33/11 Brandstiftung | 07.02.2011
In einer Karlsruher Diskothek haben Unbekannte einen Stoffhandtuchspender im WC in Brand gesteckt.
Der Rauch verqualmte große Teile der Diskothek, die problemlos geräumt werden konnte. Drei Besucher mussten allerdings wegen Rauchvergiftung ärztlich versorgt werden. Die Polizei ermittelt, es entstand ein Sachschaden von mehreren zehntausend Euro.
eventfaq-Kommentar
Es handelt sich hier um einen Fall der schweren Brandstiftung (§ 306 a Abs. 2 StGB).

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