294/11 Stadtfest ohne Konkurrenz? | 24.08.2011

Die Stadtfest-Veranstalter in Dresden haben sich von der Stadt vertraglich versprechen lassen, dass die Stadt während des Stadtfests keine anderen Veranstaltungen genehmigt. Mehrere Veranstalter, die bisher im Umfeld eigene Partys haben veranstalten können, sind nun außen vor.

 

Das vielfältige Angebot werde dadurch beeinträchtigt, beklagen die anderen Ver- anstalter.

 

Die Stadtfest-Veranstalter argumentieren, dass sie ihren Händlern verpflichtet seien, die ja immerhin Standgebühren zahlen würden und man das Publikum nicht mit anderen Veranstaltern teilen wolle.

 

 eventfaq-Kommentar

Es drängt sich die Frage auf, ob eine Stadt überhaupt eine solche vertragliche Vereinbarung treffen darf: Ein privatrechtlicher Veranstalter darf das Stadtfest ver- anstalten, anderen Veranstalter dürfen zeitgleich keine eigene Veranstaltung machen.

 

Das Argument der Standgebühren zieht meines Erachtens nicht: Denn dann hätte jeder Kirmes-Veranstalter einen Anspruch gegen die Stadt, zeitgleich keine weiteren Ver- anstaltungen zu genehmigen. Außerdem dürfen finanzielle Fragen des Veranstalters keine Rolle spielen.

 

Wir verfolgen dieses Thema mal weiter.





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