarbeiter des Veranstalters „erheblich“ gefährdet worden seien. Daher seien nicht nur die beiden letzten Konzerte abgesagt, sondern auch alle Verträge beendet worden.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die Besucher, die bereits Eintrittskarten für Erfurt und Flensburg gekauft haben, können diese nun wieder zurückgeben.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Vor wenigen Tagen war bereits ein Konzert in Siegen abgesagt worden, auch hier soll es bereits Probleme gegeben haben. Eine Anfrage dazu an Bushidos Management konnte bislang per Mail nicht zugestellt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich gehen Veranstalter und Künstler einen Vertrag ein, der sie bindet.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Idealerweise sieht der Vertrag bereits Kündigungs- oder Beendigungsmöglichkeiten vor, da es immer zwischen Veranstalter und Künstler zu Unstimmigkeiten kommen kann.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Wenn der Vertrag keine Regelung dazu vorsieht, gelten die gesetzlichen Regelungen:</p>
<ul>
<li>
<div style="text-align: justify;">Kündigung aus wichtigem Grund (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html" target="_blank">§ 626 BGB</a>). Dann muss es sich aber um einen <strong>Dienstvertrag </strong>handeln, was bei Verträgen zwischen Veranstalter und Künstler nicht immer der Fall ist (es kann auch ein Werkvertrag sein).</div>
</li>
<li>
<div style="text-align: justify;">Kündigung eines „<strong>Dauerschuldverhältnisses</strong>“ aus wichtigem Grund (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__314.html" target="_blank">§ 314 BGB</a>) gekündigt werden. Ob ein Tourvertrag aber ein „Dauerschuldverhältnis“ im Sinne dieser Vorschrift ist, ist fraglich, und kommt allenfalls nur bei längeren Touren in Frage.</div>
</li>
<li>
<div style="text-align: justify;">Kündigung bei einem Werkvertrag (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__649.html" target="_blank">§ 649 BGB</a>): Handelt es sich beim Vertrag zwischen Veranstalter und Künstler um einen <strong>Werkvertrag</strong>, ist dies die dort einzige Kündigungsmöglichkeit für den Veranstalter.</div>
</li>
<li>
<div style="text-align: justify;">Rücktritt wegen Unzumutbarkeit (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__324.html" target="_blank">§ 324 BGB</a> in Verbindung mit <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__241.html" target="_blank">§ 241 Abs. 2 BGB</a>): Verletzt ein Vertragspartner seine Rücksichtspflicht, und ist dem anderen Vertragspartner deshalb ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten.</div>
</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Sofern sich die beiden nicht einvernehmlich einigen, müsste nach einer Kündigung geklärt werden, wer die Kündigung verursacht hat, sprich, wer dem anderen die weitere Zusammenarbeit unzumutbar gemacht hat, so dass er gezwungen war, den Vertrag zu beenden.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Dies ist eine Frage des Einzelfalls. Grundsätzlich sollte jeder, bevor er die rote Karte „Vertragsbeendigung“ zieht, prüfen, ob er rechtlich korrekt handelt. Vorschnelle Kündigungen könnten nämlich auch einen Schadenersatzanspruch des Gekündigten auslösen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>203/12 Veranstaltung der Veranstaltung wegen?</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/20312-veranstaltung-der-veranstaltung-wegen/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/20312-veranstaltung-der-veranstaltung-wegen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 May 2012 11:36:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Straßenfest am vergangenen Samstag in Bielefeld hatte zunächst für einigen Trubel gesorgt. Pressemeldungen zufolge sollen sich über 2.000 Facebook-Nutzer angemeldet haben, was die Kapazitäten des Straßenfests aber bei weitem gesprengt hätte.   Pressemeldungen zufolge soll der Veranstalter, ein 21-jähriger Student, sich geäußert haben, dass ihm die Kosten für den Sanitätsdienst und die Haftpflichtversicherung zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ein Straßenfest am vergangenen Samstag in Bielefeld hatte zunächst für einigen Trubel gesorgt. Pressemeldungen zufolge sollen sich über 2.000 Facebook-Nutzer angemeldet haben, was die Kapazitäten des Straßenfests aber bei weitem gesprengt hätte.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17187"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Pressemeldungen zufolge soll der Veranstalter, ein 21-jähriger Student, sich geäußert haben, dass ihm die Kosten für den Sanitätsdienst und die Haftpflichtversicherung zu hoch seien, außerdem hätte er nur vier Ordnungskräfte beauftragt. Anlieger empörten sich darüber, dass überhaupt eine Genehmigung erteilt worden war.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die Stadt Bielefeld hatte zunächst tatsächlich eine Genehmigung für die teilweise Sperrung von Straßen für ein Straßenfest mit maximal 500 Teilnehmern erteilt.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">„Nach den eingereichten Antragsunterlagen war der Einsatz von acht Ordnern vorgesehen. Dies war aus Sicht der beteiligten Dienststellen für das ursprünglich beantragte &#8220;Sommerfest&#8221; ausreichend. Die Genehmigung stand auch unter der Bedingung, dass der Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung nachweist.“, so Ralf Kleimann von der Bielefelder Straßenverkehrsbehörde.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Aufgrund neuer Erkenntnisse musste aber von deutlich höheren Besucherzahlen ausgegangen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">„Da aufgrund der Zahl der möglicherweise zu erwartenden Besucher und der örtlichen Situation jetzt mit einer Überfüllung des Veranstaltungsgeländes gerechnet werden musste, sind die beteiligten Behörden im Ergebnis bei der ursprünglich als Straßenfest genehmigten Veranstaltung dann von einer Veranstaltung mit einem erhöhten Gefährdungspotential ausgegangen. Für derartige Veranstaltungen ist durch den Veranstalter zwingend ein Sicherheitskonzept aufzustellen. Dieses Sicherheitskonzept wurde für den Fall einer Aufrechterhaltung des Antrages für den ursprünglichen Standort dann auch vom Veranstalter gefordert.“, so Kleimann.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Da der Veranstalter dieses Konzept nicht so schnell zu liefern vermochte, kam schnell eine andere Lösung zum tragen: Ein Eigentümer einer größeren Fläche stellte diese dem Veranstalter zur Verfügung – bezeichnenderweise derselbe Eigentümer, der dem Veranstalter jüngst noch ein Platzverbot auferlegt hatte, da dieser offenbar dort früher unerlaubt Parties veranstaltet hatte. Dort stellte man dann auch Toiletten und eine Versicherung.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wenn einem Veranstalter die Kosten für Sanitätsdienst, Sicherheitsdienst, Toilettenanlagen usw. zu hoch sind, dann darf er eben die Veranstaltung nicht durchführen. Eine Veranstaltung sollte niemals  „um ihrer selbst willen“ bzw. um jeden Preis durchgeführt werden. Allerdings kann eine Genehmigungsbehörde auch nicht in den Kopf des Veranstalters hineingucken.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Dazu Ralf Kleimann von der Bielefelder Straßenverkehrsbehörde: „Wenn zwischen der Erteilung einer Genehmigung und dem Veranstaltungstag noch neue (sicherheitsrelevante) Gesichtspunkte bekannt werden, wird dies unter Beteiligung der (möglicherweise auch neu) betroffenen Dienststellen bewertet und mit den entsprechenden Konsequenzen gegenüber dem Veranstalter durchgesetzt. Dies kann das ganze Spektrum vom &#8220;Nachschieben&#8221; von Bedingungen und Auflagen bis letztlich auch zum Widerruf einer bereits erteilten Genehmigung abdecken. Die Frage, welche (zusätzlichen) Kosten dem Veranstalter entstehen, spielt bei der Abwägung, ob und unter welchen Nebenbestimmungen einem Veranstalter die beantragte Genehmigung erteilt wird, keine Rolle.“</p>
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		<title>202/12 Feuer in Boxengasse der Formel 1</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/20212-feuer-in-boxengasse-der-formel-1/</link>
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		<pubDate>Sun, 13 May 2012 19:59:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim Formel 1-Rennen in Barcelona (Spanien) wurden 9 Personen bei einem Feuer in der Williams-Box verletzt. Während das Williams-Team um den Rennsieger Pastor Maldonado zum gemeinsamen Siegerfoto posiert, explodierte in der Garage eine Benzingaswolke. Mehrere Mechaniker verschiedenster Teams und die Feuerwehr bekämpften das Feuer, die Helfer zogen sich Brandverletzungen oder Rauchvergiftungen zu.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Beim Formel 1-Rennen in Barcelona (Spanien) wurden 9 Personen bei einem Feuer in der Williams-Box verletzt. Während das Williams-Team um den Rennsieger Pastor Maldonado zum gemeinsamen Siegerfoto posiert, explodierte in der Garage eine Benzingaswolke. Mehrere Mechaniker verschiedenster Teams und die Feuerwehr bekämpften das Feuer, die Helfer zogen sich Brandverletzungen oder Rauchvergiftungen zu.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>201/12 Ansturm auf Flohmarkt: Polizei muss eingreifen</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/20112-ansturm-auf-flohmarkt-polizei-muss-eingreifen/</link>
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		<pubDate>Sun, 13 May 2012 16:29:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einem Flohmarkt für junge Mädchen in Stuttgart musste die Polizei den Ansturm regeln, nachdem mehrere hundert Mädchen mehr erschienen waren, als die Halle Kapazitäten (1.200 Besucher) hatte.   Eine angrenzende Bundesstraße musste von der Polizei gesichert werden, ebenso eine U-Bahn-Haltestelle, aus der die Fahrgäste aufgrund langer Schlangen zur Flohmarkt-Halle gar nicht mehr herein- oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei einem Flohmarkt für junge Mädchen in Stuttgart musste die Polizei den Ansturm regeln, nachdem mehrere hundert Mädchen mehr erschienen waren, als die Halle Kapazitäten (1.200 Besucher) hatte.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17177"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Eine angrenzende Bundesstraße musste von der Polizei gesichert werden, ebenso eine U-Bahn-Haltestelle, aus der die Fahrgäste aufgrund langer Schlangen zur Flohmarkt-Halle gar nicht mehr herein- oder herauskamen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Man habe 1000 Flyer verteilt, so die Veranstalterin. Irgendwer habe den Flohmarkt dann auf Facebook promotet, wo sich dann 4.000 Fans zum Flohmarkt angemeldet hätten. In den Vorjahren habe es keinen solchen Ansturm gegeben, weshalb man dieses Jahr damit auch nicht gerechnet hatte.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>200/12 Feuer in Thermalbad</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/20012-feuer-in-thermalbad/</link>
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		<pubDate>Sun, 13 May 2012 16:27:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Aus noch unbekannter Ursache ist am Samstagabend ein Thermalbad in Fichtelberg (Bayern) abgebrannt. 200 Badegäste hatten sich noch in dem Thermalbad aufgehalten, sie konnten aber rechtzeitig flüchten, so dass niemand verletzt wurde.   Allerdings mussten die Badegäste mit Kleidung versorgt werden, da sie meist nur Badehose und ein Handtuch dabei hatten. Insgesamt waren 700 Kräfte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Aus noch unbekannter Ursache ist am Samstagabend ein Thermalbad in Fichtelberg (Bayern) abgebrannt. 200 Badegäste hatten sich noch in dem Thermalbad aufgehalten, sie konnten aber rechtzeitig flüchten, so dass niemand verletzt wurde.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17175"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings mussten die Badegäste mit Kleidung versorgt werden, da sie meist nur Badehose und ein Handtuch dabei hatten. Insgesamt waren 700 Kräfte von Feuerwehr, Polizei und THW im Einsatz.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Auch im Winter kann es bei einer Räumung einer Versammlungsstätte sein, dass die Besucher ohne Mantel und Jacke in der Kälte stehen. Dort können die evakuierten Besucher natürlich nicht alleine stehen gelassen, sondern müssen versorgt werden, d.h. entweder dass sie Kleidung erhalten, zumindest aber bspw. in nahegelegenen Turnhallen untergebracht werden.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
]]></content:encoded>
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		<title>199/12 Dicke Luft: 8 Verletzte</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/19912-dicke-luft-8-verletzte/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 May 2012 20:30:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einer Schülerveranstaltung in Schrems (Österreich) kam es am Donnerstagabend zu einem Großeinsatz der Rettungskräfte, als aus zunächst ungeklärter Ursache ein Schüler bei einer Abenddisko bewusstlos zusammenbrach. Daraufhin kollabierten in einer Kettenreaktion weitere Schüler, es soll zu vereinzelten Panikattacken und Hysterieanfällen gekommen sein.   Acht Schüler wurden in Krankenhäuser gebracht. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben nun, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei einer Schülerveranstaltung in Schrems (Österreich) kam es am Donnerstagabend zu einem Großeinsatz der Rettungskräfte, als aus zunächst ungeklärter Ursache ein Schüler bei einer Abenddisko bewusstlos zusammenbrach. Daraufhin kollabierten in einer Kettenreaktion weitere Schüler, es soll zu vereinzelten Panikattacken und Hysterieanfällen gekommen sein.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17172"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Acht Schüler wurden in Krankenhäuser gebracht. Die polizeilichen Ermittlungen ergaben nun, dass die Schülergruppe zuvor den Tag über in der Sonne unterwegs war und die Schüler wohl zu wenig getrunken hatten. Da die Schüler „heftig abtanzten“ und der Raum, in dem die Disko stattfand, wenig belüftet war, war schließlich Sauerstoffmangel Ursache der Zusammenbrüche.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>198/12 Feuer in Diskothek führt zu Verkehrschaos</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/19812-feuer-in-diskothek-fuehrt-zu-verkehrschaos/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 May 2012 10:07:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[In einer Kölner Diskothek ist am Donnerstag Nachmittag ein Feuer ausgebrochen. Die Ursache war wohl ein defekter Kühlschrank. Gäste befanden sich nicht in der Diskothek, verletzt wurde niemand. Allerdings brach ein mittelschweres Verkehrs- chaos in der Innenstadt aus, da dichte Rauchwolken die Sicht behinderten und Bahnverbindungen für eine Stunde unterbrochen werden mussten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In einer Kölner Diskothek ist am Donnerstag Nachmittag ein Feuer ausgebrochen. Die Ursache war wohl ein defekter Kühlschrank. Gäste befanden sich nicht in der Diskothek, verletzt wurde niemand. Allerdings brach ein mittelschweres Verkehrs- chaos in der Innenstadt aus, da dichte Rauchwolken die Sicht behinderten und Bahnverbindungen für eine Stunde unterbrochen werden mussten.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>197/12 Fremde Zitate als Motto?</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/19712-fremde-zitate-als-motto/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 May 2012 16:41:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Top-News]]></category>
