18/10 Alkoholverbot in Magdeburg unwirksam | 19.03.2010
Die Stadt Magdeburg hatte 2008 eine “Gefahrenabwehrverordnung betreffend die Abwehr von Gefahren durch Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit” (hier lesen) erlassen; diese wurde nun vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt kassiert, da sich aus der Verordnung für den Bürger nicht genau ergebe, was nun eigentlich verboten sei und was nicht. Die Stadt hatte denn auch mit Müllvermeidung argumentieren wollen. Das Gericht erklärte aber hierzu, das grundsätzlich zunächst mildere Maßnahmen, wie z.B. ein Verbot von Glasflaschen, in Erwägung zu ziehen wäre.
eventfaq-Kommentar
Alkohol(verbot) ist nicht nur immer wieder eine Spielwiese für Juristen, sondern in der Veranstaltungspraxis auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr.
Siehe auch den Beitrag “Kein Glasverbot beim Kölner Karneval” und “Neues Gaststättengesetz in Baden-Württemberg”.
Ausführliche Informationen zum Thema Alkohol finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis:
- in Randziffer 144-156: Alkohol und Jugendliche,
- in Randziffern 2143, 2144: Alkohol in der Gaststätte.

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