392/11 Überfall auf Boten der Veranstaltungsgelder | 23.10.2011
In Xanten (NRW) ist in der Nacht auf heute ein Geldbote überfallen worden, der die Einnahmen einer Veranstaltung transportiert hatte. Die maskierten Täter waren mit Baseballschlägern und einem Elektroschocker bewaffnet und entwendeten die Geldtasche.
Der Geldbote, ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, wurde in ein Krankenhaus eingeliefert, die Polizei suchte mit einem Hubschrauber nach den Tätern.
eventfaq-Kommentar
Die Tat scheint vorbereitet gewesen zu sein, normalerweise treiben sich nachts ja wenige Menschen mit Gesichtsmaske und Waffen auf der Straße herum. Umso wichtiger ist für den Veranstalter, Hin- und Abtransport von Bargeld bei einer Veranstaltung gut zu planen und dabei ggf. auch professionelle Hilfe zurückzugreifen.
Immerhin ist ein professioneller Geldwerttransport versichert, so dass zumindest der finanzielle Schaden ersetzt werden kann.
Sofern der Veranstalter „normale“ Mitarbeiter mit dem Geldtransport beauftragt, sollten dies immer mindestens zwei Personen sein; nicht nur wegen der Gefahr eines Überfalls, sondern auch, um im Notfall Zeugen zu haben: Man stelle sich vor, ein Mitarbeiter soll das Bargeld in ein Bankfach werfen; er wird aber zuvor ausgeraubt, ihm wird aber „nur“ eine Pistole vor die Nase gehalten. Wie kann man nun sicher sein, dass es den Raubüberfall tatsächlich gegeben hat?
Zudem sollten die Transporteure stets erhaltenes und abgegebenes Geld schriftlich quittieren (lassen), um eine Geldübergabe später beweisen zu können.
Mit Blick auf das Arbeitsschutzrecht sollte ein Veranstalter gut überlegen, einen eigenen Arbeitnehmer mit dem Transport von Bargeld zu beauftragen. Diesbezüglich sei beispielhaft auf folgende Unfallverhütungsvorschriften hingewiesen:
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§ 36 BGV C9 (“Kassen“)
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§ 24 ff. BGV C 7 (“Sicherheitsdienste”)

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