307/11 Hamburgs Rauchverbot für Gaststätten verfassungswidrig? | 30.08.2011

Das Verwaltungsgericht Hamburg befasst sich aktuell mit einem Fall, in dem sich die Betreiberin einer Gaststätte gegen das Hamburger Nichtraucherschutzgesetz wehrt.

 

Denn darin sind Ausnahmen vom Rauchverbot mittels eines einzurichtenden Raucherraums nur für Schankwirtschaften („Kneipen“) vorgesehen, nicht aber für Speisewirtschaften („Gaststätten“). Diese Regelung könnte verfassungswidrig sein, da sie gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen könnte. Das Verwaltungsgericht hat diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt; d.h. das Bundes- verfassungsgericht entscheidet nun, ob die Hamburgische Regelung (es geht konkret um § 2 Abs. 4) verfassungsrechtlich ok ist oder nicht.

 

Informationen zum Nichtraucherschutz finden Sie in unserer Rubrik Rauchverbot / Nichtraucherschutz.





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