222/10 Massenschlägerei in Disko | 07.11.2010
In einer Diskothek in Berlin-Mitte ist es heute morgen zu einer Massenschlägerei mit ca. 60 Beteiligten gekommen. Vier teils schwer verletzte Besucher wurden in ein Krankenhaus eingeliefert.
Auslöser der Keilerei soll ein Rempler gewesen sein, die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
eventfaq-Kommentar
Die Polizei ermittelt wegen Körperverletzung. Im Strafrecht muss immer der Täter konkret überführt werden. Bei einer Massenschlägerei ist oftmals unmöglich, im Nachhinein nachvollziehen zu können, wer wann wen wie geschlagen hat. Daher hat der Gesetzgeber auch die Beteiligung an einer Schlägerei unter Strafe gestellt (§ 231 Strafgesetzbuch). Gemäß dem olympischen Motto “Dabei sind ist alles” wird also auch der bestraft, der allgemein mitmischt, selbst wenn ihm ein Schlag, der zu einer konkreten Verletzung geführt haben könnte, nicht nachgewiesen werden kann. Bestraft wird er allein deswegen, weil er mit dabei war.

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