299/11 Frau in Biergarten von Ast erschlagen | 26.08.2011

Bei demselben Unwetter, bei dem in der BUGA drei Besucher verletzt wurden, ist eine Frau ums Leben gekommen. In einem Biergarten in Koblenz wurde sie von einem herabfallenden Ast erschlagen.

 

Zwanzig andere Gäste versuchten vergeblich, den Ast wegzuzerren, um die Frau zu bergen.

 

 eventfaq-Kommentar

Wenn sich Bäume auf einer Open Air-Veranstaltungsfläche befinden, trifft den Veranstalter ggf. die Pflicht, die Bäume auf Standfestigkeit zu prüfen. Hierbei ist zumindest eine sorgfältige Sichtprüfung durchzuführen.

 

So hat bspw. das Oberlandesgericht Rostock entschieden, dass grundsätzlich eine sorgfältige äußere Besichtigung ausreiche. Eine eingehende fachmännische Untersuchung sei nur bei Feststellung verdächtiger Umstände zu veranlassen. Erst wenn konkreten Defektsymptome des jeweiligen Baumes, wie etwa spärliche oder trockene Belaubung, dürre Äste, äußere Verletzungen, Wachstumsauffälligkeiten oder Pilzbefall erkennbar sind, ist eine eingehendere Prüfung geboten. Grundsätzlich muss der Baum in bestimmten Zeitabständen kontrolliert werden. Im Detail weichen die Meinungen der verschiedenen Gerichte dann aber teilweise recht weit voneinander ab.

 

Ausführliche Informationen zur Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters bezüglich Bäumen finden Sie in meinem Rechtshandbuch der Veranstaltungspraxis in Randziffer 1630.





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