417/11 Einsturz einer Treppe: 11 Verletzte | 06.11.2011
In einer Diskothek im polnischen Krakau ist eine Treppe eingestürzt, elf Personen wurden dabei verletzt. Die Polizei evakuierte daraufhin das Gebäude mit ca. 2.000 Personen, in dem sich noch drei andere Diskotheken befanden. Nach Angaben einer ehemaligen Mitarbeiterin sollte das Gebäude ohnehin abgerissen werden.
eventfaq-Kommentar
In Polen gilt natürlich das deutsche Recht nicht, aber tun wir mal so, als ob der Unfall in Deutschland geschehen wäre: Wer haftet?
Nach deutschem Recht gäbe es zunächst den Veranstalter, der in vertraglicher Beziehung zum verletzten Besucher oder zu dem Besucher steht, der nun evakuiert wird und nicht weiterfeiern kann.
Dann gibt es den Betreiber im Sinne der Versammlungsstättenverordnung.
Und schließlich gibt es den Eigentümer des Gebäudes und die Behörde, die ggf. ein Handeln (nämlich die behördliche Stilllegung) unterlassen hat.
1.) Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet jedenfalls im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten. Wenn man ihm also vorwerfen kann, dass er von der schlechten Bausubstanz gewusst hat oder hätte wissen müssen, dann kann das für eine Haftung sprechen (es müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden).
Die Anspruchsgrundlagen für die Haftung des Veranstalters können sich aus § 280 BGB (vertragliche Haftung) und § 823 BGB (gesetzliche Haftung) ergeben.
2.) Haftung des Betreibers nach VStättVO
In der VStättVO ist in den Bauvorschriften lediglich geregelt, dass/wo es Treppen geben muss bzw. wie breit diese sein müssen. Es gibt in der VStättVO keine “Instandhaltungspflicht” o.Ä.
Allerdings kann auch der Betreiber aus der so genannten unerlaubten Handlung haften (siehe § 823 BGB), die ein gesetzliches Schuldverhältnis zwischen Täter und Opfer herstellt, auch wenn die beiden keinen Vertrag geschlossen haben. Das beste Beispiel: Der Unfall.
3.) Haftung des Eigentümers
Der Betreiber wird oftmals auch der Eigentümer sein, muss es aber nicht.
Zur Haftung des Gebäudeeigentümers siehe unseren Beitrag Wer ist verantwortlich, wenn Gebäudeteile den Besucher verletzen?.

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