		<category><![CDATA[Werberecht]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mottos sind gern genutzte Aufhänger in der Werbung. Darf man aber als Motto (bspw. für eine Werbekampagne) auch ein fremdes Zitat nutzen?   Die Frage nach dem „dürfen“ stellt sich nur, wenn der fremde Satz urheberrechtlich geschützt ist. Wenn ich heute sage „Der Himmel ist blau“, dann darf dieser Satz von Jedermann verwendet werden, da [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mottos sind gern genutzte Aufhänger in der Werbung. Darf man aber als Motto (bspw. für eine Werbekampagne) auch ein fremdes Zitat nutzen?</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17155"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die Frage nach dem „dürfen“ stellt sich nur, wenn der fremde Satz urheberrechtlich geschützt ist. Wenn ich heute sage „Der Himmel ist blau“, dann darf dieser Satz von Jedermann verwendet werden, da er die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht. Diese ist aber erforderlich für den Urheberrechtsschutz.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Wer einen Satz oder Slogan aus einem Buch herausnimmt, muss davon ausgehen, dass ein Urheberrechtsschutz gegeben ist. Auch kreative oder gelungene Einzelaussagen können die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Tun wir einmal so, als ob dies der Fall wäre. Darf dann dieser Satz als Motto für eine eigene Werbebroschüre hergenommen werden?</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich ja:</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Der fremde Satz kann nämlich ein zulässiges „Zitat“ sein (siehe <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html" target="_blank">§ 51 UrhG</a>). In bestimmten Grenzen darf man fremde Sätze oder Bilder zitieren, ohne den Urheber um Erlaubnis fragen zu müssen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.) Zitatzweck</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wichtig für ein erlaubtes Zitat: Es muss einen Zitat<strong>zweck</strong> geben. Gibt es den nicht, darf auch nicht zitiert werden, es müsste also der Urheber um Erlaubnis gefragt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Ein Zitatzweck kann bspw. sein, wenn der fremde Satz mein eigenes Werk erläutert bzw. bekräftigt. Wichtig dabei ist, dass ich selbst ein urheberrechtlich geschütztes Werk habe – denn nur dorthinein darf zitiert werden (banal gesagt: Wer schon nichts eigenes Schöpferisches zustande kriegt, darf sein Geschwätz nicht durch fremde Aussagen aufwerten).</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Eine Werbebroschüre ist aber regelmäßig urheberrechtlich geschützt (bzw. die darin enthaltenen Texte).</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Erlaubt ist nun grundsätzlich, der Werbebroschüre ein fremdes Zitat als Motto voranzustellen. Voraussetzung: Das Zitat muss sich „funktional in die künstlerische Gestaltung und Intention des zitierenden Werkes einfügen und als integraler Bestandteil einer eigenständigen künstlerischen Aussage erscheinen“, so bspw. das Landgericht München. Unterstützt wird der Zitierende dabei übrigens auch durch die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Anders ausgedrückt: Wer seine Broschüre lediglich durch fremde Fotografien oder Texte „aufhübschen“ möchte, kann nicht zulässig zitieren. Dies gilt im Übrigen auch für Power-Point-Präsentationen oder Texte bei Kundenpräsentationen oder in der Schulausbildung.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.) Umfang des Zitats</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer einen Zitatzweck hat, darf aber nicht fremde Sätze als Motto oder Werbetext aneinanderreihen: Erlaubt sind nur kurze Stellen, also ein kleiner Umfang, der aus dem Gesamtkontext des fremden Werkes herausgeschnitten und im eigenen Werk (= die Werbebroschüre) zitiert werden darf.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3.) Achtung: Quellenangabe</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wer zitiert, muss die Quelle des Zitats angeben (siehe <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__63.html" target="_blank">§ 63 UrhG</a>), d.h. er muss den Fundort so genau wie möglich angeben. Stammt die Fundstelle aus dem Internet, müsste korrekterweise mindestens die URL, am besten auch das Datum angegeben werden (da sich Webseiten ja auch verändern können).</p>
<p style="text-align: justify;">Dabei ist auch der Urheber anzugeben.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>196/12 Facebook-Party von Horst 2.0 bleibt ruhig</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/19612-facebook-party-von-horst-2-0-bleibt-ruhig/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/19612-facebook-party-von-horst-2-0-bleibt-ruhig/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 May 2012 22:31:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit viel Medienhype ist eine von CSU-Chef Horst Seehofer über Facebook promotete Party in der Münchener Nobel-Disko P1 heute abend gestartet, und blieb deutlich hinter den Erwartungen und Befürchtungen zurück.   Seehofer hatte zur Party im P1 über sein Facebook-Profil geladen. Jeder, der „Fan“ des CSU-Politikers wurde, konnte sich zur Party anmelden und einen Platz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Mit viel Medienhype ist eine von CSU-Chef Horst Seehofer über Facebook promotete Party in der Münchener Nobel-Disko P1 heute abend gestartet, und blieb deutlich hinter den Erwartungen und Befürchtungen zurück.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17148"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Seehofer hatte zur Party im P1 über sein Facebook-Profil geladen. Jeder, der „Fan“ des CSU-Politikers wurde, konnte sich zur Party anmelden und einen Platz auf der Gästeliste erhaschen. Während das P1 ca. 600 Gäste fasst, meldeten sich über 2.500 User an, bevor die CSU die Gästeliste dichtmachte. Die Münchener Polizei war auf den Ansturm vorbereitet, auch Störer kündigten sich an.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Entsprechend groß war die Furcht vor einem Chaos, das aber dann heute abend ausblieb: Der Beginn der Party musste sogar um eine Stunde nach hinten verschoben werden, da erheblich weniger Besucher erschienen als erwartet. 60 Security des P1 und 150 Medienvertreter standen dann nur ca. 600 Besuchern gegenüber.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Letztlich ist die Werbung via Facebook nicht viel anders als die &#8220;konservative&#8221; Werbung mit Flyern und Plakaten: Auch hier kann der Veranstalter kaum vorhersehen, wieviele Besucher tatsächlich kommen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Facebook&#8221;-Parties gelangen meist in die Schlagzeilen, wenn aus einer kleinen Geburtstagsparty ein Event mit hunderten Besuchern, Polizeihunden, Polizeihundert- schaften und Krawallen wird &#8211; so bspw. die &#8220;Thessa-Party&#8221;  in Hamburg im vergangenen Sommer (siehe <a href="http://www.eventfaq.de/17211-%e2%80%9ethessa%e2%80%9c-party-eskaliert/" target="_blank">hier</a>).</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>195/12 Berechnung der Besucherzahl</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/19512-berechnung-der-besucherzahl/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/19512-berechnung-der-besucherzahl/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 07 May 2012 09:47:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Top-News]]></category>
		<category><![CDATA[Versammlungsstättenrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Berechnung der für eine Versammlungsstätte höchst zulässigen Besucherzahl bzw. Personenzahl ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführbarkeit und Sicherheit einer Veranstaltung. Die Berechnung sollten zumindest der Betreiber einer Versammlungsstätte, der Veranstalter und der Ordnungsdienst beherrschen. Für eine Berechnung empfehle ich folgende vierstufige Vorgehensweise, wobei immer die geringste Zahl letztlich gilt:   Vorgabe durch die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Berechnung der für eine Versammlungsstätte höchst zulässigen Besucherzahl bzw. Personenzahl ist eine wesentliche Voraussetzung für die Durchführbarkeit und Sicherheit einer Veranstaltung.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17142"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Berechnung sollten zumindest der Betreiber einer Versammlungsstätte, der Veranstalter und der Ordnungsdienst beherrschen.</p>
<p style="text-align: justify;">Für eine Berechnung empfehle ich folgende vierstufige Vorgehensweise, wobei immer die geringste Zahl letztlich gilt:</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<ul>
<li>
<div style="text-align: justify;">Vorgabe durch die Behörde/Auflage,</div>
</li>
<li>
<div style="text-align: justify;">Berechnung nach Fläche gemäß <a href="http://www.eventfaq.de/themen-baum/versammlungsstattenrecht/einzelne-paragraphen-der-mvstattv/1-mvstattv/" target="_blank">§ 1 Abs. 2 MVStättV</a>,</div>
</li>
<li>
<div style="text-align: justify;">Berechnung nach Rettungswegbreiten gemäß <a href="http://www.eventfaq.de/themen-baum/versammlungsstattenrecht/einzelne-paragraphen-der-mvstattv/7-mvstattv/" target="_blank">§ 7 Abs. 4 MVStättV</a>,</div>
</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">_________________________________________________________</p>
<ul>
<li>
<div style="text-align: justify;">Individuelle Prüfung, ob aufgrund der Umstände der konkreten Veranstaltung die vorgegeben oder mathematisch errechneten Zahlen noch weiter verringert werden müssen.</div>
</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Man könnte meinen, dass die Berechnung nach § 1 ausschließlich für die Frage der Anwendbarkeit der VStättV eine Rolle spielt, und dass es für die höchstzulässige Besucherzahl dann „nur“ auf die Rettungswegbreiten nach § 7 VStättV ankommt.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.) Wortlaut der Verordnung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Tatsächlich geht es in <a href="http://www.eventfaq.de/themen-baum/versammlungsstattenrecht/einzelne-paragraphen-der-mvstattv/1-mvstattv/" target="_blank">§ 1 Abs. 2 MVStättV</a> um die <strong>Anwendbarkeit</strong>. Dort heißt es: „Die Anzahl der <strong>Besucher</strong> ist wie folgt zu bemessen: …“</p>
<p style="text-align: justify;">In Absatz 1 heißt es: „Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von 1. Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 <strong>Besucher</strong> fassen …“</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">In <a href="http://www.eventfaq.de/themen-baum/versammlungsstattenrecht/einzelne-paragraphen-der-mvstattv/7-mvstattv/" target="_blank">§ 7 Absatz 4 </a>heißt es:</p>
<p style="text-align: justify;">Die Breite der Rettungswege <strong><span style="text-decoration: underline;">ist</span></strong> nach der größtmöglichen <strong>Personen</strong>zahl <strong><span style="text-decoration: underline;">zu bemessen</span></strong>. Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss mindestens 1,20 m betragen. Die lichte Breite eines jeden Teiles von Rettungswegen muss für die darauf angewiesenen <strong>Personen</strong> mindestens betragen bei</p>
<ol style="text-align: justify;">
<li>Versammlungsstätten im Freien sowie Sportstadien: 1,20 m je 600 <strong>Personen</strong>,</li>
<li>anderen Versammlungsstätten: 1,20 m je 200 <strong>Personen</strong>.</li>
</ol>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Es fällt auf: § 1 Abs. 2 spricht von „Besuchern“, § 7 Abs. 4 von „Personen“. Bei der Anwendbarkeit kommt es auf die Besucherzahl an, bei den Rettungswegbreiten auf Besucher + Mitarbeiter + Mitwirkende = Personen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">In der Begründung der ARGE Bau zu § 1 Abs. 2 heißt es:</p>
<p style="text-align: justify;">„Den im Rahmen der Anhörung zum Entwurf der MVStättV eingegangenen Anregungen zu Nummer 1, der Bemessung vier Personen je m² Grundfläche zu Grunde zu legen, wurde nicht entsprochen, weil dies eine Überfüllung der Versammlungsräume und eine Überdimensionierung der Rettungswege zur Folge hätte. Lediglich bei Stehplätzen auf Stufenreihen, z.B. in Sportstadien wurde, der Praxis der Veranstalter entsprechend eine größere Dichte zugelassen, mit der Folge, dass die Rettungswege entsprechend größer dimensioniert werden müssen. Für Innenräume ist eine Belegung mit vier Personen je m² jedoch weder praxisgerecht noch sicherheitsrechtlich vertretbar. Zweck der Regelung ist eine Begrenzung der Personenzahl auf ein sicherheitsrechtlich unbedenkliches Maß.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bemessungsformel ist von Bedeutung</p>
<p style="text-align: justify;">1. für die Prüfung, ob eine Versammlungsstätte unter den Anwendungsbereich der MVStättV fällt,</p>
<p style="text-align: justify;">2. für die Bemessung der lichten Breite der Rettungswege in allen ihren Teilen,</p>
<p style="text-align: justify;">3. für die Eröffnung des Anwendungsbereichs einer speziellen Regelung der MVStättV.“</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.) Die Logik der MVStättV funktioniert so</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Es soll eine Versammlungsstätte gebaut werden, die eine Besucherkapazität von 500 Besuchern hat. Wie breit die Rettungswege dafür gebaut werden müssen, ergibt sich aus der Summe von 500 Besuchern + (Mitwirkende + Mitarbeiter). Diese Summe ist nämlich die Personenzahl.</p>
<p style="text-align: justify;">Da bei der Berechnung der Besucherzahl die den Besuchern nicht zugänglichen Flächen (z.B. Gastronomie-Bereich, Bühne) nicht einberechnet sind und sich Mitwirkende und Mitarbeiter ja auch dort aufhalten, kommt es normalerweise auch nicht zu einer Überfüllung. Nehmen wir an, dass wir 100 Mitwirkende und Mitarbeiter haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ergibt sich also beispielhaft eine Gesamtpersonenzahl von 600.</p>
<p style="text-align: justify;">Für diese Versammlungsstätte sind dann Rettungswege von (insgesamt) 3,60 Metern Breite erforderlich.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3.) Zurück zur Frage, ob die Berechnungsformel nach § 1 Abs. 2 einfließen muss in die Berechnung der zulässigen Personenzahl in der Versammlungsstätte:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Dazu ist erforderlich, verschiedene Sachverhaltskonstellationen durchzuspielen:</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>a.) Versammlungsstätte wird neu gebaut</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Siehe oben: Die Rettungswege müssen so gebaut werden, dass alle potentiell möglichen Personen berücksichtigt sind.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>b.) Ein Raum wird später zu einer Versammlungsstätte</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Nehmen wir an, eine Produktionshalle hat eine Nettofläche von 500 qm. Es gibt drei Ausgangstore mit einer Breite von jeweils 3,60 Meter.</p>
