25/10 Ausgleichsvereinbarung zwischen KSK und DRMV geplant | 19.04.2010

Wie der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e.V. (DRMV, www.musiker-online.de) in einem aktuellen Newsletter mitteilt, plant er, eine so genannte Ausgleichsvereinbarung mit der Künstlersozialkasse abzuschließen.


Grundsätzlich muss das abgabepflichtige Unternehmen bspw. Unterlagen aufbewahren und Gagen melden. Durch eine Ausgleichsvereinbarung können Verbandsmitglieder erhebliche Vereinfachungen genießen, da es z.B. nur noch zu einer pauschalierten Abrechnung kommt.


Zuvor konnte der Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft (idvk) bereits für seine Mitglieder den Abschluß einer solchen Vereinbarung melden (siehe hier).


DRMV-Mitglieder, die Interesse an einer Ausgleichsvereinbarung haben, melden sich direkt beim DRMV via Mail: mail@drmv.de.


 eventfaq-Kommentar

Vielfach wird die Künstlersozialkasse (KSK) eher stiefmütterlich behandelt und wenig beachtet. Unterlassene Meldungen von abgabepflichtigen Vergütungen sind allerdings gemäß § 36 KSKG eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem kann die KSK rückständige bzw. nicht gemeldete Abgaben nachfordern, was in der Summe (für 2010 sind das 3,8 % von der Gage) eine erhebliche finanzielle Bedeutung haben kann – vor allem ggf. unerwartet bzw. nicht kalkuliert! Ausgleichsvereinbarungen können diesbezüglich für eine erhebliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sorgen.

 

Ausführliche Informationen zur KSK finden Sie im Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis ab Randziffer 3061.





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