24/11 Teurer Kinospaß | 26.01.2011
In einem Kino in Bremen ist ein Besucher verhaftet worden, der den Film mithilfe seiner privaten Kamera mitgefilmt hatte. Dumm nur: Im Kino saßen…
mehr als 20 Polizeibeamte, die nicht nur eingeschritten sind, sondern nun auch als Zeugen für ein Gerichtsverfahren zur Verfügung stehen.
eventfaq-Kommentar
Kurz vorweg: Dümmer erging es nur einem Räuber-Duo, die einen Reisebus überfallen wollten und sich ungeschickterweise genau den Bus ausgesucht hatten, in dem Kripo-Beamte ihren Jahresausflug gemacht hatten…
Zurück zum Kino:
Es ist nicht erlaubt, einen Kinofilm auf Video aufzunehmen (§ 53 Absatz 7 UrhG). Es spielt dabei keine Rolle, ob der Videomitschnitt nur für private Zwecke erfolgen sollte – auch dann ist es verboten. Die Ausnahmeregelung des § 53 Abs. 1 UrhG betrifft nämlich nur bspw. das Herunterladen eines Musikstücks oder Fotos aus dem Internet für zu Hause. Die Videoaufnahmen sind aber ausdrücklich verboten.

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