<p style="text-align: justify;">Würde nun allein die Berechnungsformel nach § 7 Abs. 4 maßgeblich sein, dürften 1.800 Personen in die Halle. Wenn nur wenige Mitwirkende anwesend sind, bedeutet dies eine Auslastung von 3,6 Besuchern pro Quadratmeter.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Dies bedeutet aber nicht nur tatsächlich „voll“ oder „eng“, sondern widerspricht auch der hinter der Berechnungsformel nach § 1 Abs. 2 stehenden Idee: „Für Innenräume ist eine Belegung mit vier Personen je m² jedoch weder praxisgerecht noch sicherheitsrechtlich vertretbar.“ (siehe Begründung zur MVStättV).</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Es muss also auch für einen solch konstruierten Sachverhalt eine sachgerechte Lösung her:</p>
<p style="text-align: justify;">Aus rein rechtlicher Sicht darf sich der Betreiber ohnehin nicht nur auf die rein mathematischen Ergebnisse beschränken. Erforderlich und zumutbar ist nämlich, dass unter Berücksichtigung eben dieses mathematischen Ergebnisses geprüft wird, ob es die Umstände erfordern, dieses Ergebnis noch weiter zu reduzieren.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Dies wäre im Beispielsfall wie gesehen (3,6 Besucher pro Quadratmeter) der Fall.</p>
<p style="text-align: justify;">Bevor der Betreiber (bzw. der Veranstalter im Rahmen seiner Verkehrssicherungs- pflichten) also blind im dichten Nebel herumstochert, liegt es ja nahe, sich als zusätzliches Korrektiv (auch) der Berechnungsformel nach § 1 Abs. 2 zu bedienen. Dies ergibt sich auch aus dem Rückschluss auf die oben zitierte Begründung zur MVStättV.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">In der Praxis besteht zudem folgende Gefahr: Würde ein Betreiber/Veranstalter eine nur nach § 7 Abs. 4 errechnete Personenzahl die höchst zulässige Besucherzahl errechnen, so kann es Versammlungsstätten geben, bei der auf kleiner Fläche viele Besucher stehen (siehe das Beispiel oben). Ist die Veranstaltung ein Konzert, drängeln sich vor der Bühne erfahrungsgemäß 4 Besucher auf einem Quadratmeter. Nach der von mir favorisierten Berechnung (= mit Berücksichtung der Berechnungsformel nach § 1 Abs. 2) gäbe es dann aber noch eine „Ausgleichsfläche“, auf der die Besucher auf „leere“/nicht genutzte Quadratmeter ausweichen können.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Würde wie gesehen allein die Berechnung nach § 7 Abs. 4 maßgeblich sein, könnte es vorkommen, dass alle verfügbaren Quadratmeter mit 4 oder mehr Besuchern belegt sind. Dies ist dann aber sicherheitsrechtlich nicht mehr vertretbar.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>194/12 Südkorea: Tote bei Feuer in Karaoke-Bar</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/19412-suedkorea-tote-bei-feuer-in-karaoke-bar/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/19412-suedkorea-tote-bei-feuer-in-karaoke-bar/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 06 May 2012 17:18:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Brandkatastrophe]]></category>

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		<description><![CDATA[In einer Karaoke-Bar in Pusan (Südkorea) sind bei einem Feuer 9 Personen ums Leben gekommen, 25 weitere wurden verletzt. Laut Zeugen konnten viele Besucher der Bar den Fluchtweg nicht finden, da die Rauchentwicklung die Sicht behinderte. Warum das Feuer ausbrach, ist unklar.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In einer Karaoke-Bar in Pusan (Südkorea) sind bei einem Feuer 9 Personen ums Leben gekommen, 25 weitere wurden verletzt. Laut Zeugen konnten viele Besucher der Bar den Fluchtweg nicht finden, da die Rauchentwicklung die Sicht behinderte. Warum das Feuer ausbrach, ist unklar.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>193/12 Frankreich: Motorräder rutschen in Zuschauermenge</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/19312-frankreich-motorrader-rutschen-in-zuschauermenge/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/19312-frankreich-motorrader-rutschen-in-zuschauermenge/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 06 May 2012 17:17:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einer Motocross-Veranstaltung in Beziers (Frankreich) sind heute zwei Motorräder in eine Zuschauermenge gerutscht. Dabei wurde ein Zuschauer getötet, acht Personen wurden verletzt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei einer Motocross-Veranstaltung in Beziers (Frankreich) sind heute zwei Motorräder in eine Zuschauermenge gerutscht. Dabei wurde ein Zuschauer getötet, acht Personen wurden verletzt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>192/12 Armenien: Verletzte durch explodierende Luftballons</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/19212-armenien-verletzte-durch-explodierende-luftballons/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/19212-armenien-verletzte-durch-explodierende-luftballons/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 May 2012 20:09:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfälle]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eventfaq.de/?p=17132</guid>
		<description><![CDATA[Bei einer politischen Wahlveranstaltung mit mehr als 15.000 Zuschauern in der armenischen Hauptstadt Eriwan sind mindestens 144 Personen zum Teil schwer verletzt worden, als hunderte mit Helium gefüllte Luftballons explodierten.   Die Luftballons waren als Dekoration bei einem Musikkonzert gedacht und schwebten zu mehreren Bündeln zusammengebunden über der Bühne und den Zuschauern. Offenbar durch eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei einer politischen Wahlveranstaltung mit mehr als 15.000 Zuschauern in der armenischen Hauptstadt Eriwan sind mindestens 144 Personen zum Teil schwer verletzt worden, als hunderte mit Helium gefüllte Luftballons explodierten.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17132"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die Luftballons waren als Dekoration bei einem Musikkonzert gedacht und schwebten zu mehreren Bündeln zusammengebunden über der Bühne und den Zuschauern. Offenbar durch eine Zigarette wurde die Explosion ausgelöst. Brennendes Gummi der Ballons fiel auf den Boden, dabei zogen sich die dort stehenden Personen Brandverletzungen unterschiedlicher Grade zu.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>191/12 Beruf ohne Grenzen: Veranstalter?</title>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 15:29:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Top-News]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstalter]]></category>

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		<description><![CDATA[Manchmal staunt man ja, wie unprofessionell Veranstalter auftreten. Manche Veranstaltungen sind dermaßen stümperhaft organisiert, dass man sich fragt, ob eigentlich jeder „Veranstalter“ werden kann.   Ja. Der Beruf „Veranstalter“ oder „Eventmanager“ usw. ist zulassungsfrei, jeder kann unabhängig von seiner Ausbildung diesen Beruf ausüben.   Angesichts der hohen Gefahrenlage erstaunt dies auf den ersten Blick, vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Manchmal staunt man ja, wie unprofessionell Veranstalter auftreten. Manche Veranstaltungen sind dermaßen stümperhaft organisiert, dass man sich fragt, ob eigentlich jeder „Veranstalter“ werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17127"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Ja. Der Beruf „Veranstalter“ oder „Eventmanager“ usw. ist zulassungsfrei, jeder kann unabhängig von seiner Ausbildung diesen Beruf ausüben.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Angesichts der hohen Gefahrenlage erstaunt dies auf den ersten Blick, vor allem, wenn man die Zulassungshürden in anderen Berufen anschaut.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Das Gesetz sieht nämlich in einigen Fällen Genehmigungen der beruflichen Tätigkeit durch eine Behörde vor. Beispiele:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Gaststättenbetreiber (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gastg/__2.html" target="_blank">§ 2 Gaststättengesetz</a>)</li>
<li>Bewachungsgewerbe (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html" target="_blank">§ 34 a Gewerbeordnung</a>, kurz: GewO)</li>
<li>Versteigerergewerbe (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34b.html" target="_blank">§ 34 b GewO</a>)</li>
<li>Makler, Bauträger (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html" target="_blank">§ 34 c GewO</a>)</li>
<li>Versicherungsvermittler (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html" target="_blank">§ 34 d GewO</a>)</li>
<li>Versicherungsberater (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34e.html" target="_blank">§ 34 e GewO</a>)</li>
<li>Rechtsanwalt (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__4.html" target="_blank">§ 4 BRAO</a>)</li>
<li>Steuerberater (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stberg/__40.html" target="_blank">§ 40 StBerG</a>)</li>
<li>Inkassounternehmen ( <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__10.html" target="_blank">§ 10 RDG</a>)</li>
<li>Autofahrer (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html" target="_blank">§ 2 StVG</a>)</li>
<li>Sportboot über 5 PS (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/binschpatentv_1998/__3.html" target="_blank">§ 3 Binnenschifferpatentverordnung</a>)</li>
<li>Hundeführ(er)schein (nach Landesrecht)</li>
<li>Waffe (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__4.html" target="_blank">§ 4 Waffengesetz</a>)</li>
<li>Mopedführerschein (§ 2 StVG, § 5 FeV)</li>
<li>Taxi, Bus (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__2.html" target="_blank">§ 2 Personenbeförderungsgesetz</a>)</li>
<li>Pyrotechniker (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__20.html" target="_blank">§ 20 Sprengstoffgesetz</a>)</li>
<li>Ausbilder (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/__4.html" target="_blank">§ 4 Ausbilder-Eignungsverordnung</a>)</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Vielfach wird mit Blick auf die gesetzliche Erforderlichkeit der Genehmigung mit der Sicherheit argumentiert: Sicherheit vor Vermögensschäden, Sicherheit vor Körper- oder Sachschäden.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Der Inhaber eines Sicherheitsunternehmens oder der Gastwirt bspw. braucht eine Genehmigung, teilweise sogar eines besondere Ausbildung bzw. Sachkundeprüfung.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Wie sieht es mit Zulassungshürden bei Berufen aus, die im Bereich Veranstaltungen vorkommen?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.) Tätigkeiten mit gesetzlich erforderlicher Genehmigung </strong></p>
<ol style="text-align: justify;">
<li>Der Inhaber eines <strong>Sicherheitsunternehmens</strong> (§ 34 a GewO) braucht eine Genehmigung, teilweise sogar eines besondere Ausbildung bzw. Sachkundeprüfung.</li>
<li>Der <strong>Gastwirt</strong> (§ 2 GastG) braucht eine Genehmigung, teilweise sogar eines besondere Ausbildung bzw. Sachkundeprüfung</li>
</ol>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.) Tätigkeiten mit gewissen beruflichen Voraussetzungen </strong></p>
<ol style="text-align: justify;">
<li>Nach der Muster-VStättV muss der <strong>Verantwortliche der Veranstaltungstechnik</strong> bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe <a href="http://www.eventfaq.de/themen-baum/versammlungsstattenrecht/einzelne-paragraphen-der-mvstattv/39-mvstattv/" target="_blank">§ 39 MVStättV</a>). Der Meister benötigt einen Meistertitel, die Fachkraft eine entsprechende Ausbildung usw.</li>
<li><strong>Security</strong>-Personal für Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34a.html" target="_blank">§ 34 a Satz 5 Nr. 3 GewO</a>).</li>
<li>Der Veranstaltungsmeister benötigt eine Meisterausbildung, die Fachkraft für Veranstaltungstechnik benötigt eine entsprechende Ausbildung.</li>
</ol>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3.)  Tätigkeiten mit gewissen Voraussetzungen </strong></p>
<ol style="text-align: justify;">
<li>Der <strong>Veranstaltungsleiter, </strong>wenn er aus der Sphäre des Betreibers kommt (<a href="http://www.eventfaq.de/themen-baum/versammlungsstattenrecht/einzelne-paragraphen-der-mvstattv/38-mvstattv/" target="_blank">§ 38 Absatz 2 MVStättV</a>), braucht keine besonderen Voraussetzungen, außer dass er die Pflichten der MVStättV wahrnehmen muss. </li>
<li>Der <strong>Veranstaltungsleiter</strong>, der aus der Sphäre des Veranstalters kommt (<a href="http://www.eventfaq.de/themen-baum/versammlungsstattenrecht/einzelne-paragraphen-der-mvstattv/38-mvstattv/">§ 38 Absatz 5 MVStättV</a>), benötigt ebenfalls keine behördlichen Genehmigungen und er muss keine gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen; er muss “nur” mit der Versammlungsstätte vertraut sein.</li>
</ol>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4.)  Tätigkeiten ohne gesetzlich erforderliche Genehmigung </strong></p>
<ol style="text-align: justify;">
<li>Der <strong>Veranstalter</strong>, der eine mindestens genauso große, wenn nicht gar deutlich höhere Verantwortung trägt, benötigt keine Genehmigung zur Berufsausübung: Jeder, der will, kann Veranstaltungen in jeder Größe durchführen. Ist das nicht inkonsequent?</li>
<li>Der <strong>Betreiber</strong> einer Versammlungsstätte benötigt keine Voraussetzungen.</li>
