72/11 Bericht von der EHS in Köln | 14.03.2011

Am 17.02.2011 fand im RheinEnergie-Stadion in Köln die 2. Event High School statt (wir berichteten). Die Teilnehmer konnten sich in mehreren Workshops zu den verschiedensten Themen informieren und Ideen austauschen. Höhepunkt der EHS war …

u.a. der Auftritt von Rainer Calmund, der in charmanter und witziger Art das Thema „Mit Kompetenz und Leidenschaft zum Erfolg“ anging und die Teilnehmer motivierte.

 

Parallel hatte Veranstalter Marco Gödde ein Fachtreffen von Dozenten initiiert, die sich hier austauschen konnten und u.a. einen spannenden Fachvortrag zum Thema Sicherheitskonzept im RheinEnergie-Stadion hören und sehen konnten.

 

Rechtsanwalt Thomas Waetke sprach dort zu dem Thema „Veranstaltungssicherheit: Wichtigkeit von Rechtsgrundlagen in der Eventbranche“, hier ein paar Auszüge:

  • Veranstaltungssicherheit setzt die Kenntnis der relevanten Rechtsgrundlagen voraus.
  • Der Veranstalter bzw. Organisator – selten als Jurist ausgebildet – muss in der Lage sein, die relevanten Normen anwenden zu können. Dazu muss er wissen, wann welches Gesetz oder welche Verordnung überhaupt anwendbar sind (Beispiel: Die Versammlungsstättenverordnung gilt auch bei privaten Veranstaltungen).
  • Hier ist in der Praxis eine verbreitete Unsicherheit bzw. auch Unkenntnis festzustellen. Auch die Ausbildungsbetriebe und Ausbildungseinrichtungen haben hier ein teilweise erhebliches Defizit. Hier sind also auch die Dozenten gefordert, über die reine Wissensvermittlung auch das erforderliche Verständnis im Umgang mit Gesetzestexten zu vermitteln.
  • Das beste Sicherheitskonzept und die ausgereiftesten Sicherheitsmaßnahmen gehen ins Leere, wenn sie nicht fachlich kompetent umgesetzt werden. Der typischen Schwachstelle „uninformierter Mensch“ muss durch sorgfältige Unterweisungen und Übungen mit Mitarbeitern begegnet werden.
  • Mitarbeiter – eigene sowie die der fremden Unternehmen – sind wichtige Stützen der Sicherheit. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den Ordnungsdienst.
  • Sicherheit kostet Geld, Beispiel Sicherheitsdienst: Oftmals werden die Sicherheitsmitarbeiter erst kurz vor knapp eingecheckt und kennen aber das Gelände und das Sicherheitskonzept nicht, geschweige denn ihren Standort.
  • Beschäftigte sind ohnehin in Arbeitsschutzmaßnahmen zu unterweisen, dazu gehören auch Maßnahmen zur Evakuierung.
  • Besucher müssen über mehr als nur den obligatorischen Rettungswegeplan informiert werden. Dies kann durch entsprechende Beschilderung geschehen, aber auch durch deutlich erkennbare Helfer (Warnweste statt unauffälligem schwarz), die die Besucher leiten können.




EventFAQ RSS Feed
Banner Schutt,Waetke Rechtsanwälte


Banner EventFAQ Shop