86/10 Neue Arbeitsstättenverordnung | 18.08.2010

Seit dem 27.07.2010 ist die neue Arbeitsstättenverordnung in Kraft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz: Baua) hat die erforderlichen Informationen bekannt gegeben. Änderungen der Verordnung finden sie hier.

 

Die alten Arbeitsstätten-Richtlinien gelten bis längstens 31.12.2012, und werden nach und nach durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (kurz: ASR) ersetzt. Diese geben den Stand der Technik wider. Der Arbeitgeber muss diese nicht zwingen beachten, er darf auch hiervon abweichen. Er muss aber dafür Sorge tragen, dass der Schutz der Arbeitnehmer dann jedenfalls durch gleichwertige andere Maßnahmen erreicht wird.

 

Die alten Arbeitsstätten-Richtlinien finden Sie in einer Übersicht der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg (hier klicken).

Die bisher bestehenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie auf den Seiten der Baua (hier klicken).

 

Beachten Sie, dass Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung Ordnungswidrigkeiten und sogar Straftaten sein können (§ 9 ArbStättV). Nicht nur aus diesem Grund sollte jedem Arbeitgeber daran gelegen sein, die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz penibel einzuhalten. Immerhin kann auch nur ein gesunder (und zufriedener) Arbeitnehmer die volle Leistung erbringen.

 

Lesen Sie auch den interessanten Beitrag der OSHA (Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) zum Thema Instandhaltung (Wartung u.a. der Ausrüstung), wonach 15-20 % aller Unfälle auf solche Instandhaltungsarbeiten zurückgehen, sowie den Beitrag zur Integration des Themas Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in die Geschäftsführung.





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