410/11 Geburtstagsparty ohne Geburtstag? | 02.11.2011
In Singen (Baden-Württemberg) wurde die Polizei wegen Ruhestörungen zu einer Halloween-Party gerufen. Die Party fand in einer etwas größeren Holzhütte statt, angeblich soll es sich um eine Geburtstagsfeier gehandelt haben.
Allerdings hat der Veranstalter erst in sechs Wochen Geburtstag, außerdem hatte er von den ca. 400 Gästen 12 Euro Eintritt verlangt und über Facebook eingeladen. Im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen den Gästen wurden mehrere Personen verletzt.
Gegen den Veranstalter läuft nun ein Ermittlungsverfahren u.a. mit der Frage, ob er unerlaubt eine Gaststätte betrieben hatte.
eventfaq-Kommentar
Nur, weil ein Privatmann eine Party feiert, heißt das nicht, dass ihn nicht die normalen Pflichten eines normalen Veranstalters treffen können. Spätestens, wenn die Party öffentlich ist, dann greifen ggf. das Jugendschutzgesetz und das Gaststättengesetz, wobei dann aber bei einmaligen Veranstaltungen die Gewerblichkeit fraglich und genau zu prüfen ist.

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