51/10 Sommer und Arbeitsschutz | 01.07.2010

Der Arbeitgeber muss sich um den Schutz und die Gesundheit seiner Arbeitnehmer kümmern. Dazu gehören nicht nur das Thema Lärm (siehe unseren Beitrag hier) oder Arbeitszeit, sondern auch die hohen Temperaturen im Sommer.

 

 eventfaq-Tipp

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz: BAuA) hat hierfür nicht nur eine Arbeitsstättenregel ASR A3.5 erlassen, sondern auch einige Tipps bereitgestellt: hier.

 

 eventfaq-Kommentar

Je höher die Temperaturen, desto mehr muss der Arbeitgeber Vorkehrungen treffen. Dies gilt insbesondere bei körperlichen Arbeiten bzw. Arbeiten im Freien. Der Arbeitgeber sollte gewährleisten, dass die Arbeitnehmer jederzeit Getränke zu sich nehmen können und Sonnenstich und Hitzschlag vermieden werden.

Der Arbeitgeber darf den Arbeitsschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen. Immerhin können Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Gesetze und Verordnungen eine Ordnungswidrigkeit, im Extremfall sogar eine Straftat sein.





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