31/11 Hornist kann gekündigt werden | 04.02.2011

Vor den Arbeitsgerichten hat sich ein Orchestermusiker gegen seine Kündigung gewehrt, da ein Orchester ohne Horn unsinnig sei. Die Kündigung erfolgte, nachdem das Land die Zuschüssen für das Orchester gekürzt hatte und daher ein Stellenabbau beim Orchester erforderlich wurde.

 

Das Bundesarbeitsgericht hat nun in letzter Instanz entschieden, dass es bei der Frage der Wirksamkeit der Kündigung nicht um den künstlerischen Sinn geht, sondern allein um die Wirtschaftlichkeit.

 

Weitere Informationen zur Kündigung des Arbeitsvertrages finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis ab Randziffer 723.





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