69/11 Termin KSK | 10.03.2011

Bis zum 31.03.2011 sind die im Jahr 2010 an selbständige Künstler bezahlten Vergütungen an die Künstlersozialkasse zu melden, die unter die Abgabepflicht fallen. Hier finden Sie bei der KSK die Formulare zum Download. Möglich ist auch eine Online-Meldung. Wer Mitglied einer Ausgleichsvereinigung ist, kann die dort vereinbarten Vorteile in Anspruch nehmen (siehe dazu bspw. die Pressemeldung des bdv).





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