</ol>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Anders gesagt: Die Berufe von Dienstleistern/Supports sind vielfach reglementiert. Aber der &#8220;Oberberuf&#8221; des Veranstalters, der ja für das große Ganze verantwortlich ist, der unterfällt keinerlei gesetzlichen Regelungen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Wir haben uns daher beim zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Berlin erkundigt, ob nicht etwa der <strong>Veranstalter</strong>beruf von einer Zuverlässigkeit oder Sachkundeprüfung abhängig gemacht werden sollte.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Das Ministerium verneint dies aufgrund &#8220;erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken&#8221; und beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das einmal entschieden hatte, dass die Beschränkung der Ausübung eines Berufes vor hohe Hürden gestellt hat. Diese sind nur zulässig, wenn der Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter dies zwingend erfordert, so das Ministerium.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Weiter heißt es aus dem Hause von Herrn Rösler, dass „die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer durch verschiedene Regelungen z.B. im Bauordnungs- und im Versammlungsstättenrecht gewährleistet wird. … es ist nicht Aufgabe des Staates, sondern des Gewerbes selbst, dafür zu sorgen, dass die Berufsangehörigen die für die Gewerbeausübung erforderlichen Voraussetzungen mitbringen und sich darüber ständig fachlich weiterbilden.“</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Aha. Klappt ja auch einwandfrei, die erhoffte „Selbstregulierung“.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Warum bei einer Vielzahl anderer Berufe, bei denen eine der Veranstaltung ähnliche Gefahr nicht gegeben ist, dann doch gesetzliche Hürden vorgeschaltet wurden, erschließt sich mir leider immer noch nicht.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>190/12 Baku: Mitarbeiter bei Aufbau verletzt</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/19012-baku-mitarbeiter-bei-aufbau-verletzt/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 06:20:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Aufbauarbeiten für den Eurovision Song Contest in Baku (Aserbaidschan) wurde gestern ein deutscher Mitarbeiter durch umfallende Holzplatten schwer verletzt. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht.    eventfaq-Kommentar Ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall, der zu einer mehr als 3-tägigen Arbeitsunfähigkeit oder zum Tod führt, muss vom Arbeitgeber binnen 3 Tagen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Nicht vergessen: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei Aufbauarbeiten für den Eurovision Song Contest in Baku (Aserbaidschan) wurde gestern ein deutscher Mitarbeiter durch umfallende Holzplatten schwer verletzt. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17119"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall, der zu einer mehr als 3-tägigen Arbeitsunfähigkeit oder zum Tod führt, muss vom Arbeitgeber binnen 3 Tagen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Nicht vergessen: Unabhängig davon müssen ggf. andere Versicherer umgehend informiert werden!</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die Hotline der Verwaltungsberufsgenossenschaft ist rund um die Uhr erreichbar. Im Notfall kann schnelle Hilfe bei der Klärung und Sicherstellung einer geeigneten medizinischen Versorgung organisiert werden, so die VBG.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: center;"><strong>Hotline der VBG für Arbeitsunfälle im Ausland: +49 (0) 89 / 7676 2900</strong></p>
]]></content:encoded>
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		<title>189/12 Zuschauer stürzt von 20 Meter hohen Tower</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/18912-zuschauer-stuerzt-von-20-meter-hohen-tower/</link>
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		<pubDate>Sun, 29 Apr 2012 21:34:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfälle]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf dem Creamfields Festival in Melbourne (Australien) stürzte ein Zuschauer von einem 20 Meter hohen Lautsprecherturm. Während eines Konzerts kletterte er auf den Tower neben der Bühne, beim Tanzen auf den oberen Querstangen verlor er den Halt und stürzte innen hinter der abgespannten halbdurchsichtigen (da luftdurchlässigen) Plane nach unten. Erstaunlicherweise wurde er dabei offenbar nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Auf dem Creamfields Festival in Melbourne (Australien) stürzte ein Zuschauer von einem 20 Meter hohen Lautsprecherturm. Während eines Konzerts kletterte er auf den Tower neben der Bühne, beim Tanzen auf den oberen Querstangen verlor er den Halt und stürzte innen hinter der abgespannten halbdurchsichtigen (da luftdurchlässigen) Plane nach unten. Erstaunlicherweise wurde er dabei offenbar nur leicht verletzt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17114"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der Veranstalter ist nicht für jede Blödheit seiner Besucher verantwortlich. Eine Gerüststange in 20 Meter Höhe ist normalerweise kein Ort, an dem sich ein Besucher gefahrlos aufzuhalten pflegt. Wer sich in dieses Risiko begibt, ist für sich selbst verantwortlich. Den Veranstalter könnte allenfalls ein teilweises Verschulden treffen, wenn er keinerlei Maßnahmen getroffen hätte, ein unbefugtes Besteigen des Towers zu verhindern.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Zusammenhang hatte das Landgericht Heidelberg 2010 allerdings entschieden, dass die Rechtsordnung nicht gebiete, andere vor Selbstgefährdung zu bewahren, und auch nicht verbiete, sie zur Selbstgefährdung zu veranlassen. Wer sich in Alltagsgefahren begebe, trage das Risiko und einen daraus entstehenden Schaden deshalb selbst. Verantwortlich für solche Schäden könne hingegen sein, wer eine gegenüber dem allgemeinen Lebensrisiko zusätzliche Gefahr verursache.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Fall muss der Veranstalter Rücksicht auf die Gefahrenlage zu nehmen und ihn trifft die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung möglichst zu verhindern, so auch das Landgericht Frankfurt 2006.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Hier ließe sich die Meinung durchaus vertreten, dass durch das Aufstellen des Lautsprecherturms ja per se keine Gefahrenlage für den Besucher geschaffen wird, so dass der Besucher alleine verantwortlich sein dürfte.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>188/12 Unfall auf Speedway-Parcours</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/18812-unfall-auf-speedway-parcours/</link>
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		<pubDate>Sun, 29 Apr 2012 21:17:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einem Speedway-Rennen in Neustadt (Bayern) wurden drei Zuschauer verletzt, als ein Motorrad von der Strecke abkam und in eine Zuschauertribüne geschleudert wurde. Eine der verletzten Personen wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Das Rennen wurde nach dem Unfall fortgesetzt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei einem Speedway-Rennen in Neustadt (Bayern) wurden drei Zuschauer verletzt, als ein Motorrad von der Strecke abkam und in eine Zuschauertribüne geschleudert wurde. Eine der verletzten Personen wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Das Rennen wurde nach dem Unfall fortgesetzt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>187/12 USA: Schwerer Sturm zerlegt Festzelt</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/18712-usa-schwerer-sturm-zerlegt-festzelt/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/18712-usa-schwerer-sturm-zerlegt-festzelt/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 29 Apr 2012 11:22:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einer Veranstaltung in einem großen Biergarten in St. Louis (USA) ist durch plötzlich auftretende starke Windböen ein großes Festzelt zusammengebrochen. Der Sturm war so heftig, dass er die Verankerungen des Zeltes aus dem Boden riss. Durch umherfliegende Zeltteile wurden 100 Personen verletzt, 17 von Ihnen muss in Krankenhäuser gebracht werden. Eine Person starb durch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei einer Veranstaltung in einem großen Biergarten in St. Louis (USA) ist durch plötzlich auftretende starke Windböen ein großes Festzelt zusammengebrochen. Der Sturm war so heftig, dass er die Verankerungen des Zeltes aus dem Boden riss. Durch umherfliegende Zeltteile wurden 100 Personen verletzt, 17 von Ihnen muss in Krankenhäuser gebracht werden. Eine Person starb durch einen Herzinfarkt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>186/12 Schwer Verletzte nach Bienenangriff</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/18612-schwer-verletzte-nach-bienenangriff/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/18612-schwer-verletzte-nach-bienenangriff/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 28 Apr 2012 21:27:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfälle]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eventfaq.de/?p=17103</guid>
		<description><![CDATA[In Ungarn sind 28 Personen einer Wandergruppe verletzt worden, als die Gruppe von einem Bienenschwarm attackiert wurde.   330 Teilnehmer eines Wandertages waren in der Nähe von Nagylok unterwegs und wanderten offenbar zu nahe an einem Bienenstock vorbei, so dass sich die Bienen bedroht fühlten. 18 Wanderer wurden in Krankenhäuser gebracht, 6 Personen befinden sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In Ungarn sind 28 Personen einer Wandergruppe verletzt worden, als die Gruppe von einem Bienenschwarm attackiert wurde.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17103"></span> </p>
<p style="text-align: justify;">330 Teilnehmer eines Wandertages waren in der Nähe von Nagylok unterwegs und wanderten offenbar zu nahe an einem Bienenstock vorbei, so dass sich die Bienen bedroht fühlten. 18 Wanderer wurden in Krankenhäuser gebracht, 6 Personen befinden sich in einem kritischen Zustand, da die Vielzahl der Stiche zu allergischen Reaktionen geführt hatte. Neben mehreren Rettungsfahrzeugen war auch ein Hubschrauber im Einsatz.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">So schnell kann´s gehen, und eine ansonsten harmlosen Wanderung endet in einem Drama.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>185/12 Flieger stürzt bei Flugfest ab</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/18512-flieger-stuerzt-bei-flugfest-ab/</link>
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		<pubDate>Sat, 28 Apr 2012 21:24:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfälle]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eventfaq.de/?p=17099</guid>
		<description><![CDATA[Bei einem Flugplatzfest in Arnstadt-Alkersleben (Thüringen) ist der Pilot eines Flugzeugs ums Leben gekommen, als sein Flieger aus unbekannten Gründen während einer Flugvorführung abstürzte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei einem Flugplatzfest in Arnstadt-Alkersleben (Thüringen) ist der Pilot eines Flugzeugs ums Leben gekommen, als sein Flieger aus unbekannten Gründen während einer Flugvorführung abstürzte.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>184/12 Das Erdrosseln von Hundewelpen ist keine Kunst</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/18412-das-erdrosseln-von-hundewelpen-ist-keine-kunst/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/18412-das-erdrosseln-von-hundewelpen-ist-keine-kunst/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 18:28:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Tiere]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eventfaq.de/?p=17096</guid>
		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine für den 30.04.2012 geplante „Performance“ im Spandauer Theater verboten, bei der zwei Hundewelpen mit Kabelbindern hätten live erdrosselt werden sollen.   Die „Künstlerin“ berief sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit. Sie wollte bei der Performance, die sich an traditionelle thailändische Kunstformen orientieren sollte, zwei Hundewelpen opfern, danach sollten ein Gong [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine für den 30.04.2012 geplante „Performance“ im Spandauer Theater verboten, bei der zwei Hundewelpen mit Kabelbindern hätten live erdrosselt werden sollen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17096"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die „Künstlerin“ berief sich auf die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit. Sie wollte bei der Performance, die sich an traditionelle thailändische Kunstformen orientieren sollte, zwei Hundewelpen opfern, danach sollten ein Gong und Trauermusik das Ende der Veranstaltung signalisieren. Die Künstlerin wollte damit durchaus auch provozieren und auf ähnliche Tiertötungen in anderen Ländern hinweisen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem das Bezirksamt Spandau die Veranstaltung mit dem Titel &#8220;Der Tod als Metamorphose&#8221; verboten hatte, wandte sich die Künstlerin an das Verwaltungsgericht.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Verbot bestätigt. Die Kunstfreiheit lasse nicht zu, dass einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden (siehe <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__1.html" target="_blank">§ 1 Tierschutzgesetz</a>). Außerdem sei es auch verboten, ein Tier bei einer Veranstaltung einzusetzen, wenn damit Schmerzen oder Leid für das Tier verbunden ist (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__3.html" target="_blank">§ 3 Nr. 6 TierSchG</a>). Schließlich sei der Schutz der Tiere auch eine im Grundgesetz verankerte Aufgabe des Staates (siehe <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html" target="_blank">Artikel 20a GG</a>).</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>183/12 Wenn der Veranstalter den Sicherheitsdienst nicht informiert</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/18312-wenn-der-veranstalter-den-sicherheitsdienst-nicht-informiert/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Apr 2012 15:42:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitsdienst]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eventfaq.de/?p=17092</guid>
		<description><![CDATA[Eine gewalttätige Auseinandersetzung beim Seenachtsfest 2010 in Schluchsee (Baden-Württemberg) hat nun vor dem Amtsgericht Titisee-Neustadt ihr vorläufiges Ende gefunden.   Der Geschäftsführer des beauftragten Sicherheitsunternehmens war wegen zwei- facher Körperverletzung und Beleidigung angeklagt.   Verurteilt wurde er nun wegen einer Körperverletzung zu einer einmonatigen Bewährungsstrafe, im Übrigen wurde er freigesprochen.   Der Veranstalter, die Gemeinde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Eine gewalttätige Auseinandersetzung beim Seenachtsfest 2010 in Schluchsee (Baden-Württemberg) hat nun vor dem Amtsgericht Titisee-Neustadt ihr vorläufiges Ende gefunden.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17092"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Der Geschäftsführer des beauftragten Sicherheitsunternehmens war wegen zwei- facher Körperverletzung und Beleidigung angeklagt.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Verurteilt wurde er nun wegen einer Körperverletzung zu einer einmonatigen Bewährungsstrafe, im Übrigen wurde er freigesprochen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Der Veranstalter, die Gemeinde Schluchsee, habe lediglich 4 Security geordert. Dass man aber mit 10.000 Besuchern gerechnet und die Veranstaltung bis morgens um 6 Uhr dauern würde, hätte man dem Sicherheitsdienst verschwiegen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">„Mit vier Mann sind wir keine Helden“, so der angeklagte Geschäftsführer des Sicherheitsunternehmens. Am frühen Morgen sei man zu einer Schlägerei gerufen worden, in deren Folge es angeblich zu Körperverletzungen und Beleidigungen gekommen sei. Neutrale Zeugen des Vorfalls hat es nicht gegeben, auf Seiten der Besucher soll eine Menge Alkohol im Spiel gewesen sein.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Unterstellen wir als wahr, dass der Sicherheitsdienst nicht von den Uhrzeiten und den Besucherzahlen informiert wurde, so haben sich weder der Veranstalter noch der Sicherheitsdienst professionell verhalten: Denn der Veranstalter hat ein Interesse daran, dass der Sicherheitsdienst informiert und gut besetzt ist, und der Sicherheitsdienst hat ein Interesse daran, dass er die Fakten kennt, um sich auf den Einsatz vorzubereiten.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Im Vorfeld sollten daher beide Beteiligten Wert auf einen Informationsaustausch legen: Der Sicherheitsdienst sollte die für ihn wichtigen Informationen verlangen, der Veranstalter sollte sie aber auch schon im eigenen Interesse weiterleiten.