51/11 Verletzte durch unbeleuchteten Faschingswagen | 28.02.2011
Nach einem Faschingsumzug im französischen Louterburg fuhr eine Gruppe rheinland-Pfälzischer Karnevalisten auf ihrem Faschingswagen zurück über die Grenze – dummerweise ohne dass…
der Faschingswagen für den Straßenverkehr zugelassen war. So fehlte bspw. die Rückbeleuchtung, weshalb ein Autofahrer in der Dunkelheit auf den Faschingswagen prallte. Der Wagen mitsamt Traktor als Zugmaschine kippten um, alle Fahrer sowie vier Personen auf dem Faschingswagen wurden schwer verletzt.
eventfaq-Kommentar
Kraftfahrzeuge und Anhänger, die auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden, brauchen eine behördliche Zulassung (§ 1 Straßenverkehrsgesetz), es ist zudem ab der Dämmerung vorgeschriebene Beleuchtung zu nutzen (§ 17 Straßenverkehrsordnung), auch ist die Personenbeförderung auf/in Anhängern grundsätzlich verboten (siehe § 21 StVO).

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