57/11 Heizgerät fängt Feuer | 04.03.2011
In einem Tanzlokal in Ellwangen (Bayern) fing ein gasbetriebenes Heizgerät Feuer. Ein im Proberaum anwesender Musiker warf das Heizgerät kurzerhand vor die Tür.
Die alarmierte Feuerwehr konnte daher bald wieder abrücken, es entstand nur geringer Sachschaden.
eventfaq-Kommentar
Grundlagen für die Art und Berechnung der Anzahl der Feuerlöscher ergeben sich u.a. aus:
Allgemein:
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Arbeitsstättenverordnung (§ 3 und § 4 Abs. 3 und 5 ArbStättV) mit Blick auf den Arbeitsschutz,
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Versammlungsstättenverordnung (§ 19 Abs. 1) mit Blick auf den Besucher- schutz.
Berechnungsgrundlagen:
- BGR 133 (hier klicken),
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Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 (hier klicken),
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DIN EN 3 (früher: DIN 14406).
Um die Anzahl, Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher (bzw. allgemein Feuerlöscheinrichtungen) müssen sich insbesondere kümmern:
- Der Arbeitgeber wegen dem Arbeitsschutz,
- der Betreiber einer Versammlungsstätte aufgrund der Bau- und Betriebsvorschriften des (Sonder-)Baurechts, und
- der Veranstalter im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten.
Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat ein Berechnungsprogramm online (Stand 2009), mit dem man die erforderliche Anzahl der Feuerlöscher berechnen kann (hier klicken). Beachten Sie aber: Sie müssen ungeachtet dessen immer im Einzelfall prüfen, ob aufgrund der konkreten Umstände nicht mehr bzw. andere Feuerlöscher vorzuhalten oder Brandschutzmaßnahmen zu treffen sind!

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