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Wenn eine Agentur vom Veranstalter beauftragt wird, die Organisation zu übernehmen, sollte die Agentur darauf achten, diesen Informationsaustausch <strong>schriftlich</strong> festzuhalten, damit sie später im Streitfall <strong>nachweisen</strong> kann, dass sie die Informationen erhalten bzw. weitergeleitet hat.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Im Anwendungsbereich der <strong>Versammlungsstättenverordnung </strong>übrigens über- nimmt der Ordnungsdienst eine nicht unerhebliche Verantwortung: Bspw. ist er neben dem Betreiber dafür verantwortlich, dass die maximal zulässige Besucherzahl nicht überschritten wird usw. (siehe <a href="http://www.eventfaq.de/themen-baum/versammlungsstattenrecht/einzelne-paragraphen-der-mvstattv/43-mvstattv/" target="_blank">§ 43 Abs. 4 MVStättV</a>). Unterlässt der Ordnungsdienst diese Aufgaben, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit ( <a href="http://www.eventfaq.de/themen-baum/versammlungsstattenrecht/einzelne-paragraphen-der-mvstattv/47-mvstattv/" target="_blank">§ 47 Nr. 19 MVStättV</a>).</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>182/12 Strengere Sicherheitsregeln auf Kreuzfahrtschiffen</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 18:14:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach dem Unglück der Costa Concordia vor der italienischen Küste, bei dem im Januar 30 Personen ertrunken sind, mühen sich EU und Verband im Aufstellen neuer Regelwerke.   Der für Kreuzfahrten zuständige EU-Kommissar Siim Kallas hat angekündigt, zum Jahresende neue Vorschriften für die Sicherheit von Passagieren einzuführen. Dazu wolle er aber noch die Ergebnisse der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nach dem Unglück der Costa Concordia vor der italienischen Küste, bei dem im Januar 30 Personen ertrunken sind, mühen sich EU und Verband im Aufstellen neuer Regelwerke.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17088"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Der für Kreuzfahrten zuständige EU-Kommissar Siim Kallas hat <a href="http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/kallas/headlines/news/2012/04/ship-safety_de.htm" target="_blank">angekündigt</a>, zum Jahresende neue Vorschriften für die Sicherheit von Passagieren einzuführen. Dazu wolle er aber noch die Ergebnisse der Untersuchungen aus dem Unglück mit der Costa Concordia.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Währenddessen beeilt sich der Verband European Cruise Council zu verkünden, dass man strengere Sicherheitsregeln einführen wolle. Ein Unglück wie das der Costa Concordia dürfe „niemals wieder“ passieren. So solle die Ausbildung der Besatzungsmitglieder verbessert werden, in Krisensituationen soll nur noch bestimmtes Personal auf die Brücke zugelassen werden dürfen. Außerdem soll es mehr Sicherheitswesten an Bord geben als Passagiere.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Der EU-Kommissar geht in den Überlegungen noch weiter und denkt an andere Materialien, die die Schiffsbauer einsetzen müssten.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">In einem Fernsehbericht nach dem Unglück der Costa Concordia ging es jüngst darum, dass die Sicherheits-Schotts, die ein Überfluten benachbarter Sektionen verhindern sollen, regelmäßig offen stehen bleiben, da ein Schließen und Öffnen zu lange dauere und die Mannschaftsmitglieder nicht so lange warten könnten.</p>
<p style="text-align: justify;">Man stelle sich vor: Es gibt Sicherheitseinrichtungen, und keiner nutzt sie&#8230;</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die besten Vorschriften und technische Sicherheitsvorkehrungen helfen nichts, wenn sich der verantwortliche Mensch aus Bequemlichkeit oder Spargründen darüber hinwegsetzt.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>181/12 GEMA vs. YouTube die 2.</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/18112-gema-vs-youtube-die-2/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 06:18:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Top-News]]></category>
		<category><![CDATA[GEMA]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Hamburg hatte vergangenen Freitag darüber zu entscheiden, ob YouTube für eine Rechtsverletzung verantwortlich gemacht werden kann, wenn ein Dritter bspw. ein rechtsverletzendes Video hochlädt.   Lesen Sie hier unsere erste Meldung dazu. Nun hat das Gericht eine Pressemitteilung (hier) veröffentlicht, aus der weitere Details bekannt werden:   Das Landgericht Hamburg hat eine so genannte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Hamburg hatte vergangenen Freitag darüber zu entscheiden, ob YouTube für eine Rechtsverletzung verantwortlich gemacht werden kann, wenn ein Dritter bspw. ein rechtsverletzendes Video hochlädt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17085"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Lesen Sie <a href="http://www.eventfaq.de/17712-gema-vs-youtube/#more-17070" target="_blank">hier</a> unsere erste Meldung dazu. Nun hat das Gericht eine Pressemitteilung (<a href="http://justiz.hamburg.de/presseerklaerungen/3384912/pressemeldung-2012-04-20-olg-01.html" target="_blank">hier</a>) veröffentlicht, aus der weitere Details bekannt werden:</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Hamburg hat eine so genannte Störerhaftung angenommen, und keine Täterhaftung.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Bei einer Haftung als <strong>Täter </strong>würde YouTube in vollem Umfang haften, wie wenn der Betreiber selbst das Video eingestellt hätte. Das würde bedeuten, dass Youtube im eigenen Interesse jedes Video vor der Veröffentlichung prüfen müsste.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Bei einer Haftung als <strong>Störer </strong>haftet man erst ab der so genannten positiven Kenntnis: Wenn der Rechteinhaber auf die Rechtsverletzung aufmerksam macht, muss das Video unverzüglich gelöscht werden. Geschieht dies nicht, wird aus dem Störer ein Täter: Nun würde Youtube haften, als ob der Betreiber das Video selbst eingestellt hätte – allein, weil er auf den Hinweis hin nichts getan hat.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Hamburg entschied aber auch, dass YouTube gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu treffen habe. Das von YouTube angebotene System Content-ID müssen nicht vom Rechteinhaber bedient werden; es reiche aus, wenn der Rechteinhaber YouTube informiere. YouTube müsse dann selbst das rechtsverletzende Video entfernen, ggf. eben über das von YouTube bereits angebotene System Content-ID.</p>
<p style="text-align: justify;">Außerdem müsse YouTube einen Wortfilter installieren, um ähnliche Videos zu finden und löschen zu können.</p>
<p style="text-align: justify;">  </p>
<p style="text-align: justify;">Die GEMA hatte argumentiert, dass YouTube sogar Täter sei, da sich der Betreiber die fremden Videos „zu eigen mache“, weil er immerhin jede Menge Werbeeinnahmen erziele. Hier sind die Urteilsgründe interessant, warum das Landgericht Hamburg dies nicht so gesehen hat. Dementsprechend hat sich die GEMA auch bereits vorbehalten, Berufung einzulegen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">YouTube hat nach dem Urteil angekündigt, mit der GEMA nun nochmals über einen Tarif verhandeln zu wollen. Diese Verhandlungen waren bisher gescheitert.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>180/12 Anwohner der Wiesn bekommen keinen Ausgleich</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/18012-anwohner-der-wiesn-bekommen-keinen-ausgleich/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 06:05:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Anwohner der Wiesn in München erhalten auch weiterhin keinen finanziellen Ausgleich für die Verunreinigungen während des Oktoberfestes.   Besucher des Volksfests vermüllen die Gärten und nutzen sie auch gerne als Toilette. Dafür forderten die Anwohner einen Ausgleich von bis zu 500 Euro. Die Stadt lehnt ab: Da sie nicht Verursacher des Mülls sei, müsse sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Anwohner der Wiesn in München erhalten auch weiterhin keinen finanziellen Ausgleich für die Verunreinigungen während des Oktoberfestes.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17081"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Besucher des Volksfests vermüllen die Gärten und nutzen sie auch gerne als Toilette. Dafür forderten die Anwohner einen Ausgleich von bis zu 500 Euro. Die Stadt lehnt ab: Da sie nicht Verursacher des Mülls sei, müsse sie dafür auch nicht zahlen. Außerdem würden die Anliegerstraßen schon verstärkt gereinigt werden. Schließlich lasse sich bei einer solch großen Veranstaltung eine Verunreinigung auch gar nicht vermeiden, zumal das Oktoberfest nun schon seit 200 Jahren stattfindet und Anwohner hätten wissen können, worauf sie sich einlassen, wenn sie in die Gegend ziehen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>179/12 Klagenfurt: Bühnenbild fällt um</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/17912-klagenfurt-buehnenbild-faellt-um/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/17912-klagenfurt-buehnenbild-faellt-um/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 22 Apr 2012 21:25:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Stadttheater Klagenfurt (Österreich) sind bei Proben eine Darstellerin und zwei Bühnenarbeiter verletzt worden, als Teile des Bühnenbildes auf die Bühne gestürzt sind. Alle drei Verletzten wurden in ein Krankenhaus gebracht. Ersten Ermittlungen zufolge hätte das Bühnenbild planmäßig zu einem späteren Zeitpunkt umklappen sollen. Warum die Teile zu früh umfielen, ist unklar.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Im Stadttheater Klagenfurt (Österreich) sind bei Proben eine Darstellerin und zwei Bühnenarbeiter verletzt worden, als Teile des Bühnenbildes auf die Bühne gestürzt sind. Alle drei Verletzten wurden in ein Krankenhaus gebracht. Ersten Ermittlungen zufolge hätte das Bühnenbild planmäßig zu einem späteren Zeitpunkt umklappen sollen. Warum die Teile zu früh umfielen, ist unklar.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>178/12 Unfall auf Nürnberger Frühlingsfest</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/17812-unfall-auf-nuernberger-fruehlingsfest/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 13:19:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf dem Nürnberger Frühlingsfest sind gestern abend zwei Besucherinnen verletzt worden, als sie in einem Fahrgeschäft mitfuhren und sich ihre Gondel verselbständigte. Die Gondel riss aus der Verankerung und prallte gegen eine Absperrung. Eine Verletzte wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Auf dem Nürnberger Frühlingsfest sind gestern abend zwei Besucherinnen verletzt worden, als sie in einem Fahrgeschäft mitfuhren und sich ihre Gondel verselbständigte. Die Gondel riss aus der Verankerung und prallte gegen eine Absperrung. Eine Verletzte wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>177/12 GEMA vs. YouTube</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/17712-gema-vs-youtube/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 12:18:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Top-News]]></category>
		<category><![CDATA[GEMA]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Hamburg hat vor wenigen Minuten über die Klage der GEMA gegen Youtube entschieden und Youtube verurteilt, wie von der GEMA beantragt mehrere Musiktitel aus dem Angebot zu entfernen.   Zum Hintergrund der Klage: Google ist der Eigentümer von Youtube. Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, bei der Komponisten und Textdichter Mitglied werden können. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Landgericht Hamburg hat vor wenigen Minuten über die Klage der GEMA gegen Youtube entschieden und Youtube verurteilt, wie von der GEMA beantragt mehrere Musiktitel aus dem Angebot zu entfernen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17070"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zum Hintergrund der Klage:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Google ist der Eigentümer von Youtube.</p>
<p style="text-align: justify;">Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft, bei der Komponisten und Textdichter Mitglied werden können. Die GEMA vertritt also die Rechte der bei ihr angeschlossenen Komponisten und Textdichter.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Wer öffentlich fremde Musik in Deutschland nutzt, deren Komponist Mitglied bei der GEMA (oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft), muss Gebühren an die GEMA bezahlen. Die GEMA verteilt diese dann im Innenverhältnis nach einem komplizierten (und auch immer wieder kritisierten) Verteilungsschlüssel.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Internetnutzer können auf der Plattform von Youtube u.a. auch Musikvideos hochladen, die dann weltweit abrufbar sind. Damit führt das Hochladen aber zu einem öffentlichen Zugänglichmachen des Musikstückes, für das grundsätzlich das dazugehörige Nutzungsrecht (siehe § 19a UrhG) erforderlich ist.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Dies ist typischerweise in den meisten Fällen nicht gegeben. Da die meisten Internetnutzer bei Youtube auch anonym verkehren, kann die GEMA auch den Einsteller des Musikvideos nicht oder nur unter großen Umständen direkt angehen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Daher hat sich die GEMA bereits vor mehreren Jahren direkt an Google bzw. Youtube gewendet.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Meinung von Youtube</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Youtube ist der Auffassung, dass man nicht für das verantwortlich sei, was Dritte einstellen würden.</p>
