402/11 Impressumspflicht auf Facebook | 28.10.2011

Wer auf Facebook eine gewerbliche Seite unterhält, sollte dort auch ein Impressum vorhalten, das den Anforderungen des § 5 TMG genügt. Dies hat jetzt das Landgericht Aschaffenburg entschieden, ansonsten droht eine kostenpflichtige Abmahnung von Wettbewerbern. Wer also seine Veranstaltungen über Facebook bewirbt, sollte dort auch ein Impressum haben. Für eine rein privat genutzte Seite gilt das aber nicht.





EventFAQ RSS Feed
Banner Schutt,Waetke Rechtsanwälte


Banner EventFAQ Shop