235/10 Radler stürzt in Grube | 11.11.2010
Im niedersächsischen Diepholz ist ein Radfahrer in der Nacht in eine 1,6 Meter tiefe Baustellengrube gestürzt und hat sich dabei tödlich verletzt.
Entdeckt wurde er erst heute morgen. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei war die Baustelle ordnungsgemäß abgesichert.
eventfaq-Kommentar
Wer bspw. …
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eine Baustelle errichtet,
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eine Grube gräbt,
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eine Veranstaltung ausrichtet oder
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Alkohol ausschenkt
muss den “Verkehr sichern”, den er eröffnet hat → Ihn trifft die so genannte Verkehrssicherungspflicht.
Der Verkehrssicherungspflichtige muss
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das Erforderliche und
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das Zumutbare
tun, um Schaden von Dritten (z.B. dem Besucher der Veranstaltung) fernzuhalten.
Tut er dies nicht und kommt es deshalb zu einem Schaden, hat er zumindest fahrlässig gehandelt.
Der Verkehrssicherungspflichtige darf dabei mit einem durchschnittlich sorgsamen und vernünftigen Dritten rechnen.
Im oben genannten Fall mit dem Sturz des Radfahrers müsste also der Bauherr die Baustelle durch entsprechende Schilder, Absperrungen und Beleuchtung abgesichert haben, dass der durchschnittlich sorgsame Radfahrer die Baustelle überhaupt rechtzeitig erkennen und ausweichen kann.
Lesen Sie mehr zum Thema:
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Unsere Beiträge in der linken Spalte zum Thema Haftung/Verkehrssicherung,
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Unsere News vom 31.10.2010 Toter bei Luzern-Marathon,
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Unsere News vom 26.10.2010 Mit dem Auto in die Grube (es scheinen derzeit viele in die Grube zu fallen…),
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Weitere News zum Thema finden Sie im Archiv unter dem Stichwort Verkehrssicherung.

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