<p style="text-align: justify;">Außerdem habe man ein so genanntes „Content ID“-System entwickelt, mit dessen Hilfe ein Rechteinhaber wie die GEMA eine Referenzdatei hochladen und das System dann identische Dateien blockieren könne. Oder, alternativ, sei es auch möglich, dieser gefundenen Datei einen Werbeblock voranzustellen, so dass die Nutzung zumindest kommerzialisierbar sei.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Meinung der GEMA</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die GEMA behauptet, dass das System nicht richtig funktioniere. Außerdem sei es zu aufwändig und der GEMA nicht zuzumuten, mehrere Millionen Dateien hochzuladen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"> Außerdem, und dies ist der für das Landgericht Hamburg wichtige fragliche Aspekt: Nach Ansicht der GEMA mache sich Youtube die fremden Dateien der Internetuser „zu eigen“. Dies mache sich daran bemerkbar, dass Youtube viele Werbeeinnahmen erziele. Daher sei Youtube auch verantwortlich und müsse von sich aus Maßnahmen ergreifen, um Rechtsverletzungen zu verhindern.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Das Landgericht Hamburg</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die ausführlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, werden wir sie veröffentlichen, da die Ausführungen sicherlich interessant und auch für andere Formate relevant sein könnten.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Das Landgericht hat einen Teil der Klage aus formalen Gründen zurückgewiesen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Relevant sind aber jedenfalls die Entscheidungsgründe zu der Frage, ob YouTube für das Handeln seiner Nutzer verantwortlich ist. Offenbar hat das Landgericht YouTube als so genannten Hosting Provider eingestuft, der Dateien nicht schon dann prüfen muss, wenn die User die Dateien hochladen, sondern erst, wenn er vom Rechteinhaber auf die Rechtsverletzung aufmerksam gemacht wird. Dies war offenbar im hier entschiedenen Fall zu langsam.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die Sache nun zur Berufung vor das Oberlandesgericht Hamburg und danach in die Revision zum Bundesgerichtshof gehen, da die Angelegenheit für beide Beteiligten von enormer Bedeutung ist.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>176/12 Die einen Krawallbrüder machen Musik, die anderen Ärger</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/17612-die-einen-krawallbrueder-machen-musik-die-anderen-aerger/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 11:46:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einem Auftritt der Band „Krawallbrüder“ in Memmingen (Bayern) musste die Polizei einschreiten, nachdem Besucher den Namen der Band allzu ernst nahmen und es zu körperlichen Auseinandersetzungen im Publikum kam. Das Konzert wurde von ca. 250 Personen besucht, 30 Polizeibeamte und mehrere Polizeihunde sicherten die Veranstaltung, die dann doch noch friedlich zu Ende ging. Zwischendurch stoppte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei einem Auftritt der Band „Krawallbrüder“ in Memmingen (Bayern) musste die Polizei einschreiten, nachdem Besucher den Namen der Band allzu ernst nahmen und es zu körperlichen Auseinandersetzungen im Publikum kam. Das Konzert wurde von ca. 250 Personen besucht, 30 Polizeibeamte und mehrere Polizeihunde sicherten die Veranstaltung, die dann doch noch friedlich zu Ende ging. Zwischendurch stoppte der Veranstalter vorsichtshalber den Alkoholausschank, da die Besucher bereits reichlich angetrunken waren.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>175/12 Wer erstellt Sicherheitskonzepte?</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/17512-wer-erstellt-sicherheitskonzepte/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/17512-wer-erstellt-sicherheitskonzepte/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 13:31:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Top-News]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitskonzept]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eventfaq.de/?p=17060</guid>
		<description><![CDATA[In einem früheren Beitrag haben wir die Anforderungen an ein Sicherheitskonzept (hier) dargestellt. Nun wollen wir uns der Frage widmen, wer überhaupt solch ein Konzept erstellt. Es muss unterschieden werden zwischen dem „Erstellen müssen“ und der Frage, wer die tatsächliche Arbeit des Erstellens übernimmt &#160; Das Konzept erstellen müssen aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Pflichten: der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In einem früheren Beitrag haben wir die Anforderungen an ein Sicherheitskonzept (<a href="http://www.eventfaq.de/13612-anforderungen-an-ein-sicherheitskonzept/" target="_blank">hier</a>) dargestellt. Nun wollen wir uns der Frage widmen, wer überhaupt solch ein Konzept erstellt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17060"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Es muss unterschieden werden zwischen dem „Erstellen müssen“ und der Frage, wer die tatsächliche Arbeit des Erstellens übernimmt</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Das Konzept erstellen <strong>müssen </strong>aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Pflichten:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>der Betreiber und/oder</li>
<li>der Veranstalter im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Lesen Sie dazu unseren Beitrag <a href="http://www.eventfaq.de/45511-kolumne-das-sicherheitskonzept-teil-2-wer-ist-zustaendig/" target="_blank">Das Sicherheitskonzept: Wer ist zuständig?</a></p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Wer das Konzept dann tatsächlich erstellt, sprich sich die Arbeit dafür macht, ist eine andere Frage:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Der Betreiber persönlich,</li>
<li>der Veranstalter persönlich, pder</li>
<li>Beauftragte des Betreibers/Veranstalters (Mitarbeiter, andere externe Dienstleister)</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Wir schauen uns hier die Sonderfälle an, wenn der Verantwortliche einen Mitarbeiter oder externe Dienstleister beauftragt.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.) Eigene Mitarbeiter</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Soll ein Mitarbeiter des Betreibers bzw. des Veranstalters das Sicherheitskonzept erstellen, so muss der Arbeitgeber aber vorher prüfen, ob der Mitarbeiter dieser Aufgabe auch fachlich und persönlich gewachsen ist.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Natürlich kann der Mitarbeiter auch einen Fehler bei der Erstellung des Konzepts machen: Haftungsrechtlich wird der Mitarbeiter dadurch geschützt, dass er bei nur leicht fahrlässigen Fehlern nicht vom seinem Arbeitgeber in Anspruch genommen werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Die strafrechtliche Verantwortung oder die Haftung gegenüber dem Geschädigten direkt (soweit sie denn überhaupt besteht) aber besteht immer. Dies müssen sich Arbeitgeber und Mitarbeiter zumindest bewusst sein. Ggf. sollte dann auch über eine entsprechende zusätzliche Versicherung des Mitarbeiters nachgedacht werden.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.) Externe Berater</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Natürlich kann der Betreiber oder Veranstalter auch einen externen Dienstleister beauftragen, das Konzept zu erstellen und/oder umzusetzen. Hier kommen bspw. spezialisierte Rechtsanwälte, Veranstaltungstechniker oder -meister oder andere Fachleute in Frage. Es gibt eine Reihe von Unternehmen, die sich auf die Erstellung von Sicherheitskonzepten bei Veranstaltungen spezialisiert haben. Sollten Sie hier Fragen haben, geben wir Ihnen gerne Kontaktadressen von uns bekannten Beratern weiter.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>a.) Vertrag mit dem externen Berater</strong></p>
<p style="text-align: justify;">In dem Vertrag sollten beide Seiten, also Auftraggeber und Berater, u.a. darauf achten, dass die Aufgaben des Beraters klar definiert sind. Meines Erachtes reicht es nicht aus, einfach nur &#8220;Sicherheitskonzept erstellen&#8221; als Vertragsgegenstand festzulegen, da derzeit ja noch nicht feststeht, was alles in ein Sicherheitskonzept gehört.</p>
<p style="text-align: justify;">Aus Sicht des Beraters sollte festgehalten werden, welche Materialien er zur Prüfung vorgelegt bekommen hat bzw. wann er einen Ortstermin macht. Unterlagen, Veranstaltungskonzepte oder Locations können sich im Laufe der Zeit verändern. Dies muss der Berater natürlich mitbekommen, sonst basiert sein Konzept möglicherweise auf falschen Grundlagen.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>b.) Haftung des externen Beraters</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Berater trägt natürlich auch ein Haftungsrisiko. Dafür ist es sinnvoll, eine gute Versicherung abzuschließen, aber auch im Vertrag mit dem Auftraggeber die Haftung soweit gesetzlich zulässig zu reduzieren.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Der Berater sollte seine Beratung auch <strong>schriftlich</strong> dokumentieren, insbesondere Bedenken schriftlich festhalten bzw. sich vom Auftraggeber bestätigen lassen.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Soweit der Auftraggeber darauf vertrauen durfte, dass ihn der Berater aufklärt, muss der Berater aufpassen: Grundsätzlich muss er auf eine gestellte Frage richtig antworten.</p>
<p style="text-align: justify;">Typischerweise weiß aber der Auftraggeber nicht immer, dass er gerade eine Frage stellen sollte/könnte, da ihm dazu das Fachwissen fehlt. Bei einem entsprechenden „Wissensgefälle“ muss der Berater auch ungefragt über Umstände <strong>aufklären</strong>, die für den Auftraggeber ersichtlich wichtig sind und bei denen der Auftraggeber darauf vertrauen durfte, dass er ungefragt aufgeklärt werden wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Stellt der Berater also fest, dass sein Vertragspartner keinen blassen Schimmer hat, dann muss er mehr aufklären, als bei einem erfahrenen Vertragspartner. Auch diese Aufklärung(en) sollte der Berater schriftlich durchführen, damit er sie später im Streitfall beweisen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>c.) Keine Rechtsberatung durch den externen Berater</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Aufpassen muss der Berater schließlich auch etwas darauf, dass er keine unerlaubte Rechtsberatung durchführt. Erlaubt ist allenfalls eine Rechtsberatung, wenn diese als Nebenleistung zum Tätigkeitsbereich gehört (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/rdg/__5.html" target="_blank">§ 5 Abs. 1 RDG</a>).</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Das Oberlandesgericht Bremen hatte bspw. im September 2011 entschieden, dass eine Nebenleistung vorliegt, wenn der Schwerpunkt der Haupttätigkeit auf nichtrechtlichem Gebiet liegt. Im Vordergrund müsse dabei die allgemeine, nicht rechtliche Dienstleistung stehen.</p>
<p style="text-align: justify;">&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Folge bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz ist, dass der Vertrag nichtig ist; der Konzeptersteller verliert also seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Außerdem muss er damit rechnen, dass er im Falle eines fehlerhaften Konzepts, das zu einem Schaden führt, den Versicherungsschutz verliert (sofern er überhaupt eine Versicherung hat), da in den Versicherungsverträgen oftmals es eine Obliegenheit ist, keine gesetzeswidrigen Verträge einzugehen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>174/12 Jerusalem: Tragisches Unglück bei Probe</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/17412-jerusalem-tragisches-unglueck-bei-probe/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 21:13:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Proben für eine Feier auf einem Soldatenfriedhof in Jerusalem (Israel) wurde heute eine Person getötet und 15 weitere verletzt, als ein großes Gerüst mit Lichttechnik zusammenbrach. Die Feier sollte nächste Woche stattfinden. Kurz zuvor kam für die Probe eine größere Gruppe Soldaten auf die Bühne, eine Soldatin wurde von den Stahlträgern tödlich getroffen. Berichten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei Proben für eine Feier auf einem Soldatenfriedhof in Jerusalem (Israel) wurde heute eine Person getötet und 15 weitere verletzt, als ein großes Gerüst mit Lichttechnik zusammenbrach. Die Feier sollte nächste Woche stattfinden. Kurz zuvor kam für die Probe eine größere Gruppe Soldaten auf die Bühne, eine Soldatin wurde von den Stahlträgern tödlich getroffen. Berichten zufolge war die Bühne bereits vor mehreren Tagen aufgebaut und auch von Sachverständigen abgenommen worden. Die Ursache des Unglücks ist noch unbekannt.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>173/12 Neue Arbeitszeitrichtlinie gefährdet Ehrenamt</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 10:06:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitszeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Die EU plant eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie. Diese gibt seit 2003 die Regelung vor, dass pro Woche maximal 48 Stunden gearbeitet werden darf, so hat es auch der deutsche Gesetzgeber im Arbeitszeitgesetz umgesetzt:   Der Arbeitnehmer darf pro Werktag 8 Stunden arbeiten, d.h. von Montag bis Samstag = 6 Tage mal 8 Stunden = 48 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die EU plant eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie. Diese gibt seit 2003 die Regelung vor, dass pro Woche maximal 48 Stunden gearbeitet werden darf, so hat es auch der deutsche Gesetzgeber im Arbeitszeitgesetz umgesetzt:</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17050"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Der Arbeitnehmer darf pro Werktag 8 Stunden arbeiten, d.h. von Montag bis Samstag = 6 Tage mal 8 Stunden = 48 Stunden pro Woche.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Pro Tag darf der Arbeitnehmer maximal 8 Stunden arbeiten, nur im Ausnahmefall mal 10 Stunden (dann muss es aber binnen 6 Monaten mal einen Tag mit nur 6 Arbeitsstunden geben).</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die EU plant nun, in die Berechnung der Höchstarbeitszeit auch gewissen ehrenamtlichen Tätigkeiten mit aufzunehmen, vornehmlich solche, die auch von Beamten oder Angestellten ausgeführt werden. Dies würde insbesondere ehrenamtliche Tätigkeiten bei den freiwilligen Feuerwehren, der DLRG, Rettungsdiensten usw. betreffen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Soweit ein Arbeitnehmer, der sich bei der Freiwilligen Feuerwehr engagiert, einen normalen 40-Stunden-Job hat, dürfte er pro Woche nur noch maximal 8 weitere Stunden bei der Feuerwehr arbeiten. Insbesondere die gesetzlichen Ruhezeiten von 11 Stunden zwischen den Arbeitszeiten wären in vielen Fällen kaum noch einzuhalten.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Entsprechend groß ist der Widerstand. Nach Presseberichten erklärt der Vorsitzende der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, dass diese Ausdehnung auf das Ehrenamt nicht kommen würde. Der zuständige EU-Kommissar Lazlo Andor dagegen kündigte an, hart bleiben zu wollen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Würde die Arbeitszeitrichtlinie kommen wie geplant, hätte das für jeden Arbeitgeber Auswirkungen, der Mitarbeiter beschäftigt, die sich ehrenamtlich bei der Feuerwehr, DLRG, Rotem Kreuz usw. beschäftigen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Schon jetzt muss der Arbeitgeber ja sicherstellen, dass sein Mitarbeiter insgesamt nur maximal 48 Stunden pro Woche arbeitet. Dabei werden alle Arbeitszeiten bei ggf. mehreren Arbeitgebern des Mitarbeiters addiert. Arbeitet der Mitarbeiter 40 Stunden von Montag bis Freitag im Betrieb A, und möchte am Wochenende noch im Betrieb B einen Nebenjob annehmen, so darf er dort nur höchstens 8 Stunden arbeiten.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>172/12 Wenn der Besucher am VIP-Zutritt gehindert wird</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/17212-wenn-der-besucher-am-vip-zutritt-gehindert-wird/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 07:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Schauspieler Johnny Depp wurde von einer Frau verklagt, die angeblich von Depp´s Bodyguards während eines Konzerts von Iggy Pop in Los Angeles gewaltsam vertrieben wurde.   Die 48-jährige Medizinprofessorin hatte nach eigenen Angaben ein Ticket für den VIP-Bereich und wollte diesen gerade betreten, als die Bodyguards von Depp die Frau angriffen und zu Boden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Schauspieler Johnny Depp wurde von einer Frau verklagt, die angeblich von Depp´s Bodyguards während eines Konzerts von Iggy Pop in Los Angeles gewaltsam vertrieben wurde.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17046"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die 48-jährige Medizinprofessorin hatte nach eigenen Angaben ein Ticket für den VIP-Bereich und wollte diesen gerade betreten, als die Bodyguards von Depp die Frau angriffen und zu Boden warfen. Angeblich soll Depp seine Bodyguards dazu angewiesen haben. Die Frau behauptet, zu Boden gedrückt und danach unsanft weggetragen worden zu sein, und fordert offenbar 25.000 US-Dollar.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Normalerweise&#8221; wirft  ja der Veranstalter seinen Besucher raus oder lässt nicht in gewisse Bereiche vor, und darüber streitet man sich später. Neu ist, dass dann nun schon Besucher untereinander das Hausrecht ausüben&#8230;</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.) Der Veranstalter</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Veranstalter und Besucher schließen einen Vertrag. Während sich der Besucher verpflichtet, den Eintritt zu zahlen, ist der Veranstalter verpflichtet, die versprochene Show zu liefern.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Wenn der Besucher einen Sitzplatz mitbestellt hat, dann kann in Bezug auf den Sitzplatz das <strong>Mietrecht </strong>gelten, wenn es Streit geben sollte.</p>
<p style="text-align: justify;">Kann der Veranstalter dem Besucher den Sitzplatz nicht zur Verfügung stellen, müsste der Besucher den Sitzplatz (= den Anteil des Platzes im Verhältnis zum Ticketpreis nicht bezahlen). Schwierig wird es, wenn der Sitzplatz nicht wie gewollt in der Mitte ist, sondern der Veranstalter nur noch einen Sitzplatz ganz hinten in der Ecke anbieten kann. Hier kommt es dann auf den Einzelfall an, was dem Besucher zumutbar wäre. Im Extremfall kann die Nicht-Zurverfügungstellung des Sitzplatzes natürlich auch dazu führen, dass der Veranstalter den gesamten Vertrag nicht erfüllt und der Besucher den kompletten Ticketpreis zurückverlangen kann (insbesondere wenn er die Show gar nicht mehr anschauen kann).</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.) Der andere Besucher</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wenn es Ärger zwischen zwei Besuchern gibt und der eine dafür sorgt, dass der andere rausfliegt, dann muss der Veranstalter sich zumindest schützend vor den fliegenden Besucher stellen. Zwar hat der Veranstalter seine Leistung (= Sitzplatz zur Verfügung stellen) erbracht. Allerdings muss er den Besucher auch darin unterstützen, dass er ihn behalten kann, dies ist zumindest eine so genannte vertragliche Nebenpflicht des Veranstalters.</p>
<p style="text-align: justify;">Und, sollte der andere Besucher unseren Musterbesucher tatsächlich angegriffen haben, dann haftet er auch dafür, solange er nicht in Notwehr gehandelt hat. Soweit die Bodyguards gehandelt haben und nicht der Auftraggeber persönlich, so kann er trotzdem für deren Handeln verantwortlich gemacht werden: Sei es, weil er den konkreten Auftrag erteilt hat, die Besucherin zu entfernen, sei es, weil er es geduldet hat und unschwer hätte eingreifen können.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Und schließlich gibt es die Haftung für den &#8220;<strong>Gehilfen</strong>&#8220;: Wer einen anderen eine Arbeit für sich erledigen lässt, haftet grundsätzlich für dessen Fehler. Der Auftraggeber kann sich aber ggf. aus der Sache wieder rausziehen (&#8220;exkulpieren&#8221;), wenn er nachweisen kann, dass er seinen Helfer sorgfältig ausgewählt und überwacht hat (siehe <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__831.html" target="_blank">§ 831 Abs. 1 BGB</a>).</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>171/12 The hot button somewhere in a little town in Belgium</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/17112-the-hot-button-somewhere-in-a-little-town-in-belgium/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 14:37:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kurioses]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>

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		<description><![CDATA[Gute Werbung überrascht und liefert eine klare Aussage, damit der Kunde nicht überfordert wird. Der Fernsehsender TNT geht in Belgien neu auf den Markt und hat dafür diese Grundsätze getreu seinem Motto „TNT – uw dagelijkse dosis drama” mal in die Praxis umgesetzt.   Somewhere in a little town in Belgium&#8230; Video auf tnt-tv.be (mit Ton) [Mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Gute Werbung überrascht und liefert eine klare Aussage, damit der Kunde nicht überfordert wird. Der Fernsehsender TNT geht in Belgien neu auf den Markt und hat dafür diese Grundsätze getreu seinem Motto „TNT – uw dagelijkse dosis drama” mal in die Praxis umgesetzt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17040"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Somewhere in a little town in Belgium&#8230; <a href="http://www.tnt-tv.be/videos/drama-op-een-vlaams-plein" target="_blank">Video auf tnt-tv.be</a> (mit Ton) <img src='http://www.eventfaq.de/wp-includes/images/smilies/icon_biggrin.gif' alt=':-D' class='wp-smiley' /> </p>
<p style="text-align: justify;">[Mit freundlicher Genehmigung von TNT Benelux]</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>170/12 Straßensperre bei Geburtstagsparty</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/17012-strasensperre-bei-geburtstagsparty/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 09:12:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eventfaq.de/?p=17037</guid>
		<description><![CDATA[Erneut wurde eine Geburtstagsparty Opfer der Facebook-Mechanik: Eine 13-Jährige aus Schweinfurt (Bayern) hatte ihre Freunde eingeladen, jeder sollte auch weitere Freunde mitbringen können. Nachdem dann ca. 300 Personen anrückten, errichtete die von Anwohner herbeigerufene Polizei eine Straßensperre und schickte den Tross wieder zurück.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Erneut wurde eine Geburtstagsparty Opfer der Facebook-Mechanik: Eine 13-Jährige aus Schweinfurt (Bayern) hatte ihre Freunde eingeladen, jeder sollte auch weitere Freunde mitbringen können. Nachdem dann ca. 300 Personen anrückten, errichtete die von Anwohner herbeigerufene Polizei eine Straßensperre und schickte den Tross wieder zurück.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>169/12 Todesfall auf Festival bei Übernachtung</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/16912-todesfall-auf-festival-bei-uebernachtung/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/16912-todesfall-auf-festival-bei-uebernachtung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 19:54:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim Ragnarök-Festival im bayerischen Lichtenfels ist ein Besucher in seinem Fahrzeug am Samstag Morgen tot aufgefunden worden, wo er übernachtet hatte. Die Polizei geht davon aus, dass der Mann giftige Gase seines im Kofferraum stehenden Holzkohlegrills eingeatmet hatte.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Beim Ragnarök-Festival im bayerischen Lichtenfels ist ein Besucher in seinem Fahrzeug am Samstag Morgen tot aufgefunden worden, wo er übernachtet hatte. Die Polizei geht davon aus, dass der Mann giftige Gase seines im Kofferraum stehenden Holzkohlegrills eingeatmet hatte.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>168/12 Neue Tarife: GEMA strebt Schlichtung an</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/16812-neue-tarife-gema-strebt-schlichtung-an/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/16812-neue-tarife-gema-strebt-schlichtung-an/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 19:52:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Top-News]]></category>
		<category><![CDATA[GEMA]]></category>

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		<description><![CDATA[Die GEMA hat auf die teils heftige Proteste gegen ihre angekündigten neuen Tarife reagiert und einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren beim DPMA eingereicht.   Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die für alle Verwertungs- gesellschaften zuständige Aufsichtsbehörde. Eine Verwertungsgesellschaft kann nämlich nicht machen was sie will, sondern muss sich u.a. an das Urheberwahrnehmungsgesetz halten. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die GEMA hat auf die teils heftige Proteste gegen ihre angekündigten <a href="http://www.eventfaq.de/13912-neue-gema-tarife-fur-veranstaltungen/#more-16885" target="_blank">neuen Tarife</a> reagiert und einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren beim DPMA eingereicht.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17029"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die für alle Verwertungs- gesellschaften zuständige Aufsichtsbehörde. Eine Verwertungsgesellschaft kann nämlich nicht machen was sie will, sondern muss sich u.a. an das <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/index.html" target="_blank">Urheberwahrnehmungsgesetz</a> halten. Dazu gehört, dass Dritte gegen aus ihrer Sicht unangemessene Tarife auch ein Schlichtungsverfahren beim DPMA einleiten können (siehe <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/urhwahrng/__14.html" target="_blank">§ 14 bis § 17a UrhWahrnG</a>).</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die GEMA hat nun selbst einen Antrag für ein solches Verfahren eingereicht. Teilnehmer des Schlichtungsverfahrens soll auch die Bundesvereinigung der Musikveranstalter sein, sofern dieser dem Verfahren zustimmt.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Kommt das DPMA zu dem Ergebnis, dass die Tarife in Ordnung sind, steht noch der Weg zu den Zivilgerichten offen. Letztlich müsste dann der Bundesgerichtshof entscheiden. Zuletzt tat er dies bezüglich der GEMA-Gebühren bei Stadtfesten: Hier hatte der BGH schließlich die vorangegangenen Urteile des Oberlandesgerichts Hamm, des Landgerichts Bochum und der DPMA-Schlichtungsstelle bestätigt.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Meine Meinung zur Aufregung über die GEMA-Tarife dürfte dem geneigten Leser  bekannt sein (siehe <a href="http://www.eventfaq.de/14412-stellungnahme-zu-den-neuen-gema-tarifen/" target="_blank">hier</a>). Wenn Strompreise, Preise für Alkohol oder Getränke erhöht werden, bleibt die Aufregung deutlich ruhiger. Natürlich sind die neuen Gebühren für die eine oder andere Veranstaltung eine spürbare Mehrbelastung. Dennoch sollte man immer auch das Verhältnis im Auge haben zwischen über den Abend genutzten Musikwerten und den Mehrkosten einerseits, und den Kosten für Alkohol, Miete, DJs, Security, Barpersonal, Lichttechnik, Strom usw. andererseits.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>167/12 Wer Kunst bestellt, muss sie auch gut finden</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/16712-wer-kunst-bestellt-muss-sie-auch-gut-finden/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/16712-wer-kunst-bestellt-muss-sie-auch-gut-finden/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 07:49:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Vertragsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eventfaq.de/?p=17026</guid>
		<description><![CDATA[Wer einen Künstler mit der Herstellung eines Kunstwerkes beauftragt, ohne das Ergebnis genauer zu konkretisieren, muss damit leben, dass ihm nachher das Kunstwerk nicht gefällt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.   Wenn der beauftragte Künstler das Kunstwerk grundsätzlich ordentlich herstelle, habe er seine vertraglich geschuldete Pflicht erfüllt.   Grundsätzlich müsse jemand, der einen Künstler [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wer einen Künstler mit der Herstellung eines Kunstwerkes beauftragt, ohne das Ergebnis genauer zu konkretisieren, muss damit leben, dass ihm nachher das Kunstwerk nicht gefällt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17026"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Wenn der beauftragte Künstler das Kunstwerk grundsätzlich ordentlich herstelle, habe er seine vertraglich geschuldete Pflicht erfüllt.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich müsse jemand, der einen Künstler beauftrage, sich vorher mit dessen künstlerischen Eigenarten und Auffassungen vertraut machen. Der Künstler schaffe das Werk in eigener Verantwortung und in künstlerischer Freiheit. Solange der vereinbarte Zweck und die tragende Idee vorhanden seien, sei das Werk vertragsgemäß, so das Gericht.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Dies gilt auch für den Auftrag an einen Webdesigner oder Graphiker, der einen Werbeflyer erstellen soll. Je mehr vertraglichen Spielraum er hat (= je weniger Vorgaben er hat), desto mehr kann er machen, was er schön findet.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte dies auch einmal in Bezug auf ein Feuerwerk entschieden: Der Veranstalter wollte ein Feuerwerk „So wie bei der Veranstaltung XY“. Dann dürfe er aber nicht hinterher kommen und behaupten, er hätte sich was ganz anderes vorgestellt. Lesen Sie dazu unsere Nachricht <a href="http://www.eventfaq.de/16711-thema-verfehlt-keine-minderung/" target="_blank">Thema verfehlt: Keine Minderung</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.eventfaq.de/16712-wer-kunst-bestellt-muss-sie-auch-gut-finden/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>166/12 Unfall bei Frühlingsfest: Waggons kippen um</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/16612-unfall-bei-fruehlingsfest-waggons-kippen-um/</link>
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		<pubDate>Sun, 15 Apr 2012 10:02:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Unfälle]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einem Frühlingsfest eines Unternehmens in Göttingen wurden drei Kinder und eine Frau verletzt, als von einer Straßenlokomotive gezogene Zug aus dem Firmengelände heraus auf die Straße fahren wollte. In der Kurve kippten zwei der drei Waggons um. Die Verletzten wurden in ein Krankenhaus gebracht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei einem Frühlingsfest eines Unternehmens in Göttingen wurden drei Kinder und eine Frau verletzt, als von einer Straßenlokomotive gezogene Zug aus dem Firmengelände heraus auf die Straße fahren wollte. In der Kurve kippten zwei der drei Waggons um. Die Verletzten wurden in ein Krankenhaus gebracht.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>165/12 Unbekannter versprüht Reizgas auf Hochzeit</title>
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		<pubDate>Sun, 15 Apr 2012 10:00:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einer Hochzeit in Schweinfurt (Bayern) hat am Wochenende ein Unbekannter in den Toiletten der Halle Reizgas versprüht. Drei Gäste klagten über Brechreiz und Übelkeit, die Polizei sperrte die Toiletten für mehrere Stunden. Zwei Verletzte wurden in ein Krankenhaus gebracht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei einer Hochzeit in Schweinfurt (Bayern) hat am Wochenende ein Unbekannter in den Toiletten der Halle Reizgas versprüht. Drei Gäste klagten über Brechreiz und Übelkeit, die Polizei sperrte die Toiletten für mehrere Stunden. Zwei Verletzte wurden in ein Krankenhaus gebracht.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>164/12 Verletzte Helfer bei Auto-Rallye</title>
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		<pubDate>Sat, 14 Apr 2012 20:02:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei der Coltel Granite City Rally in der Nähe von Aberdeen (Schottland) sind drei Zuschauer teils schwer verletzt worden. Gemeinsam mit anderen Zuschauern halfen sie einem Teilnehmer, der mit seinem Auto im Gebüsch landete.   Die Zuschauer schoben das Fahrzeug gerade wieder zurück auf die Straße, als ein weiteres Fahrzeug in die Gruppe fuhr. Einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei der Coltel Granite City Rally in der Nähe von Aberdeen (Schottland) sind drei Zuschauer teils schwer verletzt worden. Gemeinsam mit anderen Zuschauern halfen sie einem Teilnehmer, der mit seinem Auto im Gebüsch landete.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17015"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die Zuschauer schoben das Fahrzeug gerade wieder zurück auf die Straße, als ein weiteres Fahrzeug in die Gruppe fuhr. Einer der Verletzten musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #92af47; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wenn wie hier ein Zuschauer einem Teilnehmer freiwillig Hilfe leistet und dann verunglückt, stellt sich die Frage nach der Haftung.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>1.) Haftung des zweiten Fahrers</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich kann eine Haftung des zweiten Fahrers in Frage kommen, der in die Helfergruppe gefahren ist. Dazu wäre zu prüfen, ob die Unfallstelle für den zweiten Fahrer einsehbar war oder nicht. Denn grundsätzlich muss ein Fahrer bei einer Rallye nicht damit rechnen, dass Zuschauer auf der Strecke herumlaufen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>2.) Haftung des Veranstalters</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich kann auch eine Haftung des Veranstalters in Betracht kommen, wenn man ihm fehlende Sicherheitsvorkehrungen vorwerfen kann: z.B. Kein Abbruch des Rennens, fehlende Flaggenzeichen usw. Ob man ihm einen Vorwurf machen kann, hängt auch davon ab, wie viel Zeit zwischen Erstunfall und Zweitunfall vergangen ist: Hätte der Veranstalter überhaupt die Zeit gehabt, um reagieren zu können?</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>3.) Mitverschulden des Zuschauers</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso kommt ein Mitverschulden (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html" target="_blank">§ 254 Abs. 1 BGB</a>) des verletzten Zuschauers in Betracht, da er sich wissentlich in Gefahr gebracht hat. Wer als Zuschauer in ein Unfallgeschehen eingreift, erhöht natürlich sein Risiko. Dies wäre eine Frage des konkreten Einzelfalls, was genau der Zuschauer getan oder unterlassen hat.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>4.) Versicherung</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Für die Verletzten stellt sich auch die Frage nach der Versicherungsleistung.</p>
<p style="text-align: justify;">In dem hier geschilderten Fall kommt die gesetzliche Unfallversicherung in Betracht: Kraft Gesetz sind nämlich unfallversichert Personen, die „bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten“ (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html" target="_blank">§ 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII</a>). Dafür müsste geprüft werden, ob es sich um einen Unglücksfall gehandelt hatte.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>163/12 Facebook-Party: 150 statt 20 Gäste</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/16312-facebook-party-150-statt-20-gaeste/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 10:01:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>

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		<description><![CDATA[Im bayerischen Dachau musste vergangene Woche die Polizei einer 16-jährigen Veranstalterin zu Hilfe kommen, die 20 Leute eingeladen hatte, sich dann aber 150 „Gästen“ gegenüber sah.   Die Polizei beendete die Party und schickte die Gäste nach Hause. Die Wohnung musste dann u.a. von rohen Eiern befreit werden. Das Mädchen hatte über Facebook zu seiner [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Im bayerischen Dachau musste vergangene Woche die Polizei einer 16-jährigen Veranstalterin zu Hilfe kommen, die 20 Leute eingeladen hatte, sich dann aber 150 „Gästen“ gegenüber sah.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17012"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die Polizei beendete die Party und schickte die Gäste nach Hause. Die Wohnung musste dann u.a. von rohen Eiern befreit werden. Das Mädchen hatte über Facebook zu seiner Party eingeladen, die Eltern waren nicht zu Hause.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Auch bei professionellen Veranstaltungen kommt es vor, dass der einladende Veranstalter vom Ansturm der Gäste überrascht wird.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Viel Werbung, ausgefallene Parallel-Veranstaltungen, gutes Wetter, Facebook-Werbung, gelungenes Konzept… es gibt viele Kriterien, die für den Ansturm sorgen können.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Die Pflicht, nicht mehr Personen als zulässig einzulassen, ergibt sich für den <strong>Veranstalter</strong></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>aus den Verkehrssicherungspflichten,</li>
<li>ggf. aufgrund behördlicher Vorgaben,</li>
<li>ggf. aus dem Mietvertrag, in dem er sich zumindest gegenüber dem Vermieter verpflichtet.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Für den <strong>Betreiber</strong> ergibt sich die Pflicht</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>aus <a href="http://www.eventfaq.de/themen-baum/versammlungsstattenrecht/einzelne-paragraphen-der-mvstattv/32-mvstattv/" target="_blank">§ 32 Abs. 1 MVStättV</a>, sofern die (M)VStättV für seine Versammlungsstätte anwendbar ist.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Im Übrigen ist auch dafür der <strong>Ordnungsdienst</strong> (mit-)verantwortlich, siehe <a href="http://www.eventfaq.de/themen-baum/versammlungsstattenrecht/einzelne-paragraphen-der-mvstattv/43-mvstattv/" target="_blank">§ 43 Abs. 4 MVStättV</a>.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">So richtig überrascht werden dürften die Verantwortlichen also von einem Besucheransturm nicht, da sie ja ohnehin für diese Pflicht vorsorgen müssen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Allenfalls bei Veranstaltungen, die bisher jahrelang mit niedrigen Besucherzahlen vor sich hindümpelten, müssen die Verantwortlichen ggf. nicht mit einem plötzlichen Besucheransturm rechnen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>162/12 Wer muss, aber nicht halten kann, zahlt</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/16212-wer-muss-aber-nicht-halten-kann-zahlt/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 05:34:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Stadt Leer (Ostfriesland) hat auf dem jährlichen Gallimarkt, eines der größten Volksfeste in Ostfriesland, Kontrollen gegen das „Wildpinkeln“ durchgeführt. Die Kontrollen wurden im Vorfeld in der Presse angekündigt, und auch, dass ein Bußgeld von 100 Euro gefordert werden würde.   50 Personen wurden denn auch auf frischer Tat erwischt, gegen die ein Bußgeldbescheid über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Stadt Leer (Ostfriesland) hat auf dem jährlichen Gallimarkt, eines der größten Volksfeste in Ostfriesland, Kontrollen gegen das „Wildpinkeln“ durchgeführt. Die Kontrollen wurden im Vorfeld in der Presse angekündigt, und auch, dass ein Bußgeld von 100 Euro gefordert werden würde.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17009"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">50 Personen wurden denn auch auf frischer Tat erwischt, gegen die ein Bußgeldbescheid über 100 Euro plus 23,45 Euro Verwaltungsgebühren erging.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Ein Vater eines Jugendlichen wollte die aus seiner Sicht zu hohe Strafe nicht akzeptieren und ging vor das Amtsgericht Leer. Das Amtsgericht reduzierte das Bußgeld auf 30 Euro, was aus Sicht des Richters für den Jugendlichen noch immer sehr viel Geld sei, zumal er ja geständig wäre. Übrigens hatten alle anderen Ertappten das Bußgeld akzeptiert, weshalb es vorerst keine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Höhe bei erwachsenen Wildpinklern gibt.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Immerhin ist es in Leer ja noch recht günstig: Auf Mallorca kostet das Wildpinkeln satte 1500 Euro.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Wildpinkeln musste sich auch bereits die <strong>Unfallversicherung</strong> herumschlagen: Ein Beamter in Bayern musste auf dem Weg nach Hause mal ganz dringend. Da er spontan keine Toilette mit sich führte, hielt er am Seitenstreifen und wollte eine Böschung hinabgehen, um sich unten ungesehen zu erleichtern. Sein Ziel unten am Ende der Böschung erreichte der Beamte ungewohnt zackig, aber leider auch in etwas verändertem Zustand. Nachdem nach 3 Monaten Behandlung der Ursprungszustand wieder hergestellt war, wollte der Beamte den Unfall als Wegeunfall anerkannt haben, was der Freistaat Bayern dankend ablehnte.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Das Verwaltungsgericht München gab aber dem Beamten Recht: Der Beamte müsse beim dringenden Wildpinkeln so behandelt werden, als ob er während der Arbeit die Toilette aufgesucht hätte und dort gestürzt wäre.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Das „Wildpinkeln unten an der Böschung“ heißt im Verwaltungsjuristen-Deutsch übrigens etwas vornehmer: „Verrichten der Notdurft in einer nahe gelegenen uneinsehbaren Bedürfnisanstalt“.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>161/12 Olympia ohne die Sex Pistols</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/16112-olympia-ohne-die-sex-pistols/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 16:07:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eventfaq.de/?p=17005</guid>
		<description><![CDATA[Die Band Sex Pistols haben ein Angebot für einen Auftritt bei der Eröffnung der Olympiade in London abgelehnt, da sie nach der Vorstellung des Veranstalters das Wort „Cunt“ in dem Song „Pretty Vacant“ aus den 70er Jahren nicht hätten singen dürfen. Eine &#8220;Zensur&#8221; wollte sich die Band nicht gefallen lassen.    eventfaq-Kommentar Wenigstens mal wer, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Band Sex Pistols haben ein Angebot für einen Auftritt bei der Eröffnung der Olympiade in London abgelehnt, da sie nach der Vorstellung des Veranstalters das Wort „Cunt“ in dem Song „Pretty Vacant“ aus den 70er Jahren nicht hätten singen dürfen. Eine &#8220;Zensur&#8221; wollte sich die Band nicht gefallen lassen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17005"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><span style="background-color: #97af42; color: #ffffff;"><strong> eventfaq-Kommentar </strong></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wenigstens mal wer, der zu dem Wort steht, was er mal gesagt hat, auch wenn es mehr als 30 Jahre her ist. Da könnte sich so mancher Politiker ein Scheibchen abschneiden <img src='http://www.eventfaq.de/wp-includes/images/smilies/icon_biggrin.gif' alt=':-D' class='wp-smiley' /> </p>
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		</item>
		<item>
		<title>160/12 Bundesfinanzhof zur Weisungsgebundenheit</title>
		<link>http://www.eventfaq.de/16012-bundesfinanzhof-zur-weisungsgebundenheit/</link>
		<comments>http://www.eventfaq.de/16012-bundesfinanzhof-zur-weisungsgebundenheit/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 09:47:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.eventfaq.de/?p=17000</guid>
		<description><![CDATA[Bei Fragen der Scheinselbständigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung, beides kommt in der Eventbranche vor, ist oftmals maßgeblich die „Weisungsgebundenheit“. Hier gibt es aber oftmals Abgrenzungsschwierigkeiten zu normalen notwendigen Vorgaben.   Ein Helfer ist dann Arbeitnehmer, wenn er weisungsgebunden ist, d.h. wenn sein Auftraggeber (= Arbeitgeber) verbindliche Weisungen erteilen kann.   In der Praxis gibt es aber „Weisungen“, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Bei Fragen der Scheinselbständigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung, beides kommt in der Eventbranche vor, ist oftmals maßgeblich die „Weisungsgebundenheit“. Hier gibt es aber oftmals Abgrenzungsschwierigkeiten zu normalen notwendigen Vorgaben.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-17000"></span></p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Ein Helfer ist dann Arbeitnehmer, wenn er weisungsgebunden ist, d.h. wenn sein Auftraggeber (= Arbeitgeber) verbindliche Weisungen erteilen kann.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">In der Praxis gibt es aber „Weisungen“, die nicht deshalb gleich zu einer Scheinselbständigkeit (weitere Infos dazu <a href="http://www.eventfaq.de/themen-baum/arbeitsrecht/scheinselbstandigkeit/" target="_blank">hier</a>) führen müssen.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ein Beispiel:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Veranstalter Viktor beauftragt in unregelmäßigen Abständen bei Bedarf den Freien Mitarbeiter Martin. Für die nächste Veranstaltung soll Martin für Viktor ein Bühnenpodest aufstellen. Viktor sagt dem Martin, wo genau das Podest stehen und wann es fertig sein soll.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Dies sind natürlich „Weisungen“, aber sie sind nun einmal notwendig, damit der Martin das Podest nicht einen Tag nach der Veranstaltung in der falschen Ecke aufstellt.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Durch solche „Weisungen“ wird aus dem normalen Dienst- oder Werkvertrag deshalb noch kein Arbeitsvertrag.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">Dies hat jüngst auch der Bundesfinanzhof klargestellt. In dieser Entscheidung ging es um einen Fußball-Nationalspieler, der hier und da Werbeveranstaltungen des DFB besuchen muss und dafür Anteile aus den Werbeeinnahmen des DFB erhält. Der Bundesfinanzhof hatte diesbezüglich entschieden, dass der Spieler dabei gewerblich tätig ist und Gewerbesteuer auf die Werbeeinnahmen zahlen muss.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Argument: Der Spieler trage ein unternehmerisches Risiko (bei Ausfall der Werbeveranstaltung gibt es kein Geld, die Höhe der Vergütung steht im Voraus nicht fest) und habe noch gewisse Freiheiten bzgl. der Teilnahme.</p>
<p style="text-align: justify;"> </p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Verfahren hat der Bundesfinanzhof dann aber auch nochmals klargestellt, dass eine Bindung an den organisatorischen Ablauf von Werbeveranstaltungen allein noch keine Weisungsgebundenheit begründet.</p>
]]></content:encoded>
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